Das hat mir persönlich keinen Spaß gemacht. Ich will das Charaktere sich häufiger coole neue Gegenstände zulegen, ohne dadurch evtl. einen Nachteil zu haben. Da lag die Entscheidung dann einfach nahe, das zu hausregeln.
Das ist halt ein anderer Spielstil und daran ist auch nichts auszusetzen.
Ich bin hingegen in einer Gruppe, bei der wir nur alle 5 oder 7 Spielsitzungen mal Geld oder wertvolle Gegenstände bekommen, dafür aber auch jeden Abend 5 EP. Die Betonung liegt dann eher darauf, die Welt zu erkunden, die neuen Probleme, die sich der SL für uns ausgedacht hat, zu lösen und mit dem auszukommen, was wir haben.
In der Runde, die ich spielleite, sind entsprechende Ausrüstungsverbesserungen auch nicht allzu häufig, aber das wird sich wohl nun ändern, da wir einen Schmied jetzt haben. Und ein Schmied soll natürlich auch sein Handwerk ausüben dürfen.
Gerade weil Splittermond ein Craftingssystem hat, bevorzuge ich es, wenn die Spieler selbst es auch nutzen, um ihre Ausrüstung zu verbessern. Dafür gibt es natürlich auch von mir entsprechende Leerzeiten, so dass sie dafür auch Zeit haben.
Nope. Erstmal spart Feilscher nicht EG, sondern senkt den Preis pauschal um 10%. Das kann man aber nur beim Kaufen verwenden, nicht beim Verkaufen. Außerdem braucht man nicht 10 EG für die 50% sondern nur den Erfolg (5%) mit 9EG (45%).
Der Basispreis ist 25/2 = 12,5 Lunare. Wenn der Händler Feilscher hat, was wohl üblich ist, dann sind das sogar nur 11,25, die können dann um 50% erhöht werden: 11,25*1,5 = 16,875
Du kannst es NIE zum vollen Preis verkaufen.
1. Das ist natürlich eine interessante Frage. Wird die 10% des Preises vor dem Feilschen berechnet oder zusammen mit dem Ergebnis der Feilschenprobe?
2. Es stimmt, Feilscher begünstigt nur den Käufer.
Für die nächsten Punkte muss ich erwähnen, dass ich mich an den Abschnitt zum Handel in Mondstahlklingen orientiert habe.
3. Ja, es stimmt: Laut GRW, S. 111, verändert sich der Preis bei einer gelungenen Probe um 5% + 5% pro Erfolgsgrad zugunsten des Abenteurers. Aber laut den Regeln aus Mondstahlklingen, S. 105, bedeutet eine gelungene Probe nur, dass es zu einem erfolgreichen Handel mit dem üblichen Standartpreis kommt (100% beim Einkauf, 50% beim Verkauf). Nur EG geben die 5%! Hier haben wir einen Widerspruch bei den Regeln, bzw. wir gehen von unterschiedlichen Regeln aus.
4. Auch hier gibt es einen Unterschied bei unseren Quellen: Laut S. 105 in Mondstahlklingen, kann man legale Ware bis zu 100% des Listenpreises verkaufen. Ich vermute, es handelt sich dabei um eine Klarstellung der Regeln aus dem GRW. Das bedeutet, wenn ein Abenteurer einem Händler etwas verkauft, dann ist der Ausgangspunkt 50% des Listenpreises. Dies ist aber nicht der Wert, der dann um 50% erhöht werden kann, also auf 75% des Listenpreises, sondern es gilt nach wie vor der eigentliche Listenpreis als Richtwert!
Es ist aber auch gut möglich, dass sich hier wieder die Regeln unterscheiden. Wir sollten auf jeden Fall das Thema noch einmal seperat in einem anderen Thread erörtern!