Autor Thema: Relikt und Vermögen bei Charaktererschaffung  (Gelesen 2304 mal)

taranion

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Relikt und Vermögen bei Charaktererschaffung
« am: 17 Nov 2015, 09:23:07 »
Hallo zusammen,

laut MSK kann - auch bei Charaktererschaffung - das besondere Material eines Relikts auch mit Vermögen bezahlt werden.
Würdet ihr sagen, dass gilt auch für weitere profane Verbesserungen? D.h. kann man mit Relikt x ein Gegenstand bauen, welcher für x Qualitätspunkte Verbesserungen hat und meinetwegen noch für 1 Punkt reduzierte Last aus dem Startvermögen bezahlen?

Beispiel:
Eine leichte Lederrüstung (Last 3) aus Großbullenleder als Relikt  2 gekauft.
Als Verbesserung gehen die 2 Punkte in erhöhte Schadensreduktion.
Das Material Großbullenleder wird mit Startvermögen bezahlt (45 Lunare)

Frage: Kann man zusätzlich noch für 1 QP "Erhöhte Härte" mit dem Startvermögen bezahlen?
Und falls ja:
  • für was für Kosten? (+15L, weil erste Veränderung aus Vermögenssicht oder +30L weil Differenz von Qualität 2 auf 3)
  • läuft das dann als Relikt 2 mit Gegendstandsqualität 3?
  • wo würdet ihr das deckeln? Bei Charaktererschaffung wahrscheinlich bei Qualität 6


Persönlich finde ich ja, das es nicht gehen sollte, weil es nur zu Verwirrung führt.

Yinan

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Re: Relikt und Vermögen bei Charaktererschaffung
« Antwort #1 am: 17 Nov 2015, 09:36:52 »
MSK redet ja nur von Material.
Insofern sehe ich nicht, warum das für irgend etwas anderes außer dem Material gelten soll.

Man muss ja bedenken dass das Material selbst keine Qualitätspunkte wirklich gibt sondern nur die Mindestqualität des Gegenstandes vorgibt. Insofern macht es hier auch Sinn, dass man das durch Geld ausgleichen kann.

Insofern stimme ich dir zu, es sollte nur für Material gelten und meiner Meinung nach sagen das die Regeln auch so aus.
Wenn nicht anders gesagt, dann befassen sich meine Aussagen zu Regeln niemals mit Realismus oder Simulationismus, sondern nur mit Balancing.
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Quendan

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Re: Relikt und Vermögen bei Charaktererschaffung
« Antwort #2 am: 17 Nov 2015, 10:36:42 »
Die zitierte Regel gilt, wie dort genannt, nur für das Material.