Es gibt für mich zwei Arten von Gefolge:
A) Namenlose Handlanger, die im Grunde genommen ersetzbar sind: Solche Leute können durchaus draufgehen, werden dann aber bei der nächsten möglichen Gelegenheit ersetzt. Man hat dann nicht den einen Leibwächter, sondern wirbt dann entsprechend in Städten immer wieder einen Neuen an. Die Verbindung zur Spielwelt kommt daher, dass der SC einen Vertrag oder anderweitige Verbindung mit einer bestimmten Gruppierung hat, aus der er seine Leute bezieht: Der Adlige hat seinen Hofstaat, der Händler einen Vertrag mit einer berühmten Söldnereinheit, bei Leuten. Es mag auch übernatürliche Gründe geben, wie zum Beispiel ein Feengeschenk, durch die man immer irgendwie jemanden findet, der einem weiterhilft.
B) Der Nebencharakter, der eine mehr oder weniger voll ausgearbeitete Persönlichkeit hat: Der kleine, tollkühne Bruder, der treudoofe Schüler, die entschlossene Ehefrau, die neugierige Bardin usw. Sie alle haben gemeinsam, dass sie auch unabhängig von der eigentlichen Spielfigur agieren könnten, dies aber allein aus narrativen Gründen nicht tun.
Solche Neben-SCs können den Haupt-SC auch vor Herausforderung stellen, sie können bedroht werden (als Geisel genommen, in eine Falle gelaufen, etc.), allerdings nicht durch pures Würfelpech entrissen werden, da sie an sich unersetzlich sind! Sterben sie, greift man direkt in den SC ein. Von daher würde ich hier auf jeden Fall auch im Zweifelsfalle die Optionalregel aus dem Bestienmeisterband zulassen:
Wenn der SC einen Splitterpunkt ausgibt, kann er sein Gefolge vor einer eigentlich tödlichen Situation bewahren, auch wenn er sie bewusst, aber im Sinne ihrer Rolle aufs Spiel gesetzt hat (als Leibwächter zum Beispiel).