Wenn man den Zauber Wiederherstellung ließt, steht da, daß alle Zustände, die Folge von Angriffen sind, aufgehoben werden.
Man könnte also sagen, wenn Dich jemand schubst (als Angriff) und du dann von der Klippe fällst, und dann durch den Fallschaden blutend bekommst, dann ist dieser Zustand eine Folge des Angriffs und kann aufgehoben werden.
Wenn der Typ aber gestolpert ist, und unabsichtig gegen dich gefallen ist, und du dann von der klippe gestürzt bist, dann geht es nicht, weil es ja kein Angriff war.
Es gibt direkte und indirekte Folgen. Das ist in dem Spruch nicht weiter festgelegt.
Flammenhand gibt explizit nur im unbewaffneten Nahkampfangriff Feuerschaden. Du kannst mit einer aktiven Flammenhand bedenkenlos in trockenens Stroh greifen, ohne, daß etwas passiert.
Ein Infektionswurf, oder ein Vergiftungswurf sind keine Angriffe, solche Zustände können also nicht wiederhergestellt werden (es sei denn als indirekte Folge eines Angriffs? :p)
S.162 ist die Definition eines Angriffs, S.320 faßt das nur kurz zusammen, und weißt daher formulierungstechnische Schwächen auf.