Und noch ein paar Ideen bezüglich Todeszauberei:
- Trost: Der Zauberer kann einen Veraengstigten/Trauernden/Verwirrten troesten und in einen wohlig-gedaempften Geisteszustand bringen; negative Geisteszustaende werden aufgehoben.
- Trauer: Der Zauberer loest in seinem Opfer verzweifelte Trauer und laehmende Hoffnungslosigkeit aus (z.B. angesichts der Endlichkeit des Lebens), so dass es unaufmerksam und handlungsunwillig wird und sich zurueckzieht.
- Geister/Untote anlocken: der Zauberer erschafft eine scheinbare "Quelle des Lebens", die Geister/Untote in einem weiteren Umkreis herbeilockt; sie streben der Quelle zu wie Motten dem Licht und wollen sich waehrend der Wirkungsdauer in ihrer Naehe aufhalten weil sie ihren Hunger nach Leben stillt.
- Geistergefaess: Der Zauberer kann einen Geist in seinen Koerper einfahren lassen und ihm ganz oder teilweise die Kontrolle ueber den Koerper ueberlassen (und wieder entziehen): der Geist kann so mit anderen sprechen oder auch seine eigenen Faehigkeiten einsetzen (z.B. Magie oder Kampffaehigkeiten, die der Tote beherrscht hat); es waere zu definieren, inwieweit hier die Werte des Toten und inwieweit die des Zauberers heranzuziehen sind.
- Unirdischer Kontrakt: Der Zauberer kann mit einem Untoten/Geist einen Vertrag eingehen; die Einhaltung des Vertrages ist fuer beide Seiten ein unueberwindlicher psychischer Zwang; kann der Kontrakt nicht eingehalten werden, so siecht die vertragsbruechige Partei unter ueblen Schmerzen dahin. Es waere zu ueberlegen, ob man den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen wieder aufheben kann oder nicht, ggf. kann man dazu einen bindenden Gegenstand benutzen, der zerstoert werden kann.
- Todesschwur: Der Zauberer kann einen Schwur eines oder mehrerer "Opfer" magisch besiegeln: Sollten sich ein Schwoerender bewusst werden, dass er seinen Schwur gebrochen hat, dann stirbt er. Es waere zu ueberlegen, ob man den Schwur wieder aufheben kann oder nicht, ggf. kann man dazu einen bindenden Gegenstand benutzen, der zerstoert werden kann.
- Seelenwanderung: Der Geist/die Seele Zauberer verlaesst seinen eigenen Koerper (der nach einer Weile stirbt) und kann sich in einem anderen Koerper niederlassen (dessen Seele dabei ggf verdraengt wird und ins Totenreich uebergeht oder als Geist zurueckbleibt). Gelingt es jemandem, den Zauberer aus dem Koerper wieder zu vertreiben kann der urspruengliche Besitzer ggf wieder zurueckkehren.
- Geist in der Flasche: Der Zauberer kann einen Geist in ein Gefaess bannen und dort einschliessen; wird das Gefaess von jemandem geoeffnet, dann muss der Geist dem Oeffnenden einen Wunsch erfuellen (im Rahmen seiner Moeglichkeiten) bevor er in die Totenwelt zurueckkehren kann.