Autor Thema: paar kleine Fragen  (Gelesen 1937 mal)

Gargyl

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paar kleine Fragen
« am: 13 Feb 2015, 09:44:19 »
1) wieviel Stärken darf ich pro HG erwerben
(einer meiner mitspieler mein, das man beim Leveln nur immer eine Stärke pro HG erwerben darf,
finde diese Regelstelle aber nicht im buch, bzw. weis ich nicht ob ich sie einfach überlesen habe!)


2) habe gehört, das wenn der erhaltener Schaden die LP überschreitet, ist man Kampfunfähig!
stimmt das, da ich nichts unter den Zuständen gefunden habe und Kampfunhähig steht auch nicht im Index


3) Zauber wie z.B. Katzenreflexe, welche einen Bonus auf Attribute geben, fließen dieser Bonus auch in Kampffertigkeitsproben ?
=> Trefferwurf mit ein ? , z.B  wenn ich ein Waffe benutze die Bew und Str benutzt, rechne ich dann diesen Bonus auch zu meinen Trefferwurf hinzu?


4) Waffen welche eine WGS von 5 haben und diese einen Tickabzug durch Qualität bekommen, sind dann schneller als Waffenlos angriffe?


5) Bei der Freien Charaktererschaffung, darf man die Stärken aus dem Volk ändern?,
    und darf jeder Charakter wirklich die * Stärken wählen, also darf ich einen Mensch mit Fell (SR ) und Krallen  erschaffen ?


6) ist eine Negative Ini möglich? sodas ich auch mal 2 mal dran sein, kann bevor die Anderen auch nur agieren können ?


vielen Dank für die Antworten!

A.Praetorius

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Re: paar kleine Fragen
« Antwort #1 am: 13 Feb 2015, 10:07:07 »
1) Beliebig viele. Bei manchen Stärken, die man mehrfach kaufen kann gibt es allerdings eine Begrenzung pro Heldengrad (z.B. Hoher GWD).

2.) Kampfunfähig haben wir auch nicht als Zustand. Bewußtlos wird man aber :).

3.) Ja, bis zum maximal durch Magie erlaubeten Bonus deines Heldengrads.

4.) Ja.

5.) Vorgesehen ist es nicht unbedingt, aber je nach deinem Hintergrund spricht auch nichts dagegen. (Wenn dem Varg in seiner Jugend als gotorischer Arbeitssklave Fänge und Krallen gezogen wurden, dann hat er wohl keine Natürlichen Waffen mehr, wenn der spezielle Zwerg schon immer sehr kränklich und schwächlich war, ist er wohl nicht "Robust"...).
Die * Stärken sind ja bewußt mit einem * versehen  ;). Wenn es zum Hintergrund passt und begründbar ist, spricht aber hier nichts dagegen... Wenn du eine stolze Mua-Pristerin der Stromlandinseln spielst, die so von ihrer Göttin gesegnet wurde, dass auf ihrer Haut überall Felsen wachsen (wie es ja auch bei den matua der Fall ist), fände ich eine natürliche Schadensreduktion sogar ganz cool etc.

6.) Ja.

Gargyl

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Re: paar kleine Fragen
« Antwort #2 am: 13 Feb 2015, 10:47:17 »
vielen Dank

Cerren Dark

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Re: paar kleine Fragen
« Antwort #3 am: 13 Feb 2015, 11:02:40 »
Zur Konkretisierung von Punkt 2), da sowohl Frage als auch Antwort missverständlich sein können.

Bei Splittermond ist LP = GK + KON. Ein durchschnittlicher Mensch hat somit LP:7. Dazu verfügt jeder Abenteurer über 5 Gesundheitsstufen.
Das sollte soweit klar sein.

Wenn die Frage gemeint war als "Was passiert wenn ich mit LP:7 auf einen Schlag 8 (oder mehr) Punkte Schaden bekomme?", dann lautet die Antwort: Von den Wundabzügen abgesehen passiert nichts Besonderes und insbesondere wird man dadurch weder kampfunfähig noch bewusstlos.
GRW172 regelt, dass erst beim Erreichen der letzten Gesundheitsstufe ("Todgeweiht") eine Zähigkeit-Probe gegen 20 gelingen muss, um Bewusstlosigkeit zu vermeiden.

Gruß,
Cerren
Nichts in Lorakis ist genau so, wie es scheint.