Autor Thema: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?  (Gelesen 3301 mal)

Dahrling

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Daraus entstanden die Frage: Was ist ein Angriff

Die Art des Schadens ist völlig unerheblich. Wichtig ist wodurch der Schaden entsteht. Und wenn mich jemand von einem Berg schubst, ist das ein Angriff. Wie "direkt" der Schaden enstehen muss ist egal - wie man daran sieht, dass auch Pfeilschuss zählt. Die gewollte Kausalität scheint RAW der Grund dafür zu sein ob "Wiederherstellung" wirkt.

Wenn ich zuschlage bekommt der Gegner "Schaden", wenn ich meine Hände mit Feuer bekommt er "Feuerschaden" und wenn ich jemand schubse bekommt er halt Fallschaden. Wann Wiederherstellung wird, liegt nicht an der Art des Schaden sondern daran ob er durch einen Angriff verursacht wurde.


Zudem würde ich die Definition von "Angriff" auf Seite 162 über die zusammenfassende Definition auf Seite 320 im Glossar stellen.
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SeldomFound

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #1 am: 09 Okt 2017, 19:22:16 »
Die Definition auf S. 320 unterscheidet sich nicht von der Definition auf S. 162.

Der Punkt ist: Wenn du als SL festlegst, dass der Fall von einer Klippe als ein Angriff zählt, weil er durch Schubsen verursacht wurde, dann benutzt du eine Hausregel, insofern, dass der Fallschaden explizit NICHT als Angriff zählt (siehe Anfang des Kapitels "Sonstiger Schaden" auf S. 174).

Streng nach Regeln, mag ein Angriff zwar der Grund dafür sein, dass du fällst... aber der Schaden ist kein Resultat eines Angriffes, daher wirkt (so wie die Regeln geschrieben sind) der Zauber "Wiederherstellung" nicht.


Ich würde es aber natürlich zulassen, dass man jemanden, der von einer Klippe gefallen ist, mit Wiederherstellung retten kann, ABER das ist dann eine Hausregel und kann meiner Meinung nach nicht aus den offiziellen, geschriebenen Regeln abgeleitet werden.
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Dahrling

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #2 am: 09 Okt 2017, 19:34:06 »
Wenn ich also vergessen habe, dass ich noch "Flammenhand" aktiv habe und jemand die Hand reiche, dann kann ich das mit Wiederherstellung nicht heilen? Oder mache ich dann gar keinen Schaden, weil es ja kein Angriff ist?
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Jeong Jeong

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #3 am: 09 Okt 2017, 19:57:44 »
Heilt Wiederherstellung nicht grundsätzlich alle Lebenspunkte, unabhängig davon, woher der Schaden kam? Das mit dem Angriff bezieht sich doch nur auf die zusätzliche Entfernung von Zuständen, oder?
« Letzte Änderung: 09 Okt 2017, 19:59:25 von Jeong Jeong »

Quendan

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #4 am: 09 Okt 2017, 20:00:49 »
Heilt Wiederherstellung nicht grundsätzlich alle Lebenspunkte, unabhängig davon, woher der Schaden kam? Das mit dem Angriff bezieht sich doch nur auf die zusätzliche Entfernung von Zuständen, oder?

Korrekt. Das kann man beim Zauber mE auch nicht anders verstehen.

Die Eingangsfrage geht entsprechend schon von falschen Prämissen aus. Passender wäre es bei Zuständen aus Angriffen und sonstigen Effekten (etwa Blutend durch Fallschaden oder Patzer sowie aus Angriffen).

Dahrling

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #5 am: 09 Okt 2017, 20:12:03 »
Entschuldigt, das sehe ich auch so und habe mich nur beim nachdenken verlaufen.

Dann sind es natürlich nur Fälle die selten passieren (wobei ich gerne mit Zuständen spiele - und die gerne auch mal verteile (der NSC neben dem unerwarteterweise ein viel zu großer Feuerball einschlägt bekommt gerne kurzzeitig "angsterfüllt" oder so)).

Mir macht das die Immersion kaputt und meine Spieler (die nicht so gerne Regeln studieren) sind frustriert, wenn die gleiche Situation (Blutende Arterienverletzung) nicht gleich geheilt werden kann, nur weil das eine durch ein Waffenangriff entstanden ist und das andere durch einen Sturz bei dem man an einem Ast hängen geblieben ist.
Ich werde also vermutlich "Wiederherstellung" durch Veränderung des Zaubers balancen müssen oder mit einem nicht fairen Zauber spielen.
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Sinn haben

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #6 am: 09 Okt 2017, 20:18:25 »
Wenn man den Zauber Wiederherstellung ließt, steht da, daß alle Zustände, die Folge von Angriffen sind, aufgehoben werden.
Man könnte also sagen, wenn Dich jemand schubst (als Angriff) und du dann von der Klippe fällst, und dann durch den Fallschaden blutend bekommst, dann ist dieser Zustand eine Folge des Angriffs und kann aufgehoben werden.
Wenn der Typ aber gestolpert ist, und unabsichtig gegen dich gefallen ist, und du dann von der klippe gestürzt bist, dann geht es nicht, weil es ja kein Angriff war.
Es gibt direkte und indirekte Folgen. Das ist in dem Spruch nicht weiter festgelegt.

Flammenhand gibt explizit nur im unbewaffneten Nahkampfangriff Feuerschaden. Du kannst mit einer aktiven Flammenhand bedenkenlos in trockenens Stroh greifen, ohne, daß etwas passiert.

Ein Infektionswurf, oder ein Vergiftungswurf sind keine Angriffe, solche Zustände können also nicht wiederhergestellt werden (es sei denn als indirekte Folge eines Angriffs? :p)

S.162 ist die Definition eines Angriffs, S.320 faßt das nur kurz zusammen, und weißt daher formulierungstechnische Schwächen auf.

SeldomFound

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Re: Wann ist es ein Angriff der für "Wiederherstellung" gilt?
« Antwort #7 am: 09 Okt 2017, 20:37:31 »
Wenn man den Zauber Wiederherstellung ließt, steht da, daß alle Zustände, die Folge von Angriffen sind, aufgehoben werden.

Das wäre durchaus eine Möglichkeit, diese Textstelle zu lesen. Es ist wahrscheinlich nicht so beabsichtigt gewesen, aber man kann es so interpretieren.


Zitat
Ein Infektionswurf, oder ein Vergiftungswurf sind keine Angriffe, solche Zustände können also nicht wiederhergestellt werden (es sei denn als indirekte Folge eines Angriffs? :p)

Gifte und Krankheiten werden explizit mit der verstärkten Version dieses Zaubers geheilt. Kein Grund also darüber nachzudenken.

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