Autor Thema: Schuldsklaverei in Farukan  (Gelesen 15244 mal)

Weltengeist

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Schuldsklaverei in Farukan
« am: 04 Jul 2015, 19:51:24 »
Hallo zusammen!

Da ein SC unserer Gruppe aus einer Familie stammt, die in Farukan in Schuldsklaverei geraten ist, versuche ich gerade, mir das Konzept vorzustellen, tue mich da aber etwas schwer. Dem Weltenband kann man entnehmen, dass ein Schuldsklave für seinen Herrn arbeiten muss, was je nach Schwere der Schuld Monate, Jahre oder auch Generationen dauern kann.

Ich frage mich, wie man so etwas organisiert, insbesondere die Sache mit der zeitlichen Begrenzung. Nehmen wir einmal an, ich schulde Herrn X einen bestimmten Betrag, den ich nicht begleichen kann, und werde vom örtlichen Kadi zur Schuldknechtschaft verurteilt. Damit gehe ich (und evtl. auch meine Familie?) in den Besitz des Herrn X über - aber was soll der mit mir anfangen? Sehr viel plausibler erscheint mir (und davon sprechen auch historische Quellen), dass Herr X mich an jemanden verkaufen wird, der etwas mit mir anfangen kann, und sich somit einfach am Verkaufspreis schadlos hält. Aber wenn Schuldsklaven verkauft werden können (womöglich in andere Städte oder gar Shahirate), wer wacht dann noch darüber, wie lange sie Schuldendienst leisten müssen?

Ebenso stellt sich die Frage, welche Folgen das für meine körperliche und geistige Unversehrtheit hat. Wenn ich nun Sklave bin und ein Anrecht darauf habe, in 2 Jahren wieder frei zu sein - darf der Besitzer mich dann überhaupt züchtigen, verstümmeln oder gar töten? Wenn nein, warum sollte ich wirklich für ihn arbeiten? Und wenn doch, warum sollte er mich am Leben lassen - er könnte mich doch einfach beschissen behandeln und dann ein paar Tage vor Ablauf meiner Frist aus dem Weg räumen?

Wenn jemand historische Quellen zu derartigen zeitlich befristeten Schuldsklaverei-Verhältnissen hat oder gar einer der Farukan-Autoren etwas dazu sagen mag, wie man sich das für Lorakis vorzustellen hat, würde mir das sehr weiterhelfen!

Cifer

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #1 am: 04 Jul 2015, 19:59:19 »
Ein Großteil dürfte schlicht über das Wörtchen "Ehre" laufen. Ein Sklavenhalter, der seine Sklaven über Gebühr beschädigt, handelt unehrenhaft und sabotiert seinen eigenen gesellschaftlichen Aufstieg.

Ansonsten gibt es ja durchaus auch ein Mittelmaß, in dem Sklaven z.B. für mangelnde Tüchtigkeit mit bis zu X Schlägen gezüchtigt werden dürfen, aber nicht darüber hinaus. Ebenso ist es denkbar, dass Schuldsklaven nur in gewissen Regionen verkauft werden dürfen (z.B. nicht aus dem Shahirat oder der nächstkleineren Verwaltungseinheit heraus).

Loki

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #2 am: 04 Jul 2015, 20:16:30 »
Ich hatte das Konzept bisher immer so verstanden, dass der Schuldsklave die Schuld abarbeitet. Sprich: Kapitän X versenkt eine Warenladung im Wert von Y Solaren für Händler Z. Er wird zur Schuldsklavenschaft verurteilt, weil er so eine hohe Summe nicht ersetzen kann und arbeitet nun im Dienste seines Herren, bis der Verlust ausgeglichen ist. Wenn er zum Beispiel wieder als Kapitän arbeitet, dann verschifft er so lange als Sklave Waren, bis er entsprechende Gewinne eingebracht hat und die Schuld abgegolten ist. Die Idee, den Schuldsklaven zu verkaufen, würde dem Prinzip der Schuldsklavenschaft entgegen laufen und sie zur banalen Sklaverei reduzieren (mit den von dir schon beobachteten möglichen Konsequenzen).
« Letzte Änderung: 04 Jul 2015, 20:18:04 von Loki »
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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #3 am: 04 Jul 2015, 20:17:20 »
Ich glaube, dass da auch unter Umständen auch die Tempel eine Rolle spielen. Gerade bei Nurghon kann ich mir das gut vorstellen.

Man sollte auch nicht vergessen, dass irgendwie ja auch die Schuldsklaverei der Keshabid relativ punktgenau als abgetragen angerechnet wurde.
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Weltengeist

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #4 am: 04 Jul 2015, 20:39:55 »
Man sollte auch nicht vergessen, dass irgendwie ja auch die Schuldsklaverei der Keshabid relativ punktgenau als abgetragen angerechnet wurde.

DAS wiederum ist ja organisatorisch viel einfacher und wurde erdgeschichtlich auch so gemacht: Sklaven, die zu einem bestimmten Stichtag noch Sklaven waren, wurden einfach pauschal begnadigt. Alle, im ganzen Reich. Bis dahin muss ich mich aber nicht um irgendwelche Buchhaltung o.ä. kümmern.

Ansonsten gibt es ja durchaus auch ein Mittelmaß, in dem Sklaven z.B. für mangelnde Tüchtigkeit mit bis zu X Schlägen gezüchtigt werden dürfen, aber nicht darüber hinaus.

So haben es beispielsweise die Römer mit ihren Nexi (freiwillige Schuldsklaven) gemacht - die durften gar nicht körperlich gezüchtigt werden (sexuelle Übergriffe dagegen waren interessanterweise aber wohl okay). Für Farukan verstehe ich das Weltenbuch dagegen eher so, dass sich der Besitzer freiwillig zurückhält, weil es die Ehre so gebietet.

Ich hatte das Konzept bisher immer so verstanden, dass der Schuldsklave die Schuld abarbeitet. Sprich: Kapitän X versenkt eine Warenladung im Wert von Y Solaren für Händler Z. Er wird zur Schuldsklavenschaft verurteilt, weil er so eine hohe Summe nicht ersetzen kann und arbeitet nun im Dienste seines Herren, bis der Verlust ausgeglichen ist. Wenn er zum Beispiel wieder als Kapitän arbeitet, dann verschifft er so lange als Sklave Waren, bis er entsprechende Gewinne eingebracht hat und die Schuld abgegolten ist.

Ja, aber das war ja gerade mein Punkt: Normalerweise wird derjenige, dessen Schuldsklave du jetzt bist, mit der Art von Leistung, die du (oder gar deine Familie) erbringen kannst, gar nichts anfangen können. Der Tuchhändler braucht keinen Festausrichter, der Kaufmann braucht keinen anderen Kaufmann, und der Geldverleiher braucht keinen Flussschiffer. Bis auf ganz wenige Beispiele (zu denen deines da oben gehört) MUSS der neue Besitzer seinen Sklaven in irgendeiner Form weitergeben, wenn er was von ihm haben will.

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #5 am: 04 Jul 2015, 20:45:49 »
Naja, nur weil er ihn nicht gebrauchen kann für das, was er normalerweise macht, heißt doch nicht, das ich ihn nicht für andere Dinge auch einsetzen kann.
Einkäufe tätigen, sich um das Haus kümmern etc. pp.
Da ist es egal, ob der Typ normalerweise Feste ausrichtet oder ein Flussschiffer ist. Gibt ja genug Tätigkeiten die man ausführen kann ohne dazu ausgebildet worden zu sein.

Insofern sehe ich nicht, das man mit einem Schuldsklaven nichts anfangen kann. Da findet sich doch immer ne Tätigkeit.
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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #6 am: 04 Jul 2015, 20:52:23 »
@Loki
Ich hatte das Konzept bisher immer so verstanden, dass der Schuldsklave die Schuld abarbeitet. Sprich: Kapitän X versenkt eine Warenladung im Wert von Y Solaren für Händler Z. Er wird zur Schuldsklavenschaft verurteilt, weil er so eine hohe Summe nicht ersetzen kann und arbeitet nun im Dienste seines Herren, bis der Verlust ausgeglichen ist. Wenn er zum Beispiel wieder als Kapitän arbeitet, dann verschifft er so lange als Sklave Waren, bis er entsprechende Gewinne eingebracht hat und die Schuld abgegolten ist. Die Idee, den Schuldsklaven zu verkaufen, würde dem Prinzip der Schuldsklavenschaft entgegen laufen und sie zur banalen Sklaverei reduzieren (mit den von dir schon beobachteten möglichen Konsequenzen).
Die Schuldsklaverei ist ja aber nun eigentlich genau das, was eintritt, wenn "Geld ranschaffen, um Schulden zu tilgen" nicht mehr ausgereicht hat.

Weltengeist

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #7 am: 04 Jul 2015, 20:52:41 »
Insofern sehe ich nicht, das man mit einem Schuldsklaven nichts anfangen kann. Da findet sich doch immer ne Tätigkeit.

Und wenn du Geldverleiher bist, dann findest du irgendwann auch für 20, 30, 50 Schuldsklaven was zu tun? Du lässt sie halt einfach Staub wischen oder Unkraut jäten, bis der Gegenwert von 50 Lunaren erreicht ist?
Ich denke nicht. Ich denke, du willst einfach dein Geld wieder. ;)

Aber ich bin schon mal ganz begeistert von den vielen Antworten, die hier reinkommen! Mal sehen, wo sich die Diskussion hinentwickelt oder ob es sogar noch was von "offizieller Seite" dazu gibt.

Yinan

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #8 am: 04 Jul 2015, 21:02:04 »
Und wenn du Geldverleiher bist, dann findest du irgendwann auch für 20, 30, 50 Schuldsklaven was zu tun? Du lässt sie halt einfach Staub wischen oder Unkraut jäten, bis der Gegenwert von 50 Lunaren erreicht ist?
Naja jetzt weichst du aber in Extrembeispiele ab.
Du hast schließlich gesagt, das man gezwungen ist, immer die Schuldsklaven zu verkaufen weil man mit denen nichts anfangen kann.

Sehr häufig kannst du das sehr wohl und nur in Extremfällen bist du quasi wirklich dazu gezwungen.
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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #9 am: 04 Jul 2015, 21:08:56 »
Auf der anderen Seite: Wenn man den Schuldsklaven nicht in irgendeiner Form verkaufen/verleihen/sonstwie an andere "Arbeitgeber" weitergeben kann, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass er weniger Geld für seinen Herren erwirtschaftet, als er das in Freiheit könnte. "Einkäufe tätigen" und "sich um das Haus kümmern" sind jetzt nicht gerade Tätigkeiten, die aus gelernten Arbeitern das Maximum rausholen.

Loki

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #10 am: 04 Jul 2015, 21:17:35 »
Zitat
Bis auf ganz wenige Beispiele (zu denen deines da oben gehört) MUSS der neue Besitzer seinen Sklaven in irgendeiner Form weitergeben, wenn er was von ihm haben will.

Nun, wie schon gesagt wurde: Irgendetwas findet sich immer. Ansonsten spricht doch auch nichts dagegen, dem Schuldsklaven eine Umschulung (z.b. zum Geldverleiher) aufzudrcken. Er ist ja immerhin das Eigentum seines Herren, über das dieser frei bestimmen kann. Er kann ihn auch einem befreundeten Händler verleihen, der dann wiederum das Geld, was er dem Schuldsklaven eigentlich bezahlen würde, dessen Herren aushändigt. Verkaufen von Schuldsklaven halte ich nach wie vor für nicht farukanisch, da damit die enge Bindung zwischen Schuldner und Gläubiger aufgebrochen wird, die diese Form der Sklavenschaft ausmacht.

Letztlich kann ich mir auch vorstellen, dass ein Gläubiger das Urteil in begründeten Fällen auch anfechten kann, eben wenn er kein Interesse an einem Schuldsklaven hat (oder diesen nicht sinnvoll einsetzen kann). Eventuell behält das Gericht den Schuldsklaven dann ein und erstattet dem Gläubiger den fälligen Betrag (der dann wiederum vom Schuldsklaven dem Gericht gegenüber abgegolten wird). Das wäre eben nicht wirklich ein Verkauf und eher ein Ausnahmefall.

Außerdem ist es wohl auch eine Frage der Region. In Badashan gilt laut offizieller Setzung zum Beispiel noch die Sklaverei aus vor-farukanischer Zeit. Dort wird man als Schuldsklave schon eher einfach verhökert werden, wenn der Gläubiger nicht zufällig etwas mit dem Mann anfangen kann.
« Letzte Änderung: 04 Jul 2015, 21:20:48 von Loki »
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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #11 am: 04 Jul 2015, 21:39:14 »
Und wenn du Geldverleiher bist, dann findest du irgendwann auch für 20, 30, 50 Schuldsklaven was zu tun? Du lässt sie halt einfach Staub wischen oder Unkraut jäten, bis der Gegenwert von 50 Lunaren erreicht ist?
Naja jetzt weichst du aber in Extrembeispiele ab.

Nein, eigentlich nicht. Der Fall, dass immer wieder die gleichen Leute Gläubiger sind (eben z.B. Geldverleiher oder reiche Kaufleute), dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein.

Auch das Argument, dass man den Sklaven einfach für irgendwas nimmt, was gerade ansteht, überzeugt mich nicht. Es geht ja darum, einen finanziellen Verlust so schnell wie möglich auszugleichen, und das gelingt mir nicht, indem ich den gelernten Schreiber als Maurer verwende, bis er nach zwei Tagen einen Hexenschuss hat und als Arbeitskraft ausfällt. Es gelingt mir tatsächlich am besten, wenn ich ihn an jemanden weitergeben kann, der einen Schreiber braucht. Was wiederum im Interesse aller ist, weil so nicht nur der Gläubiger am schnellsten sein Geld wiedersieht, sondern auch der Sklave am schnellsten wieder frei wird.

Allgemein: Mir geht es hier ganz konkret darum, wie ein Farukanisches Gesetz zur Schuldsklaverei aussehen könnte. Und bei Gesetzen wird für gewöhnlich nicht damit argumentiert, dass es schon irgendwie funktionieren wird, wenn alle nett zueinander sind (aka sich ehrenhaft verhalten). Wenn sie das nämlich wären, bräuchte man keine Gesetze. Also: Wie könnte so ein Gesetz aussehen, das tatsächlich funktioniert?

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #12 am: 04 Jul 2015, 21:55:36 »
Wie gesagt, ich glaube, das wird wahrscheinlich so aussehen wird, dass es über die Behörden oder am ehesten über die Tempel eine übergreifende Institution gibt.

Dort wird der Schuldige als Schuldsklave registriert, genauso wie der Betrag, den er abarbeiten muss. Dies wird er dann wahrscheinlich eher für die Tempel oder die Regierung machen, die den Schuldner dann entsprechend auszahlt.

Insofern dürfte eine direkte Versklavung bei dem Schuldner selbst eher selten sein, doch ich kann mir gut vorstellen, dass das früher Mal so aussah und dass du dann auch entsprechend verkauft werden konntest.

Es hängt eben auch vom Shariat ab, denke ich: In Demerai wird man diese Option gnadenlos ausnutzen, um seinen Konkurrenten auf Dauer auszuschalten, in Ashurmazzan hingegen mag das Schuldsklavendasein eventuell etwas angenehmer sein.
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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #13 am: 04 Jul 2015, 22:09:34 »
Zitat
Und bei Gesetzen wird für gewöhnlich nicht damit argumentiert, dass es schon irgendwie funktionieren wird, wenn alle nett zueinander sind (aka sich ehrenhaft verhalten).
Das würde ich übrigens bestreiten. Wenn bestimmtes Verhalten gesellschaftlich so stark sanktioniert wird, dass mit dem Geldverleiher oder Kaufmann einfach niemand mehr Geschäfte machen will, braucht es für dieses Verhalten in einer Gesellschaft mit starkem Ehrverständnis (nennen wir eine solche Gesellschaft einfach mal "Farukan") faktisch kein Gesetz.

Ich würde daher die Grundlagen der Schuldsklaverei wie folgt zusammenfassen:
-Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, geht in den Besitz des Gläubigers über. Das Gericht kann bestimmen, dass dies auch für seine Familie gilt, insbesondere bei extrem hohen Schulden oder wenn diese nicht für sich selbst sorgen kann.
-Dies geschieht für einen vom Gericht festgeschriebenen Zeitraum, der sich aus der Höhe der Schuld und den Fähigkeiten des Schuldners bemisst (-> ungefähr anderthalbfache bis doppelte Dauer der Schuld in Arbeitskosten)
-Der Gläubiger darf den Dienst des Sklaven zu gleichen Bedingungen weiterverkaufen oder -verleihen.
-Der Gläubiger muss für grundlegende Unterbringung, Kleidung, Verpflegung und Sicherheit des Sklaven sorgen und darf ihn nicht ohne dessen Einverständnis aus dem Shahirat entfernen oder von seiner Familie trennen. Eine standesgememäße Versorgung ehrt den Gläubiger.
-Der Sklave muss für den Gläubiger nach bester Fähigkeit arbeiten. Dies nicht zu tun entehrt den Sklaven in hohem Maße.
-Der Gläubiger darf den Sklaven für mangelnde Arbeit züchtigen. Fließt dabei Blut oder wird der Sklave gar längerfristig arbeitsunfähig, entehrt dies den Gläubiger.
« Letzte Änderung: 04 Jul 2015, 23:02:32 von Cifer »

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Re: Schuldsklaverei in Farukan
« Antwort #14 am: 04 Jul 2015, 22:21:31 »
Was mich mal interessieren würde: Was ist, wenn jemand einen ihm gehörenden Schuldsklaven in ein Land mitnimmt, in dem Sklaverei verboten ist? Ist besagter Sklave dann automatisch frei? Nach meiner Vorstellung nach zumindest ja. Denn wenn Sklaverei verboten ist, kann es in dem Land auch keine Sklaven geben.