Autor Thema: Was genau zählt als Geste?  (Gelesen 1309 mal)

Kobal

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Was genau zählt als Geste?
« am: 11 Mär 2015, 14:18:38 »
Entweder ich habe die Stelle im Regelbuch nicht gefunden (durchaus möglich) oder die Regeln sind an der Stelle in der Tat etwas vage. Die Passage auf S. 198 besagt lediglich Üblicherweise muss ein Zauberkundiger bei einem Zauber sowohl eine bestimmte Geste ausführen (je nach Tradition eine Handbewegung, ein ritueller Tanz oder ähnliches)[...].

Jedenfalls ist mir noch nicht ganz klar in welchem Umfang der Zaubernde frei gestikulieren können muss. Konkret hätte ich da drei Beispiele:

1) Der Schurke schleicht mit gezücktem Dolch durch den nächtlichen Palast, als er von einer Patroullie gestelllt wird. Da ihm ein Kampf unausweichlich scheint möchte er noch schnell bevor die Wachen in Nahkampfreichweite sind Flammende Waffe auf seinen Dolch zaubern. Kann er das mit dem Dolch bereits in der Hand tun, oder muss er erst die Waffe ablegen, sie gestenreich anzaubern, und dann wieder aufnehmen?

2) Wie Beispiel 1), nur dass der Schurke etwas defensiver orientiert ist und lieber Magische Rüstung zaubern würde.

3) Wie Beispiel 1) & 2), nur dass der Schurke etwas militanter ausgerichtet ist und statt des Dolches auf seinem Streifzug einen Anderthalbhänder mitgenommen hat, den er bereits in der Hand hält.

So wie ich die Regelpassagen verstanden habe ist der primäre Sinn der Forderung nach einer Geste der, dass ein Zaubervorgang dadurch deutlich erkennbar wird und unter extrem eingeschränkten Bedingungen (z.B. wenn man gefesselt ist) merklich erschwert ist. Demzufolge sollten alle obigen Beispiele problemlos funktionieren, aber eine 'offizielle' Bestätigung wäre natürlich besser.

Quendan

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Re: Was genau zählt als Geste?
« Antwort #1 am: 11 Mär 2015, 14:24:29 »
So wie ich die Regelpassagen verstanden habe ist der primäre Sinn der Forderung nach einer Geste der, dass ein Zaubervorgang dadurch deutlich erkennbar wird und unter extrem eingeschränkten Bedingungen (z.B. wenn man gefesselt ist) merklich erschwert ist. Demzufolge sollten alle obigen Beispiele problemlos funktionieren, aber eine 'offizielle' Bestätigung wäre natürlich besser.

Dies ist eine 'offizielle' Bestätigung.

;)