Autor Thema: Waffengesetze in Lorakis  (Gelesen 9049 mal)

Atropos247

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Re: Waffengesetze in Lorakis
« Antwort #15 am: 20 Aug 2014, 17:00:20 »
Meines Wissens waren im direkten Zentrum der Stadt Rom Waffen für jederman verboten, wenigstens in der Späten Republik ... ob sich die Leute dann dran gehalten haben ist natürlich was anderes ^^


TauReticuli

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Re: Waffengesetze in Lorakis
« Antwort #16 am: 24 Aug 2014, 23:22:23 »
Wobei sich nebenbei auch immer die Frage nach der Definition von "Waffe" stellt, vielleicht sogar von "Standeswaffe". Nutzmesser können ganz schön groß und gefährlich sein, dito ein massiver Eichenknüppel, und waffenlose Kampfkünste können (gerade im Verbund mit Stärkungsmagie) genauso töten. Vermutlich gibt es stellenweise so etwas wie ein "Kriegswaffenverbot" und das schon genannte Einreiseverbot für bewaffnete Haufen. Das römische Verbot für Legionen innerhalb der Stadt hatte ich für Kungaitan - das ja neben Korea und generischem Historien-Eastern auch viele Ideen aus dem republikanischen Rom und Venedig enthält - angedacht. Allerdings war es mW auch in Rom ein Verbot für Einheiten, nicht für Individuen, außer natürlich für sakrosankte Bereiche.

SeldomFound

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Re: Waffengesetze in Lorakis
« Antwort #17 am: 24 Aug 2014, 23:37:51 »
Ich habe jetzt mal bei meiner Gruppe für die Stadt Karing folgendes Modell ausprobiert:

Bevor man hinter die Stadtmauern gelassen wird, muss man angeben, über welche Bewaffnung und magische Kenntnisse man verfügt. Für kriegstaugliche oder exotische Bewaffnung sowie magische Kenntnisse, die potentiell zum Schaden von Personen und Sachobjekten angewendet werden könnte (wie zum Beispiel Feuermagie oder Kampfmagie, aber nicht Heilungsmagie oder Schutzmagie), muss man jeweils 5 Lunare als Pfand und möglich "Haftversicherung" abgegeben werden. Beim Verlassen der Stadt, erhält man das Geld wieder zurück, wobei allerdings ein Viertel als Abgabe an die Stadt einbehalten wird.

Davon ausgenommen sind Personen mit herausragendem Leumund (Ansehen 4), entsprechendem Stand (Stand 3) oder Würdenträger einer bekannten und vertrauenswürdigen Organisation (Rang 3). Darüber hinaus kann auch der Stadtherr einen entsprechenden Freischein ausstellen.
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Rhanaya

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Re: Waffengesetze in Lorakis
« Antwort #18 am: 31 Aug 2014, 16:54:21 »
Hoert sich vernueftig an.
In einer Grenzstadt mag es egal sein aber in einer Metropole in der jede Haffenkneipenschlaegerei magisch zuenden kann wird die Herrschaft garantiert darauf achten moeglichen Schaden klein zu halten.

Ich selbst habe in meinen zivilisierten Staeden ein striktes Schusswaffen,Ruestungs und Zweihandwaffenverbot. Schwerter und co nur bei gutem Leumund und Stand. Das foerdert in der Stadt auch etwas Mantel und Degen Kaempfe.

Abgegebene Waffen werden einfach in einer Lagerhalle gegen einen Torsoli eingelagert und mit einem farbigen Band umschlungen, die Heldengruppe bekommt das Gegenstueck und gut, alles natuerlich ohne Garantie.

Wobei ich auch mal die Moeglichkeit eroeffne gegen eine weitere Zahlung den Krempel bis zur Herberge X mitzunehmen und dann in den Raumlichkeiten zu lassen.