Autor Thema: Geisterwesen, aber nicht körperlos  (Gelesen 2147 mal)

taranion

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Geisterwesen, aber nicht körperlos
« am: 06 Dez 2018, 23:46:02 »
Mit dem Beschwörungsbaukasten kann man ja theoretisch Geisterwesen rufen, die nicht das Merkmal "Körperlos" haben, in dem man die entsprechende zusätzliche Fähigkeit nicht wählt.
Was hat man denn dann? Ein körperlich manifestiertes Naturwesen oder tatsächlich die Seele eines Verstorbenen in einem Körper? Oder muss man in dem Fall den Geist in ein Gefäß (eine Puppe, ein Opfer für Bessenheit, sich selbst) bieten - dann allerdings ergibt die Wahl eines Korpus wenig Sinn.

Mich wundert, dass es aufwändiger ist, einen körperlosen Geist zu haben, als einen anderen.

maggus

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Re: Geisterwesen, aber nicht körperlos
« Antwort #1 am: 07 Dez 2018, 02:27:07 »
Wesen mit dem Merkmal Geist aber ohne das Merkmal Körperlos sind ungewöhnlich - aber nicht unmöglich.

In Bestien & Ungeheuer (S. 48) lernen wir den Waldgeist kenne, der aus einem bei einer Naturkatastrophe verstorbenen Lebewesen entstehen kann und sich in Pflanzen manisfestiert. Auch die Vanyr aus Zwingard sind körperhafte Geister oder die im hohen Eis vorkommenden Weißen Raben.

Geist = Ja, Körperlos = Nein heißt also so etwas ähnliches wie "Von einem Geist besessene (belebte) Materie".

Zudem gilt immer auch, dass die Regelbegriffe nicht allzu wörtlich zu nehmen sind sondern vor allem regeltechnische Bedeutung haben. In diesem Beispiel:
  • Geist bedeutet regeltechnisch: Kann nicht ersticken / erschöpfen usw.
  • Körperlos bedeutet regeltechnisch: Immun gegen Fallschaden/Blutend, löst niemals Gelegenheitsangriff aus
"Befreien Sie das Unreich!"

kyan

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Re: Geisterwesen, aber nicht körperlos
« Antwort #2 am: 17 Dez 2018, 19:17:21 »
Bei Körperlos sagt das Grundregelwerk, dass der Bonus auf Verteidigung gegen körperliche Angriffe bereits eingerechnet wurde. Wie verhält es sich damit wenn man die zusätzliche Fähigkeit nimmt?

SeldomFound

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Re: Geisterwesen, aber nicht körperlos
« Antwort #3 am: 17 Dez 2018, 19:24:25 »


Bei Körperlos sagt das Grundregelwerk, dass der Bonus auf Verteidigung gegen körperliche Angriffe bereits eingerechnet wurde. Wie verhält es sich damit wenn man die zusätzliche Fähigkeit nimmt?

Du bekommst nur das Merkmal und die anderen Boni, die mit dabei stehen.

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