"Wenn sie gelingt, stellt sich der Kontrahent dem Zweikampf. Er nutzt stets seine üblichen Kampfmittel. Sollte ein Kampf aussichtslos sein (etwa im Kampf Bauer gegen Ritter), kann das Ziel zu fliehen versuchen, aber keine aggressiven Handlungen gegen andere Kampfteilnehmer ausführen."
Damit ist doch eigentlich alles gesagt:
Wenn der Herausforderer ein deutlich überlegener Kämpfer ist oder ein fliegender Magier oder anderweitig weitaus überlegen, ist der Herausgeforderte nicht gezwungen, sich abschlachten zu lassen, sondern kann auch fliehen. Was er nicht darf, wäre es, jemand anderen stattdessen anzugreifen.
Wenn man ihn nicht erreichen kann, würde ich sagen, daß man es trotzdem versucht, nichts tut oder eben flieht. Andere angreifen geht aber nicht.
Was im Regeltext leider nicht eindeutig ist, ob das auf andere Kampfteilnehmer Auswirkungen hat. Es steht da zwar Zweikampf, was ja einen pro Seite bedeutet, aber andere müssen keine Probe auf den geistigen Widerstand ablegen, scheinen also nicht betroffen. Das würde dann heißen, daß der Herausgeforderte unter Umständen auch Unterstützung bekommen kann, wenn andere merken, daß er es nicht schaffen könnte, er selber aber nicht (oder wenn die anderen Kämpfer auf seiner Seite einfach nichts von fairen Zweikämpfen halten
)
Daß die Herausforderung abgebrochen wird, wenn Kameraden vom Herausforderer den Herausgeforderten auf seinem Weg angreifen, sehe ich dagegen nicht in den Regeln. Da ausdrücklich dort steht, daß er keine aggressiven Handlungen gegen andere ausführen kann, würde ich sagen, daß er sich dann zwar verteidigen darf oder auch fliehen, aber nicht die anderen dann angreifen darf. Nach Quendans Antwort kann man das aber ja auch anders sehen und die Herausforderung dadurch als abgebrochen ansehen. Stumpf durch die Schläge der anderen rennen, um an sein Ziel zu kommen, das wäre aber auf jeden Fall etwas, was ich einen NPC nicht machen lassen würde, ein Freibrief zum Abschlachten, weil er ein anderes Ziel hat, ist es nicht.