Autor Thema: Macht der Gemeinschaft I/II/III  (Gelesen 2730 mal)

Avalia

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Macht der Gemeinschaft I/II/III
« am: 03 Dez 2016, 21:47:45 »
Nachdem es ja bei verschiedenen Zaubermeisterschaften vorkommen kann, dass sie für alle Zauber gelten und nicht nur jene, in denen die Meisterschaft erworben wird, wollte ich fragen, ob die Auslassung im Rahmen der Meisterschaften "Macht der Gemeinschaft I/II/III" beabsichtigt ist oder eher nicht.

Derzeit liest es sich so, als wäre es in Ordnung, wenn man diese Meisterschaft in irgendeiner Magieschule besitzt und dennoch Mitbeter für beliebige Zauber jeder Magieschule heranziehen kann. Der einzige Nachteil wäre dann, dass sie ein wenig länger dauern. Ich könnte mir das mit Magieschulen vorstellen, die der Gottheit zugewandt sind, aber allgemein erscheint das sehr mächtig.

Also z.B.

Macht der Gemeinschaft I (Bannmagie)

Beim Wirken von Beflügelte Waffe (Kampfmagie) könnte von dieser Meisterschaft profitiert werden.
Foren-Rollenspiel (Waldläufer von Fort Redikk)
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SeldomFound

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Re: Macht der Gemeinschaft I/II/III
« Antwort #1 am: 03 Dez 2016, 22:08:36 »
Also bei mir steht da auf S. 139 in "Die Götter":

Zitat
Die folgenden Meisterschaften sind wie in Splittermond: Die Regeln S. 201 erläutert für jede Meisterschaft einzeln erlernbar. Es gelten ebenso alle weiteren dort genannten Regeln und Einschränkungen.

Ergo, "Macht der Gemeinschaft" kann man nur für Zauber der jeweiligen Magieschule verwenden!

Also:

Macht der Gemeinschaft I (Bannmagie) -> Nur bei dem Einsatz von Bannzaubern
« Letzte Änderung: 03 Dez 2016, 22:10:59 von SeldomFound »
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Cifer

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Re: Macht der Gemeinschaft I/II/III
« Antwort #2 am: 04 Dez 2016, 01:42:45 »
RAW klingt das eigentlich nicht so. Vergleich mal die Allgemeinen Meisterschaften des Grundregelwerks mit denen aus Die Götter. Um nicht zu sagen: Vergleich mal Göttliche Zeichen I mit Macht der Gemeinschaft: Bei ersterem wie auch bei Meisterschaften wie Sparsamer Zauberer steht immer irgendwo klar "Zauber der gewählten Magieschule".
Natürlich wird auch Macht der Gemeinschaft für eine Magieschule gewählt. Aber das liegt halt daran, dass Meisterschaften im System von SpliMo immer an eine Schule gebunden sind und nicht frei in der Landschaft umherschweben. Das heißt aber nicht, dass die Meisterschaft sich nur auf diese Schule bezieht - siehe Kampfmagie -> Gezielte Zauber.
Ich will nicht ausschließen, dass diese Meisterschaften so gemeint sind, dass sie sich auf nur eine Schule beziehen, aber es steht so nicht in den Regeln.

(Edit: Okay, der Dank von Quendan gibt einen gewissen Hinweis, wie es gemeint sein dürfte ... :P)

Was mich allerdings auch interessieren würde, ist, wie die Meisterschaften eigentlich stacken. Kann nur eine Meisterschaft genutzt werden? Und zählen Mitbeter nur für eine Meisterschaft?

Sagen wir, ich habe 9 Mitbeter und MdG I und II. Welche Zählweise ist korrekt:
a) MdG I würde 2 Bonuspunkte für 2 Mitbeter geben, MdG II 3 für 9. Es zählt das höhere -> +3.
b) MdG I gibt 2 Bonuspunkte für 2 Mitbeter, bleiben 7 übrige, für die MdG II weitere 2 Punkte springen lässt -> +4.
c) MdG I gibt 2 Bonuspunkte, denn es sind 2 Mitbeter vorhanden; MdG II gibt 3 Bonuspunkte, denn es sind 9 Mitbeter vorhanden -> +5.
« Letzte Änderung: 04 Dez 2016, 01:47:41 von Cifer »

Quendan

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Re: Macht der Gemeinschaft I/II/III
« Antwort #3 am: 04 Dez 2016, 10:57:24 »
Die Regel auf die sich SeldomFound bezieht, gilt für allgemeine Magie-Meisterschaften. Siehe GRW 201. Das ist auch RAW  alles richtig.

Es gilt immer die höchste passende Meisterschaft.

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SeldomFound

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Re: Macht der Gemeinschaft I/II/III
« Antwort #4 am: 04 Dez 2016, 11:01:03 »
Es steht bei der Meisterschaft dabei, welche Begrenzung die Boni haben.

RAI dürfte auf jeden Fall sein, dass die Boni nicht kumulieren.

RAW dürfte dies durch die unterschiedliche Zauberdauer garantiert sein.

Mit MdG I muss ich den Zauber nach 20 Ticks auslösen. Mit MdG II löst der Zauber erst nach 2 Minuten aus.
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