Noch ein Thema, das mir unter den Nägeln brennt, seit ich darauf aufmerksam gemacht wurde:
Aktionen unterbrechen, oder wie es bei der jetzigen Regelung mMn richtiger heißen sollte -
Aktion hinauszögern.
Kontinuierliche Aktionen können unterbrochen werden, indem man etwa einen Zauberer, der gerade Fokus für einen Zauber sammelt, angreift. Wird ein Kampfteilnehmer bei einer kontinuierlichen Aktion unterbrochen, muss ihm eine vergleichende Entschlossenheit-Probe gegen die Probe der Störung (den Angriffswurf, eine Provokation etc.) gelingen, um die Handlung in der normalen Zeit abzuschließen. Wenn dies nicht gelingt, verlängert sich die Zeitdauer der Aktion um einen Tick pro Punkt Differenz zwischen den Proben (mindestens 1 Tick)
Ich kann es also zB hinauszögern, dass jemand seinen Zauberspruch fertig wirkt, wenn ich auf ihn mit Worten verwirre oder provoziere (mit Redekunstprobe nehme ich an). Soweit so gut. Aber aufhalten kann ich den Zauberer scheinbar nur, wenn ich ihn
totprügle. Denn auch wenn er länger braucht, kann ich selbst mit Gewaltanwendung
nicht verhindern, dass er den Zauber raushaut. Diese Option sollte es aber auf jeden Fall geben.
Da schleicht sich zB der Schurke unbemerkt an den Typen heran, der gerade den Superdämon beschwört und jagt ihm seine Klinge zwischen die Rippen. Der Beschwörer ist schwer verletzt und braucht nun evtl.
wenige Sekunden mehr Zeit, seine Konzentration reisst aber trotzdem nicht ab… da kann ich nur hoffen, dass das im GRW anders geregelt ist und es sehr wohl möglich sein wird, eine kontinuierliche Handlung (wie auch zB das Zielen mit einem Bogen) nicht nur hinauszuzögern, sondern
komplett abzubrechen. Sprich, die ursprüngliche Handlung muss wieder von ganz vorn begonnen werden und wird nicht bloß wenige Ticks später und auf jeden Fall fertig.
Was meine die anderen hierzu? Welche Ideen gibt es, wie Aktion unterbrechen (also wirklich abbrechen) im Gegensatz zu Aktion verzögern geregelt werden könnte?