Ich sehe es auch so, dass Freihändigkeit eben genau das erlaubt, was da steht, unabhängig von Reiterwaffe oder nicht.
Nur dass
Freihändigkeit aus dem Grundregelwerk kommt und die Regel, dass nur zweihändige Reiterwaffen vom Pferderücken geführt werden können, aus dem Bestienmeister-Band.
Freihändigkeit kann die Regel aus dem Bestienmeister-Band also noch gar nicht berücksichtigt haben und diese daher meiner Meinung nach auch nicht modifizieren. Ich vermute, sie wurde im Bestienmeister-Band nur der Vollständigkeit halber nochmal aufgeführt und nicht als Ausnahme für die 10 Seiten vorher aufgestellte Regel zum Reiterkampf. Direkt unter der Regel wird nämlich auf
Freihändigkeit eingegangen, hier ist aber bloß davon die Rede, dass der Malus auf Tierführung wegfällt. Wenn, dann wäre hier der richtige Ort gewesen, um eine Ausnahme durch
Freihändigkeit anzumerken - direkt unter der besagten Regel. Aber das ist natürlich, wie immer, nur meine Interpretation. Wie es RAI ist, können halt nur die Autoren sagen.
LG