Ich würde diese Aussage mit Vorsicht genießen. Schon das (erratierte) Regelwerk sagt eindeutig, dass (Wunden) als Ursache feststehen und dementsprechend erst so viele LP geheilt werden müssen, dass die Ursache behoben ist. DANACH kann der Zustand behandelt werden und wird nicht durch das wiederherstellen der LP mit geheilt.
Da eine erfolgreiche Behandlung des Zustands "Sterbend" automatisch 1 Lebenspunkt auf der untersten Gesundheitsstufe wiederherstellt, bei 0 oder weniger, wäre diese Bedingung erfüllt.
Sprich, "Wunden" und "LP" muss man getrennt betrachten. Man kann nur noch 1 LP haben und doch keine Wunden!
Dass ich diese Funktionsweise verstanden habe, hättest du bei aufmerksamen Lesen meines ersten Posts in diesem Thema sehen können... Ich muss gestehen, dass die Aussage meinerseits, auf die du dich beziehst, tatsächlich nicht ganz richtig ist so wie sie da steht. Da hab ich in der Genauigkeit geschlampt, weil es eigentlich um einen anderen Punkt ging.
Dass die Bedingung sterbend 3 (Wunden) behandeln zu können speziell in diesem Fall mitgeliefert wird, ändert ja nichts daran, dass man auch mit einer herausragend gelungenen Probe nicht zwangsläufig die letzte LP Zeile wiederherstellt und somit den Zustand nicht unter sterbend 2 (Wunden) heilen kann. Wenn man sich nicht Spezialfälle in Richtung Merkmal zerbrechlich anguckt, ist es also (wahrscheinlich) so, dass der Patient weiter mit der Ursache Wunden rumläuft.
Ich persönlich würde auch behaupten, dass man Wunden und LP nicht getrennt voneinander betrachten kann, weil Wunden direkt aus aktuelle_LP < LP folgt bzw das eigentlich sogar äquivalent ist. Nur mit der letzten Aussage hast du wohl tatsächlich recht, weil es zerbrechlich gibt.
Wie auch immer, diese Diskussion ist hier zwar thematisch nicht wirklich falsch, weil man das für die Wirkung von Todesschutz braucht, führt aber dazu, dass z.B. mein letzter Post recht sinnlos untergeht und so die Aufforderung im letzten Satz auch niemanden erreicht.