Hm.
Ich fürchte, ich habe es immer noch nicht verstanden. Angenommen, ich habe den Zauber Naturwesen rufen III. In der Zauberbeschreibung steht: "Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann". Das liest sich für mich so, als müsste ich den Zauber so notieren: Naturwesen rufen III (Flimmerfee). Nun wurde aber geschrieben, dass ich aus einem Pool an Wesen wählen darf. Also darf ich mit Naturwesen rufen III alle in Frage kommenden Naturwesen rufen? Also zum Beispiel auch den Hedfarswyd und der Zauber wird doch nicht an ein Wesen "gebunden"? Oder ist es so, dass ich zwar beim Erlernen eines Zaubers ein Wesen bestimmen muss (beispielsweise die Flimmerfee), mit der Meisterschaft Merkmalskenntnis aber beispielsweise auch 10 der "Potenzialpunkte" für den Hedfarswyd investieren und mir fortan Naturwesen rufen III (Flimmerfee, Hedfarswyd) aufschreiben würde, weil mein Pool an beschwörbaren Wesen sich erhöht hat? Und wenn ich noch weitere Potenzialpunkte in den Bräunling investieren würde, müsste ich mir Naturwesen rufen III (Flimmerfee, Hedfarswyd, Bräunling) aufschreiben?
LG
Wie Du schon schreibst trägt der Zauber (übrigens
!immer!) den
Namen Naturwesen rufen III. Du notierst Dir entsprechend den Zauber so:
Naturwesen rufen III.
Die
Wirkung des Zaubers, unabhängig von allen anderen Überlegungen, lautet:
Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Naturwesen mit dem Merkmal Beschwörbares Wesen 5 oder niedriger. (Anmerkung: durch die passende Meisterschaft kann bei der Wirkung aus dem Merkmal "Beschwörbares Wesen 5" das Merkmal "Beschwörbares Wesen 7" werden.)
Der Rest der Zauberbeschreibung geht darauf ein welche Wesen mit dem Merkmal "Beschwörbares Wesen" dir für eine Beschwörung zur Verfügung stehen. Beachte dabei das dort nicht steht: "Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge
mit diesem Zauber gerufen werden kann." Das so gelernte Wesen ist also nicht exklusiv für diesen Zauber bekannt.