Autor Thema: Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht  (Gelesen 3202 mal)

Morcan

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Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht
« am: 02 Nov 2019, 16:56:24 »
Hi,

bei mir ist gerade das Thema aufgekommen was passiert, wenn ein beschworenes Wesen, bei welchem z.B. der Dienst Wache / Beschütze bezahlt wurde, macht, wenn der Zauberer sich schlafen legt oder bewusstlos wird.

1) Wesen rufen ist kanalisiert =》 Zauber bricht ab wenn Zauberer pennt. Wurde auch so schon hier diskutiert.

aber

2)  Dienste wie z.B. Wache / Beschütze werden beim Befehl/Dienst sofort bezahlt (0 / 3V1)

Zumindest der Dienst Wache impleziert eigentlich, dass dies über eine lange Zeit geht (... sofern er sich im Umkreis von 1000km befindet ...).

Auch bei Beschütze scheint es mir komisch bzw. nicht einleuchtend, wenn sich das Wesen beim Schlafen oder Bewusstlosigkeit im Kampf Peng einfach auflösst. Schliesslich wurde der Befehl / Dienst erteilt und die Wesen sind ja prinzipiell existent auch wenn sie aus einer anderen Domäne kommen.

Hoffe mal es wurde hier noch nicht so diskutiert. Könnte dies im Detail nicht finden.
Was sind eure Erfahrungen dazu bzw. wie macht ihr es

Kitty

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Re: Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht
« Antwort #1 am: 02 Nov 2019, 18:08:26 »
Mit beschütze wäre ein Abbrechen wirklich komisch, insbesondere durch die 1000km. Jedoch habe ich nichts gelesen, was auf eine Ausnahme zur Regel von kanalisierten Zaubern hinweist.

Folgende Lösungsvorschläge hätte ich jedoch, um das Abbrechen zu umgehen/verhindern
1) Eine Meisterschaft, ähnlich Anhaltende Zauberwirkung (die Magie S. 46), die besagt, dass die Kanalisierten Zauber für z.B. 6h nach einschlafen/bewusstlos werden des Zauberers noch weiter wirken. Diese wäre jedoch mindestens Schwelle 3, wenn nicht sogar Schwelle 4

2) Ein Relikt mit der höheren Artefaktkraft Permanenz für den Grad 1 Beschwörungszauber. Vielleicht auch mit einem höhergradigeren Zauber, aber das würde dann sehr viele Reliktpunkte beanspruchen und die Magie sieht nur Grad 0 und 1 Zauber vor. Dann wäre nur die Frage, wie es geregelt wird, wenn das Wesen besiegt wird.

Die zwei Sachen würde ich zumindest als Spielleiter zulassen

Yinan

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Re: Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht
« Antwort #2 am: 02 Nov 2019, 18:53:46 »
Schliesslich wurde der Befehl / Dienst erteilt und die Wesen sind ja prinzipiell existent auch wenn sie aus einer anderen Domäne kommen.
Ihre Existenz im Diesseits ist Bedingt durch die Kanalisierung des Beschwörungszaubers. Wird der Zauber nicht mehr kanalisiert, dann hören die Wesen auf im Diesseits zu existieren (was dann auch einfach nur heißen kann, dass sie wieder zurück in ihre eigene Domäne verschwinden, oder wirklich komplett aufhören zu existieren oder was auch immer, jedenfalls sind sie nicht mehr da).

Ist auch nicht wirklich wirklich komisch. Wenn ein Wesen nicht mehr da ist kann es seinen Befehl auch nicht mehr ausführen. Ein mittels Beherrschungsmagie manipuliertes Ziel hört auch auf das zu machen, zu was ihm die Magie zwingt, wenn der Magier bewusstlos wird. Auch wenn er mittels erfolgreicher Probe oder ähnliches die Person dazu gebracht hat, das zu tun (sofern der Zauber nicht explizit was anderes sagt).
Warum also sollte es bei Beschworenen Wesen anders sein?


Und ja, ein beschworenes Wesen kann theoretisch endlos weit von seinem Beschwörer entfernt sein. Solange der Zauber kanalisiert ist, ist es im Diesseits existent. sobald der Zauber nicht mehr kanalisiert ist, ist es im Diesseits nicht mehr existent.
Die Dienstkosten sind nichts weiter als die notwendige Magie um das Wesen zu "zwingen", etwas zu tun. Damit hebelst du aber die grundsätzliche Bedingung der Existenz des Wesens durch den kanalisierten Beschwörungszauber nicht aus.
Wenn nicht anders gesagt, dann befassen sich meine Aussagen zu Regeln niemals mit Realismus oder Simulationismus, sondern nur mit Balancing.
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Morcan

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Re: Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht
« Antwort #3 am: 02 Nov 2019, 20:03:23 »
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Wie sieht es bei den Gruppen mit Beschwörer aus. Wie spielt ihr solche Situationen.

- Bewustlosigkeit / Schlafen =》sofortiger Verlust der Wesen egal ob mit oder ohne Dienst
- Wache z. B. fürs Nachtlager nicht spielbar da ja keine Funktion sobald der Beschwörer schläft
- beim Dienst beschützen sollte dann der Beschwörer auch nicht bewustlos werden, da das Wesen ihn dann erst recht nicht mehr beschützen kann.

Sind ja bestimmt alles Szenen, die schon mal vorgekommen sein müssten

Kajus

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Re: Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht
« Antwort #4 am: 02 Nov 2019, 20:59:15 »
genau wie der frontkämpfer nicht weiterkämpfen kann wenn er bewusstlos ist / schläft, kann auch der beschwörungsmagier nicht weiter von seinen fähigkeiten profitieren wenn er bewusstlos ist /schläft. Falls jemand das wünscht gibt es genau dafür die Ressourcen Kreatur und Gefolge, mit denen man sich Wesen als Begleiter holen kann, die nicht davon abhängen, dass man einen zauber kanalisiert. Gutes Beispiel dafür sind die Regeln zu Golems als Ressource "Kreatur" im Gegensatz zu Golems die mit einem Zauber jeden Tag erweckt werden müssen.
Kanalisierte Zauber haben diese Regeln aus gutem Grund. Gerade Beschwörungsmagie neigt (in vielen RPG Systemen) dazu sehr schnell sehr mächtig zu werden. Ich finde das ist in Splittermond recht gut gelöst und in den Regeln recht eindeutig, wie ich finde.
In meinen Runden verschwinden die Beschworenen Wesen wenn der Beschwörer bewusstlos wird, egal ob sie einen Auftrag haben oder nicht, das ist doch unproportional mächtig, wenn die Wesen dann noch weiterexistieren würden.
Autor bei Splittermond, GM der "Grenzlande Kampagne" auf Twitch/Youtube (Is aber D&D^^)

Turaino

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Re: Wesen rufen, Wache / Beschütze etc. über Nacht
« Antwort #5 am: 02 Nov 2019, 21:12:00 »
Es ist regeltechnisch ganz klar: Das Wesen "ist" ein kanalisierter Zauber und wenn der endet verschwindet es. Alles andere ist eine Hausregel.

Der Dienst ist dafür da, dass eine andere Person/Sache bewacht wird oder der Zauberer wach bleibt, aber das Wesen aufpasst und kämpft. Der Zauberer muss zwar wach sein (Zähigkeitsprobe), aber er muss seine Werte nicht beanspruchen.