Schliesslich wurde der Befehl / Dienst erteilt und die Wesen sind ja prinzipiell existent auch wenn sie aus einer anderen Domäne kommen.
Ihre Existenz im Diesseits ist Bedingt durch die Kanalisierung des Beschwörungszaubers. Wird der Zauber nicht mehr kanalisiert, dann hören die Wesen auf im Diesseits zu existieren (was dann auch einfach nur heißen kann, dass sie wieder zurück in ihre eigene Domäne verschwinden, oder wirklich komplett aufhören zu existieren oder was auch immer, jedenfalls sind sie nicht mehr da).
Ist auch nicht wirklich wirklich komisch. Wenn ein Wesen nicht mehr da ist kann es seinen Befehl auch nicht mehr ausführen. Ein mittels Beherrschungsmagie manipuliertes Ziel hört auch auf das zu machen, zu was ihm die Magie zwingt, wenn der Magier bewusstlos wird. Auch wenn er mittels erfolgreicher Probe oder ähnliches die Person dazu gebracht hat, das zu tun (sofern der Zauber nicht explizit was anderes sagt).
Warum also sollte es bei Beschworenen Wesen anders sein?
Und ja, ein beschworenes Wesen kann theoretisch endlos weit von seinem Beschwörer entfernt sein. Solange der Zauber kanalisiert ist, ist es im Diesseits existent. sobald der Zauber nicht mehr kanalisiert ist, ist es im Diesseits nicht mehr existent.
Die Dienstkosten sind nichts weiter als die notwendige Magie um das Wesen zu "zwingen", etwas zu tun. Damit hebelst du aber die grundsätzliche Bedingung der Existenz des Wesens durch den kanalisierten Beschwörungszauber nicht aus.