Autor Thema: Verbotenes in Lorakis  (Gelesen 3370 mal)

Dippy

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Verbotenes in Lorakis
« am: 28 Sep 2014, 01:45:22 »
Ich hab einige Fragen zur Legalität verschiender Dinge:

1.) Im Fluch der Hexenkönigin geht es um einen finsteren Kult. Dieser ist verboten. Was sind die Gründe dafür? Es werden sehr viele verschiedene Götter verehrt, wieso ist die Verehrung einiger spezieller illegal? Liegt es an weltlichen Kriminalakten, zu denen die Anhänger neigen (Mord, Raub), weil man glaubt, dass diese Götter grundlegend böse sind? Sind spezielle (magische) Rituale der Grund? --> nächste Frage

2.) Gibt es verbotene Magie? Soetwas wie Blutmagie? Ist das Erheben von Untoten erlaubt? Allgemein in einer Welt, wo magische Begabung an der Tagesordnung ist, wie wird da unterschieden zwischen Todesmagie und z.B. Erkenntnismagie? Wird ein Bauer mit Begabung für Todemagie sozial ausgegrenzt oder ist das vollkommen normal?

3.) Was für Waren kriegt man nur von zwielichtigen Händlern? Gibt es verbotene magische Artefakte oder Substanzen? Kann ich Gifte genau wie Heiltränke von jedem 08/15 Händler kaufen oder muss ich dafür zu speziellen Hehlern?

Mir ist klar, dass es auf einer riesigen Welt für Lorakis kein einheitliches Rechtssystem geben kann. Gerade in kleineren Regionen wird jeder Fürst die Gesetze sich ein bisschen zurechtbiegen. Mir geht es aber um eine allgemein mehrheitliche Meinung/Vorstelleung von Recht und Unrecht der zivilisierten Bevölkerung. Zumindest auf beispielsweise Dragorea bezogen sollte sich die formulieren lassen.

SeldomFound

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Re: Verbotenes in Lorakis
« Antwort #1 am: 28 Sep 2014, 02:20:36 »
Ich hab einige Fragen zur Legalität verschiender Dinge:

1.) Im Fluch der Hexenkönigin geht es um einen finsteren Kult. Dieser ist verboten. Was sind die Gründe dafür? Es werden sehr viele verschiedene Götter verehrt, wieso ist die Verehrung einiger spezieller illegal? Liegt es an weltlichen Kriminalakten, zu denen die Anhänger neigen (Mord, Raub), weil man glaubt, dass diese Götter grundlegend böse sind? Sind spezielle (magische) Rituale der Grund? --> nächste Frage

Im Falle des besagten Kultes ist die Antwort einfach:

Sorry but you are not allowed to view spoiler contents.


Zitat
2.) Gibt es verbotene Magie? Soetwas wie Blutmagie? Ist das Erheben von Untoten erlaubt? Allgemein in einer Welt, wo magische Begabung an der Tagesordnung ist, wie wird da unterschieden zwischen Todesmagie und z.B. Erkenntnismagie? Wird ein Bauer mit Begabung für Todemagie sozial ausgegrenzt oder ist das vollkommen normal?

Abhängig von der Gegend und der Anwendung der Magie:

Wiederbelebung der Toten um ein Grabmal zu schützen: Das geht für einen Priester des Nurghon sicherlich in Ordnung.
Jemanden wiederbeleben, um mit seinen Leichnam seine Ehre in den Dreck zu ziehen hingegen: Holt Fackeln und Mistgabeln!

Zitat
3.) Was für Waren kriegt man nur von zwielichtigen Händlern? Gibt es verbotene magische Artefakte oder Substanzen? Kann ich Gifte genau wie Heiltränke von jedem 08/15 Händler kaufen oder muss ich dafür zu speziellen Hehlern?

Es gibt tatsächlich einige verbotene Substanzen: Gutes Beispiel sind Feenflügeln von Düsterfeen oder Flimmerfeen (siehe GRW, S. 268 und 270). Bei Giften sehe ich das so: Gifte zur Bekämpfung von Ungeziefer bekommt man sicherlich auch bei dem Alchemisten seines Vertrauens und naja, mit der richtigen Dosierung...
« Letzte Änderung: 28 Sep 2014, 02:26:41 von SeldomFound »
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Kalinos

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Re: Verbotenes in Lorakis
« Antwort #2 am: 28 Sep 2014, 20:14:08 »
Was SeldomFound sagt,
vielleicht etwas ausführlicher:

zu 1) Der Kult ist auch aus rein weltlichen Gründen verboten, um seine Möglichkeiten Macht zu entfalten einzuschränken.
Das hängt also immer im Einzelfall von der Gegend und den Umständen ab. Finstere Opferkulte werden wohl immer eher versuchen im Geheimen zu operieren, andere Kulte können sich einfach politisch unbeliebt gemacht haben oder ähnliches und wurden deswegen verboten. Also: all of the above

zu 2) Todesmagie ist eine Schule wie andere auch. Es gbt keine kulturübergreifenden Vorurteile gegen einzelne Magieschulen in Lorakis.
Beispiel Pashtar: Wenn ein Familienmitglied einwilligt, nach seinem frühen Krankheitstod als Leichnam erhoben noch für 5 Jahre weiter eine Schuld abzuarbeiten, damit seine Kinder nicht mehr unter Schuldknechtschaft fallen, ist das eine ehrenhafte Sache für alle Beteiligten, vielleicht nicht alltäglich, aber eben nicht anrüchig. Wohingegen ein einfacher Schlafzauber eines Beherrschers auf einen Wächter den Magier in Gefahr bringt mit Fackeln und Heugabeln aus der Stadt gejagt zu werden, weil Geistbeeinflussung sehr kritisch gesehen wird.
Eigentlich alle Zauberschulen haben positive und negative Zauber, was diese Ambivalenz eben noch unterstreicht, denn Todesmagie ist schließlich auch für Heiler eine empfehlenswerte Schule...
Es zählt also eher die Tat als das Vorurteil.

3)Wie SeldomFound schon sagt: das ist wieder relativ und hängt davon ab, was man mit dem Gift machen kann.

Es gibt in vielen Ländern zum Beispiel Zölle auf bestimmte Waren und somit lohnt sich auch der Schmuggel, aber das können auch Stoffe oder bestimmte Luxusgüter sein, die man dann eben auch bei zwielichtigen "Händlern" bezieht, wenn man die Autoritäten umgehen möchte. Bei gefährlichen Chemikalien/Giften u.ä. wird es sicherlich auf dem Markt vieles erleichtern, wenn man ein Schreiben von einem ansässigen Alchemisten oder Apothekarius hat, aber das wird in Badashan oder den Nagasümpfen ganz anders sein als in Arwingen.

Es gibt keine einfachen Antworten, aber ich hoffe ich konnte ein paar Anhaltspunkte geben.
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Nevym

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Re: Verbotenes in Lorakis
« Antwort #3 am: 30 Sep 2014, 11:33:51 »
Ich hab einige Fragen zur Legalität verschiender Dinge:
...
2.) Gibt es verbotene Magie? Soetwas wie Blutmagie? Ist das Erheben von Untoten erlaubt? Allgemein in einer Welt, wo magische Begabung an der Tagesordnung ist, wie wird da unterschieden zwischen Todesmagie und z.B. Erkenntnismagie? Wird ein Bauer mit Begabung für Todemagie sozial ausgegrenzt oder ist das vollkommen normal?
...

Zu dem Punkt setze ich gerne noch meine Meinung...

Also "Blutmagie" - besser Opferungsmagie - wird sicher in ettlichen Kulturen als verwerflich angesehen und wohl geahndet werden. Ich finde "Blutmagie" / Opferungsmagie  würde SEHR GUT zum Tiefdunkel oder der Geisterwelt passen (Störung der Ordnung oder der Kräfte der Welt, z.b. um "Übergänge/Portale" zu schaffen)....
Wenn einer meint bei den Furgard oder in Zwingard einen Leichnam erheben zu müssen, soll er's tun - braucht sich aber nicht über die Reaktionen der Bevölkerung und des Umfelds wundern...
"ein Bauer mit Begabung für Todemagie" ist mit Sicherheit nur in ganz, ganz wenigen Gegenden "normal", idR würde ich den Bauern als seltsatmen, mitunter gemiedenen Sonderling sehen. In anderen Regionen dürfte der Bauer allerdings schon sehr nahe einem großen Feuer sein, vielleicht in Tir Durghachan / Nyrdfing (wg. Nähe zur Feenwelt und mitunter "Aberglaube" u.a.)
Ich bin der Sand im Getriebe - ich kommentiere - ich kritisiere - ich phantasiere
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Grimrokh

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Re: Verbotenes in Lorakis
« Antwort #4 am: 30 Sep 2014, 12:57:03 »
Was Verbote (also im Prinzip Gesetze) punkto Magie betrifft orientiere ich mich derzeit einfach an den allgemein gültigen Gesetzen:
Wenn jemand einen Bürger mit einem Tuch, das mit einer chloroformartigen Flüssigkeit getränkt ist, das Bewusstsein raubt, dann erfüllt das einfach und ergreifend denselben Tatbestand, als wenn jemand sein Opfer mittels Magie bewusstlos werden lässt.
Das Opfer wird durch Magie bei einem Ritual ermordet? Dann erwartet den Täter dieselbe Strafe die dafür vorgesehen ist, wenn jemand einen Ritualmord ohne Magieeinsatz begeht. Genau so wie es egal sein sollte, ob jemandem mit einer Axt der Schädel eingeschlagen wurde oder ob ein Kampfzauber den Tod herbei geführt hat. Beherrschungsmagie um sich zu bereichern wird wie Betrug gahndet, um jemanden zu etwas zu zwingen dass er sonst nicht gemacht hätte mit Nötigung o. ä.
Entscheidend für ich ist also das erzielte Resultat und nicht, ob es mittels Magie oder mit anderen Mitteln (Gewalt, Einschüchterung,...) erzwungen/erreicht wurde. Zumindest solange es keine konkreten offiziellen Angaben zur rechtlichen (Anders-)Behandung von Magieeinsatz bei Straftaten gibt.
When you think all is forsaken listen to me now: You need never feel broken again. Sometimes darkness can show you the light.