Autor Thema: Strafen für gängige Verbrechen in Selenia  (Gelesen 2137 mal)

Avalia

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Strafen für gängige Verbrechen in Selenia
« am: 06 Feb 2016, 00:36:22 »
Um den Spielern ein glaubwürdiges Bild für eventuelle Kopfgeldern von Verbrechern, wenn man sie sucht, frage ich mich, wie hoch realistische Beträge in Lorakis sind?

- Diebstahl
- Raub
- Mord
- weitere Dinge

Gibt es da eventuell Abenteuer- oder andere Grundlagen?
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SeldomFound

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Re: Strafen für gängige Verbrechen in Selenia
« Antwort #1 am: 06 Feb 2016, 01:14:11 »
Um den Spielern ein glaubwürdiges Bild für eventuelle Kopfgeldern von Verbrechern, wenn man sie sucht, frage ich mich, wie hoch realistische Beträge in Lorakis sind?

- Diebstahl
- Raub
- Mord
- weitere Dinge

Gibt es da eventuell Abenteuer- oder andere Grundlagen?

Es gibt da im Abenteuer "Ein Funken Hoffnung" einen Exkurs zu den Strafen in Midstad. Wie sehr diese in (der jeweiligen Region von) Selenia anwendbar sind, entscheide selbst:

Sorry but you are not allowed to view spoiler contents.

Ansonsten fällt mir nur noch diese Seite hier ein: https://www.leben-im-mittelalter.net/gesellschaft-im-mittelalter/recht/strafen.html

In Bezug auf Kopfgelder würde ich sagen:

Diebstahl (ab einen Betrag von 20 Lunaren oder mehr): 2-5 Lunare pro Kopf, mehr, wenn einzigartige Gegenstände wie etwa ein heiliges Relikt gestohlen wurde.

Raub: Abhängig von dem Grad der Körperverletzung und Sachbeschädigung, 2 bis 20 Lunare pro Kopf, im Falle einer Bande könnte es für den Anführer nochmal eine Extraprämie geben

Mord: Dürfte stark von dem Sozialstatus des Getöteten und von der Gefährlichkeit des Mörders abhängen. Ich würde sagen, der Mord eines Leibeigenen wird eher als Sachbeschädigung aufgefasst und kann dementsprechend von 2 bis 20 Lunare reichen. Jedoch mögen die Hinterbliebenen hier durchaus eine zusätzliche Prämie zahlen, so dass man doch damit recht viel verdienen kann, sofern man in einer reicheren Gegend auf Jagd geht.


Grundsätzlich dürfte es eh immer lukrativer sein, Ausschau nach reichen Geschädigten zu suchen. Ein staatliches System für Kopfgeldjagd dürfte eher als ein Behilfsmittel existieren, in Orten, wo der Staat nicht viel Macht hat. Ansonsten wird man hier wohl dir sagen, dass das Sache der Wache/Miliz/etc. sei und du Geier dich vom Acker machen sollst. Es ist gerade die persönliche Lust nach Rache, mit der ein Kopfgeldjäger sich eine goldene Nase verdienen kann.

Ansonsten kann man sich auch entsprechend vom Staat anheuern lassen, um in bestimmten Gebieten einmal aufzuräumen. Wenn man erfolgreich ist, gibt es vielleicht sogar einen Orden oder dergleichen. So hat es zumindest der Antagonist in "Ein Funken Hoffnung" gemacht.
« Letzte Änderung: 06 Feb 2016, 01:27:36 von SeldomFound »
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Cifer

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Re: Strafen für gängige Verbrechen in Selenia
« Antwort #2 am: 06 Feb 2016, 11:34:57 »
Abseits von großen Städten und Regionen der Zivilisation würde ich Kopfgelder für durchaus häufig halten. Diese haben drei Vorteile:
1. Sie kosten nur im Erfolgsfall. Die Garde muss ich auf der Suche andauernd und ergebnisunabhängig bezahlen.
2. Die Kosten kann ich direkt dem Verfolgten auf seine Strafe draufsetzen.
3. Ich riskiere nicht, dass ein gefährlicherer Verbrecher mir Leute aus meiner Garde umbringt.

Die Höhe eines Kopfgeldes hat meines Erachtens wiederum drei Aspekte:
1. Der Zeitfaktor - ein halbwegs erfolgreicher Kopfgeldjäger sollte von seiner Arbeit leben können, auch wenn er bei einem Teil seiner Jagden leer ausgeht.
2. Der Risikofaktor - den entlaufenen Hühnerdieb einzufangen ist nicht gar so problematisch, einen Robin Hood mit Untergebenen, Gebietskenntnis und Kampffähigkeiten zu holen, sollte schon entsprechend bezahlt werden
3. Der Faktor des öffentlichen Interesses - allgemein besteht ein Interesse an abschreckendem Strafvollzug. Wenn ein Schläger sich außer Landes begibt - nu, sei's drum, ist man ihn wenigstens los. Bei anderen Verbrechen, insbesondere gegen den regionalen Herrscher, möchte dieser ganz unmissverständlich klarstellen, dass sich Verbrechen nicht auszahlt. Das ist dann die Zeit für "Immernoch nicht gefasst? Verdoppelt die Kopfgelder! Und sagt Weihnachten ab!"

Ich würde insofern davon ausgehen, dass Kopfgelder so bei 8 Lunaren starten - das entspricht dem zehntägigen Anheuern eines Söldners (GRW S. 192). Bei einem nicht besonders heimlichen und nicht weit Geflüchteten, der nicht zu viel Ärger macht und an dem kein besonderes Interesse besteht, klingt das nach einer sinnvollen Summe, bei dem sich ein Jäger auch die eine oder andere misslungene Jagd leisten kann (Flüchtender zu weit weg, anderer Jäger war schneller,...).