Das sehe ich auch nicht so. Dass man Tiere nicht beleidigen kann würde ich vielleicht noch hinnehmen, aber bei der Sprache darf man meiner Ansicht nach keine Einschränkungen machen. Splittermond ist ja an sich so gebaut, dass jeder Basargnomisch spricht.
Jedes
Spielercharakter versteht Basargnomisch, aber nicht jeder
Nichtspielercharakter! Der jogodarische Barbar braucht kein Basargnomisch für sein tägliches Leben, ebenso wenig der einfache Nyrdfinger Bauer.
Klar, es wird wohl immer ein paar Leute in einer halbwegs zugänglichen Gemeinschaft geben, die ein bisschen Basargnomisch verstehen, doch Sprache kann in der Tat in Splittermond eine Barriere sein, sobald man die großen Städte verlässt.
Doch auf der anderen Seite stimme ich zu, dass man durchaus "Redegewandheit" auch auf Körpersprache übertragen und damit unabhängig vom Sprachverständnis machen kann. Das bringt zwar eine massive Erschwernis mit sich (6 bis 12 Punkte Abzug), aber ich würde es zulassen, damit auch der Sozialcharakter dadurch etwas am Kampf beitragen kann.
Zu dem am Anfang genanntes Beispiel: Hier liegt das Problem natürlich zum einen in einer Lücke der Regeln und zum anderen in der zahlenmäßige Überlegenheit der SCs und die Möglichkeit, sich vollständig auf ein Ziel zu konzentrieren.
Die Regellücken sind:
- Keine Einschränkung der Meisterschaft in der Häufigkeit der Anwendung in einem Kampf, sie kann so oft gewürfelt werden, wie man möchte.
- Keine Einschränkung gegen die Stapelung des Effektes, die Abzüge von verschiedenen Proben auf dasselbe Ziel können addiert werden.
Man könnte es natürlich als Feature ansehen, statt als Bug: Der Redner muss jedes Mal 10 Ticks aufwenden und das Ziel bemerkt diese Aktion und kann sie verhindern oder erschweren (Zum Beispiel mit einem Fernkampfangriff oder Zauber wie "Verstummen" oder "Stille").
Doch auf der anderen Seite scheint es nicht die Idee des Erfinders gewesen zu sein, dass diese Meisterschaft innerhalb eines Kampfes angewendet wird (siehe die Warnung bezüglich einem Duell als Reaktion).
Ich bitte daher die Redaktion um Klärung dieser Regelfrage.