Was ich aber noch seltsamer finde, ist diese Formulierung bei "Agiler Rüstungsträger": "Trägt der Abenteurer Rüstungen, Schilde oder Parierwaffen und erhält dennoch einen Verteidigung-Bonus aus den Meisterschaften Ausweichen I oder Ausweichen II, ...". Zuvor steht doch überall, dass Rüstungen, Schilde oder Parierwaffen den Einsatz von Ausweichen ganz explizit unterbinden, wie soll es also zu der hier formulierten Ausnahme kommen? Hab ich da was übersehen? Oder geht es etwa um den Bonus den man bekommen würde, trüge man die erwähnte verbotene Ausrüstung nicht? Dann sollte man das aber auch so formulieren, oder?
Bei Ausweichen I und II steht klar dabei, unter welchen Bedingungen der VTD-Bonus gilt, unter welchen er eingeschränkt (=halbiert) gilt und unter welchen er gar nicht gilt. Sofern man den vollen oder den eingeschränkten (=halben) Bonus erhält, gilt Agiler Rüstungsträger noch. Also wenn du beispielsweise bei Ausweichen I Rüstung trägst, die aber Behinderung und Tick-Zuschlag 0 hast -> dann wird dein VTD-Bonus aus Ausweichen I halbiert. Dann trägst du zwar Rüstung, aber erhälst einen VTD-Bonus aus der Meisterschaft (wenn auch halbiert). Und dann gilt auch Agiler Rüstungsträger.
Nur wenn du Rüstung etc. jenseits der Schwelle trägst, gilt gar kein VTD-Bonus mehr. Und dann gilt auch Agiler Rüstungsträger nicht mehr.
Ich bin jedenfalls mal gespannt, wie sich das alles in der Praxis auf das Balancing auswirkt. Auch wenn mir jetzt schon vor der Diskussion graut, dem Ausweicher-Spieler meiner Runde erklären zu müssen, dass er mit einem Langschwert in jeder Hand problemlos Ausweichsprünge und Rückwärtssalti hinlegen kann, aber wehe er zieht einen Dornenhandschuh an oder nimmt eine Liandia in die Hand, das fesselt ihn quasi an den Boden...
Es gibt schon einen Unterschied zwischen "der VTD-Bonus aus einer Meisterschaft gilt zwar noch, ist aber eingeschränkt" und "er ist an den Boden gefesselt". Vielleicht solltest du ihm das auch entsprechend mit weniger drastischen Worten erklären und du musst dich dann weniger davor graun.