Autor Thema: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit  (Gelesen 11051 mal)

Wulfgram

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Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« am: 07 Jun 2016, 16:44:29 »
text des GRW steht bei flammender Waffe als Wirkung
Zitat
Wirkung:
Eine  Waffe  wird  mit  Flammen  überzogen.  Sie  leuchtet  fackelhell  und  richtet 1 Punkt zusätzlichen
Feuerschaden  an,  ohne  dabei  den  Träger  einzuschränken.  Dieser  Zauber  ist  nicht  mit  anderen 
Zaubern kombinierbar, die ebenfalls die Typen Schaden und Waffe aufweisen.

Beim letzten Spielabend kam tatsächlich die Frage auf, ob das "leuchtet fackhell" nun Fluff ist oder auch regeltechnisch
als Fackel zählt.

Hintergrund war folgender:
Ich hatte meinen normalen "Licht"-Zauber (Verstärkt + Meisterschaft Leuchtkraft) aktiv. Effekt -3 Dunkelheitsstufen auf 10m.
Priester neben mir wirkt "Flammende Waffe" Effekt: -3 Dunkelheitsstufen auf 15m + den Bonusschaden usw.
SL und Spieler waren doch ein wenig verdutzt um diesem Umstand.

Ist das so gewollt ?

MfG Wulfgram
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Yinan

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #1 am: 07 Jun 2016, 16:52:04 »
Da nicht im Regeltext gesagt wird, dass sich die Lichtstufe verbessert, ist das "Fackelhell" nur Fluff-Text, womit die flammende Waffe keine regeltechnische Sichtverbesserung gibt.

So zumindest sehe ich das.
Wenn nicht anders gesagt, dann befassen sich meine Aussagen zu Regeln niemals mit Realismus oder Simulationismus, sondern nur mit Balancing.
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Cherubael

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #2 am: 07 Jun 2016, 17:02:11 »
Ich bin der Meinung hier gelesen zu haben, dass der allgemeine Kontext ist, dass Flammende Waffe tatsächlich die Umgebung erhellt wie eine Fackel. Immerhin gibt jede Waffenverzauberung neben des Schadens noch einen weiteren kleinen Bonus.

Und Licht ist ein Grad 0 Zauber, da finde ich das in Ordnung.
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Yinan

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #3 am: 07 Jun 2016, 17:26:03 »
Das mag zwar beim Zauber "Licht" so passen.
Aber vergleiche das mal lieber mit äquivalenten Zaubern.
"Flammende Waffe" ist ein Grad 1 Zauber, kostet K4V1, Verstärkt K5V2 und sorgt dafür, dass die Waffe +1 Feuerschaden (verstärkt +2 Feuerschaden) verursacht. Es gibt hier keine wirklichen weiteren Einschränkungen.

Jetzt nehmen wir uns mal "Waffe des Lichtes", ein Grad 2 Zauber. Kostet K8V2 (verstärkt K10V4) und sorgt dafür, dass die Waffe +1 Lichtschaden (verstärkt +2 Lichtschaden) verursacht.
Zusätzlich sind Angriffe gegen Untote, Schattenwesen und Geisterwesen um 2 Punkte erleichtert und die Sichtverhältnisse werden in 5m Umkreis um 1 Stufe verbessert.

Ganz ehrlich, die 2 Punkte Bonus auf Angriffe gegen ein paar begrenzte Wesens-Typen ist das echt nicht wert, wenn "Flammende Waffe" jetzt wie eine Fackel in einem Umkreis von 15m die Sichtverhältnisse um 3 Stufen verbessert.

Oder man nehme einfach mal die Lichtkugel.
Grad 1, kostet K4V1, verstärkt K5V2 und verbessert die Lichtverhältnisse um 2 (verstärkt 3) Lichtstufen... leider wurde hier der Radius vergessen.
Ja, du kannst die Kugel von dir weg auch bewegen (aber auch nur maximal 10+MYS Meter), aber welche Berechtigung hat der Zauber, wenn die "Flammende Waffe" in ihrer Basiswirkung bereits wesentlich mehr Licht wirken soll?


Insofern finde ich nicht, dass das in irgend einer Art und Weise in Ordnung wäre, wenn "Flammende Waffe" die Umgebung wie eine Fackel erhellt.

Hinzu kommt, das bei jedem Zauber, wo dass der Fall ist, das auch explizit nochmal gesagt wird, dass sich die Lichtverhältnisse verbessern. Bei der "Flammende Waffe" fehlt sowas aber komplett.
Insofern sehe ich persönlich keinen Grund, warum es sich hierbei nicht um reinen Flufftext handeln sollte.
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Saint Mike

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #4 am: 07 Jun 2016, 17:43:42 »
Alternativ kann auch einfach die Waffe selbst "fackelhell" leuchten, dies überträgt sich aber nicht auf die Umgebung. Wenn es möglich ist, eine Waffe "dunkel" zu machen, die die Umgebung nicht beeinflusst, geht es anders herum sicher auch. Magie ist eben nicht gleich Physik in einer komplett magischen Welt.
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Cherubael

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #5 am: 07 Jun 2016, 17:48:13 »
Wenn ich das richtig verstehe, ist Waffe des Lichts keine Lichtquelle, also mit einer Fackel kombinierbar.
Jetzt bleibt aber tatsächlich die Frage, ob vielleicht gemeint ist, dass eine Flammende Waffe wie eine Fackel gilt, also als Lichtquelle, oder ob das eher Flufftext ist. Dass sie fackelhell ist und dennoch nicht als Lichtquelle gilt halte ich für ausgeschlossen. In jedem Fall finde ich die Formulierung zu ungenau.
RAW steht da tatsächlich nicht, dass es eine Lichtquelle ist.

Ich finde +2 gegen Untote, Geisterwesen und Schattenwesen übrigens als recht starken Bonus. Das ist, gegen diese Gruppen, der Gleiche Bonus wie eine Beflügelte Waffe, nur dass Waffe des Lichts dort mehr Schaden verursacht.
Es mag sein, dass der Zauber etwas spezielles Einsatzgebiet hat, aber das haben viele andere Zauber ja auch. Untote Bannen zum Beispiel.
Mehr noch, da es eine Erleichterung ist und kein Bonus, unterliegt diese nicht der Beschränkung eines Bonus nach Heldengrad.

Was Saint Mike sagt gibt mir aber zu denken... Eine Feuerwand scheint schließlich auch kein Licht zu machen.
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Jeong Jeong

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #6 am: 07 Jun 2016, 19:13:54 »
Ganz ehrlich, die 2 Punkte Bonus auf Angriffe gegen ein paar begrenzte Wesens-Typen ist das echt nicht wert, wenn "Flammende Waffe" jetzt wie eine Fackel in einem Umkreis von 15m die Sichtverhältnisse um 3 Stufen verbessert.

Das wurde schon einmal diskutiert:

Zitat
und 2.
außer gegen Wesen mit der Empfindlichkeit Licht, ist der Flammende Waffe zauber deutlich besser oder ?

Das gilt nur, wenn man sowohl über Feuermagie als auch über Lichtmagie verfügt. Wenn man sich sowieso auf Lichtmagie spezialisiert hat, dann ist es deutlich sinnvoller den vorhandenen Zauber mitzunehmen (plus wie schon genannt eventuell den Bonusschaden gegen Wesen, die empfindlich sind dagegen). Das man über die deutlich destruktivere Feuermagie da an leichtere Mittel zur Schadenserhöhung kommt, ist durchaus Absicht.

Quendan

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #7 am: 07 Jun 2016, 19:19:35 »
Wenn ich das richtig verstehe, ist Waffe des Lichts keine Lichtquelle, also mit einer Fackel kombinierbar.

Lichtzauber sind bei den Lichtquellen mit aufgeführt.

Zum Zauber Flammende Waffe: Solange es nicht explizit dabeisteht, ist es RAW keine Lichtquelle, sondern Fluff.

Isaan

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #8 am: 07 Jun 2016, 20:11:41 »
Was ist dann mit "Flammenhand"? Das steht auch nicht bei den Lichtquellen. Die Verstärkung bringt aber explizit eine Helligkeitssteiergung auf Lagerfeuerstärke.

SeldomFound

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #9 am: 07 Jun 2016, 20:40:08 »
Ich glaube auch, dass die Auswahl des Wortes "fackelhell" nicht beliebig war. Von daher ja, dieser Zauber wirkt gleichzeitig auch als eine Fackel.
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Cherubael

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #10 am: 07 Jun 2016, 20:49:45 »
Ich verstehe durchaus dass aus Sicht der Balance diverse Feuerzauber kein Licht spenden... Ich  denke aber in meiner Runde werden sie das tun.
Ggf erhöhe ich die Fokuskosten solcher Zauber um K1, damit diese auch Licht spenden.

Flammenhand ist ein guter Einwand... Dort steht auch fackelhell, und hier scheint es gewollt zu sein, dass der Zauber Licht spendet. Warum also die Flammende Waffe nicht?
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Yinan

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #11 am: 07 Jun 2016, 21:01:34 »
Ich glaube auch, dass die Auswahl des Wortes "fackelhell" nicht beliebig war. Von daher ja, dieser Zauber wirkt gleichzeitig auch als eine Fackel.
Öhm, nein:
Zum Zauber Flammende Waffe: Solange es nicht explizit dabeisteht, ist es RAW keine Lichtquelle, sondern Fluff.

Und:
Dass sie fackelhell ist und dennoch nicht als Lichtquelle gilt halte ich für ausgeschlossen.
Und ich finde das komplett plausibel und auch passend.
Jeder kann die Flammende Waffe sehen, als wenn sie eine Fackel ist. Aber beleuchten tut sie selbst nichts.
Warum?
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Max Mustermann

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #12 am: 07 Jun 2016, 21:03:19 »
Hi an alle,

ich vermute auch, dass die Beschreibung der beiden Feuerzauber (Flammende Waffe und Flammenhand) nicht beliebig ist. Beide leuchten "Fackelhell" und Flammenhand sogar noch wie ein Lagerfeuer in der verstärkten Version. Dass die Zauber nicht in der Lichtquellentabelle extra aufgeführt sind, sehe ich nicht als Problem, denn Fackel und Lagerfeuer sind ja aufgeführt  ;)

Daher werde ich mich an "fackelhell" und leuchtet wie ein Lagerfeuer orientieren und wenn ich vergessen habe, um wie viele Stufen sich die Lichtverhältnisse verbessern schaue ich unter Fackel und Lagerfeuer in der Tabelle.

Zur Waffe des Lichts, der Zauber hat halt noch einen potentiellen zusätzlichen Angriffsbonus, daher kann ich die erhöhten Kosten nachvollziehen.

MfG Max

ps: vllt kann uns der Autor "erhellen"  ;D

Cherubael

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #13 am: 07 Jun 2016, 21:05:33 »
@Yinan:
Ich meinte das anders, nämlich dass sie fackelhell leuchtet im Sinne einer Fackel, also Licht spendet, und dennoch nicht als Lichtquelle gillt. Dann könnte man mit dieser Waffe und einer Fackel nämlich doppelt erhellen.
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Yinan

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Re: Regelfrage: Flammende Waffe + Helligkeit
« Antwort #14 am: 07 Jun 2016, 21:11:25 »
Achsoo, ja, dass macht nicht wirklich Sinn. Da stimme ich dir zu.

@Max Mustermann
Quendan ist einer der Regelautoren.
Und seine Aussage ist mMn recht klar:
Zum Zauber Flammende Waffe: Solange es nicht explizit dabeisteht, ist es RAW keine Lichtquelle, sondern Fluff.
Es steht nichts davon, dass es als Lichtquelle fungiert, also das es irgendwie die Lichtverhältnisse verändert.
Folglich ist die Bezeichnung "fackelhell" reiner Fluff.
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