Spontan würde ich sagen, klar, beide möglich, mit den Verhandlungsregeln aus dem GRW.
Also geistige Werte behalten, alles andere übernehmen.
Abrichtungen ist ein Sonderfall. Da kann man durchaus unterschiedliche Meinungen haben.
Man könnte meinen, die Abrichtungen sind körperlich drin im Tier, werden also mit übernommen.
Man könnte meinen, die Abrichtung gehören nicht zur Gestalt des Tieres, werden also nicht übernommen.
Man könnte außerdem meinen, das ist völlig egal, da ja dann kein Tierführer mehr da ist, um die Abrichtungen nutzen zu können.
Schwierig.
Zu Vernunftbegabt:
Ich sehe nicht dass die deshalb nicht gelten. Ich sehe es eher so, dass sie nicht mehr über Tierführung beigebracht werden können. Aber lernbar müssen sie ja sein, sonst wäre Vernunftbegabt eher ein Nachteil.
Und erst Recht Vernunftbegabte Wesen sollten in der Lage sein, solche Dinge zu lernen.