Divers sind auch die Jenseitsvorstellungen. Einig ist man sich allerdings darin, dass die Seele, der unsterbliche Teil des Ichs, nach dem Tod zum verehrten Gott reist (wenn es nur einer ist) oder zumindest von den Göttern oder einem speziellen Totengott aufgenommen und bewahrt wird.
Wichtig: In die mythische Sphäre kommen in erster Linie nur die Seelen, die zu Lebzeiten einer Gottheit treu gedient haben (Welt, S. 8; GRW S. 288)! Jedoch verweist der letzte Teil des Satzes darauf, dass die Seelen der Verstorbenen nicht notwendigerweise an einem Ort hängen bleiben, sondern eingesammelt werden (von Valkyrien, Sensenmännern oder Shinigamis).
Sowohl in der Welt als auch im GRW, wird die Geisterwelt eindeutig als der Wohnort der Geister der Verstorbenen, aber auch als Wohnort der inneren Geister alles Lebendigen und mächtiger Naturerscheinungen, also eine Art Astralraum, ein Zerrspiegel des Diesseits.
In dieser Welt existiert kein fester Körper. Desweiteren wird im GRW davor gewarnt, dass man hier leicht Verstand und freien Willen verlieren kann, von daher dürfte eine Geistreise nicht besonders harmlos sein und die Seele des Toten mag nicht so klar bei Verstand sein, wie die Toten in den Discworld-Romanen.
Zu den verfügbaren Zaubern für die Geisterbefragung:
Geisterblick: Zeigt dem Zauberer wie der Ort in der Geisterwelt aussieht, er kann aber nicht mit dieser Interagieren und das heißt, er kann auch nicht den Geist eines Toten befragen.
Geistersprache: Der Zauberer kann mit Geistwesen sprechen. Ohne diesen Zauber kann der Zauberer sich nicht mit einem herbeigerufenen Geist unterhalten.
Geister rufen I: Bislang haben alle verfügbaren Geistwesen im GRW eines gemeinsam: Sie befinden sich explizit NICHT in der Geisterwelt! Und das lässt die Vermutung zu, dass man keinen Geist aus dieser Welt beschwören kann, außer an besonderen Orten wie alten Spukhäusern oder Schlachtfeldern, wo die Grenzen zur Geisterwelt dünn sind! Bedenkt dabei, dass das beschwörbare Wesen den Typus "Magisches Wesen" besitzen muss! Damit könnten unter Umständen Seelen, die sich schon in der Geisterwelt befinden ausgeschlossen sein!
Geistreise: Damit kann man definitiv versuchen, die Seele eines Verstorbenen zu befragen... Sofern dieser noch halbwegs bei Verstand ist und man selbst nicht den Gefahren der Geisterwelt unterliegt. Jedoch ist die Verbreitung eines Grad-5-Zaubers meiner Meinung nach extrem gering und damit nur in sehr wenigen Fällen bei einer Ermittlung zur Anwendung kommen.
Generell halte ich es definitiv nicht für unwahrscheinlich, dass gerade in schamanisch geprägten Kulturen man gerne als Hauptzeuge den Toten selbst befragt, so wie zum Beispiel im Film "Rashomon". Jedoch, genau wie im Film, kann es durchaus sein, dass die Aussage des Toten nur vom geringen Wert ist, weil er sich nicht mehr klar an die Umstände seines Todes erinnern kann oder will, vom Geisterbeschwörer manipuliert wurde oder auf eine Art und Weise umkam, bei der er den Täter nicht identifizieren kann, wie etwa bei einer Vergiftung oder einem Angriff von hinten.