Autor Thema: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen  (Gelesen 9066 mal)

Turaino

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #30 am: 21 Sep 2018, 20:50:21 »
das hat nichts mit teleportieren zu tun.
Auch wenn du eine bewegungsaktion machst und von einem GA getroffen wirst, holt der dich nicht zurück auf dein Ausgangsfeld.
Vorraussetzung für den GA ist dass du ein bedrohtes Feld verlassen hast.
Also egal ob mit freier Bewegung oder vollwertiger Bewegungsaktion, die ersten 2m schaffst du immer.
Und ob du bei letzterer nach einem erlittenen Schwerthieb noch entschlossen genug bist die Aktion fortzusetzen, sprich 8-10 Meter in die geplante Richtung zu laufen, dafür ist die Probe da
Das ist schlicht falsch, Grw s. 166: eine Bewegung kann zu Beginn (...) unterbrochen werden. (...) Wird die zu Beginn unterbrochen hat er sich nicht bewegt (frei zitiert)

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #31 am: 21 Sep 2018, 21:01:14 »
das hat nichts mit teleportieren zu tun.
Auch wenn du eine bewegungsaktion machst und von einem GA getroffen wirst, holt der dich nicht zurück auf dein Ausgangsfeld.
Vorraussetzung für den GA ist dass du ein bedrohtes Feld verlassen hast.
Also egal ob mit freier Bewegung oder vollwertiger Bewegungsaktion, die ersten 2m schaffst du immer.
Und ob du bei letzterer nach einem erlittenen Schwerthieb noch entschlossen genug bist die Aktion fortzusetzen, sprich 8-10 Meter in die geplante Richtung zu laufen, dafür ist die Probe da
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Dies gilt nur für die kontinuierlichen Aktionen.

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Turaino

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #32 am: 21 Sep 2018, 21:03:29 »
das hat nichts mit teleportieren zu tun.
Auch wenn du eine bewegungsaktion machst und von einem GA getroffen wirst, holt der dich nicht zurück auf dein Ausgangsfeld.
Vorraussetzung für den GA ist dass du ein bedrohtes Feld verlassen hast.
Also egal ob mit freier Bewegung oder vollwertiger Bewegungsaktion, die ersten 2m schaffst du immer.
Und ob du bei letzterer nach einem erlittenen Schwerthieb noch entschlossen genug bist die Aktion fortzusetzen, sprich 8-10 Meter in die geplante Richtung zu laufen, dafür ist die Probe da
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Wie jede Bewegung aus eigener Kraft außer die freie Bewegung?

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #33 am: 21 Sep 2018, 21:05:28 »


das hat nichts mit teleportieren zu tun.
Auch wenn du eine bewegungsaktion machst und von einem GA getroffen wirst, holt der dich nicht zurück auf dein Ausgangsfeld.
Vorraussetzung für den GA ist dass du ein bedrohtes Feld verlassen hast.
Also egal ob mit freier Bewegung oder vollwertiger Bewegungsaktion, die ersten 2m schaffst du immer.
Und ob du bei letzterer nach einem erlittenen Schwerthieb noch entschlossen genug bist die Aktion fortzusetzen, sprich 8-10 Meter in die geplante Richtung zu laufen, dafür ist die Probe da
Das ist schlicht falsch, Grw s. 166: eine Bewegung kann zu Beginn (...) unterbrochen werden. (...) Wird die zu Beginn unterbrochen hat er sich nicht bewegt (frei zitiert)
Dies gilt nur für die kontinuierlichen Aktionen.

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Wie jede Bewegung aus eigener Kraft außer die freie Bewegung?

Du kannst sofortige Aktionen halt nicht abbrechen.

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #34 am: 21 Sep 2018, 21:08:49 »
Das ist exakt das, was ich gesagt habe. Es kann bei der freien Bewegung nicht verhindert werden, dass man sich entfernt. Spacelord hat aber fälschlicherweise gesagt, dass das bei allen Bewegungen so ist, was durch diese Regelstelle widerlegt ist.

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #35 am: 21 Sep 2018, 21:16:38 »
Nun, er hat Recht, wenn er über die Einsteigerregeln reden würde, wo es keine kontinuierliche Aktionen gibt und auch keine Gelegenheitsangriffe. XD

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Spacelord

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #36 am: 22 Sep 2018, 00:27:31 »
Hab es nochmal nachgelesen, ihr habt recht.
Dh alleine durch den Gedanken vielleicht wegzulaufen bekommt der Gegner schon einen GA.
Irgendwie sollte ja schon eine physische Gelegenheit gegeben sein durch welche man sich dem Gegner öffnete.
Ich find meine Regel besser.  ;D

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #37 am: 22 Sep 2018, 00:56:53 »
Zitat
Ich find meine Regel besser. 
 
Wenn der Rest deiner Gruppe dass genau so sieht, dann bleibt doch einfach dabei. Besser mit ner Hausregel glücklich sein, als strikt nach Regelwerk ärgern.
Good bye Emo cry

Spacelord

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #38 am: 22 Sep 2018, 01:07:36 »
Ja, so haben wir es schon immer gemacht  ;)


TrollsTime

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Re: Freie Bewegung ohne Aktion/mit Alibi-Aktionen
« Antwort #39 am: 23 Sep 2018, 10:14:27 »
Wenn der Spielleiter sowas zulässt, klar. Das ist aber im Prinzip das selbe wie TrollTimes Beispiel in einem anderen Thread zum selben Thema, nur dass man da einen Kieselstein (den man nur zu dem Zweck immer dabei hatte) fallen ließ, um das mit der Freien Bewegung zu kombinieren. Wenn du Fratze schneiden abbrichst, nachdem du die Freie Bewegung genommen hast, bist du wieder in der Ausgangslage, dass du die Freie Bewegung mit keiner Aktion verbunden hast (schließlich ist die geplante Aktion nicht durchgeführt worden). Somit wäre die Freie Bewegung wieder illegal.

LG

Kurzer Disclaimer:
Das Beispiel mit den Kieselsteinen war nicht von mir. Ich habe es nur aufgegriffen, die Lächerlichkeit unterstrichen und stattdessen "Nichtstun" bzw "pauschalierte Handlung" vorgeschlagen... wenn ich mir recht erinnere... ist schon länger her.

"Fratzen schneiden" oder "Kieselstein fallen lassen" wird es bei mir nicht gegeben, sehr wohl aber der gedanklich zu Grunde gelegte Zeitverbrauch. "pauschalierte Handlung" + "Freie Bewegung" ist bei mir möglich und kostet 3 Ticks (diese Mindestkosten).
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