Hallo zusammen,
Während unserer letzten Spielsitzung kam die Frage auf in wie weit Beherrschungszauber auf ein bereits beherrschtes Ziel möglich sind. Der Großteil tendierte dazu, dass das zumindest problematisch sein sollte, Entscheidung ist aber noch offen, daher hier mal zur Diskussion :-)
Im konkreten Fall ging es um Furcht auf einen durch Willenloser Diener kontrollierten Charakter. Im Regelwerk haben wir bisher nichts dazu gefunden bzw. Können uns an nichts in der Richtung erinnern.
Eine mögliche Hausregeltendenz wäre den Furchtzauber gegen den GW des Beherrschers zu zaubern.
LG
Mada