ich verstehe weder die Frage, noch die Antwort.
Die Flügel liegen doch ganz offen vor uns....
Mit einer Jagdkunstprobe gegen 20 kann man die Schwingen einer Finsterschwinge auf eine Art und Weise ernten, dass man sie nachher für bis zu 20 Lunare verkaufen kann. Die Zähne erfordern eine Probe gegen 25 (Wert: 10 Lunare).
Dazu GRW, S. 263:
Schlägt die Probe fehl, ist das entsprechende Beutestück ruiniert und kann nicht verkauft werden.
Sollte also einer von euch die Finsterschwinge ernten wollen, benötigt er einen Jagdkunstwert von 5 oder höher für die Schwingen und einen Wert von 10 oder höher für die Zähne
Allerdings ist diese schon arg ramponiert, daher halbiert sich der maximale Wert der Schwingen auf 10 Lunare. Die Zähne würden aber nach wie vor ihren vollen Wert erzielen. Einen interessierten Käufer natürlich vorrausgesetzt.