Ich gehe davon aus, dass die Leiche/der bewusstlose Körper je nach GK eine gewisse Last entspricht:
GK 3 -> Last 5-6
GK 4 -> Last 6-7
GK 5 -> Last 8
GK 6 -> Last 8-9
Es hängt allerdings stark von dem Individuum ab: Eine ausgemergelte, kleingewachsene Vargin ist vielleicht auch eher Last 7, ein kräftiger Zwerg mit dicken Wanst hat eine Last von 8.
Danach wende ich die Tragelast-Regeln an, das bedeutet, dass ein erwachsener Mensch (GK
ohne Probleme von einem Charakter mit Stärke 4 getragen werden kann. Bei einem Charakter mit einer Stärke von 1 gilt daher, dass er eine Behinderung von 6 erleidet, wenn er versucht einen erwachsenen Menschen zu tragen.
Dazu kommt noch die eigene GK. Ist sie kleiner als die GK des getragenen erhöht dies die Behinderung um 2 Punkte pro Punkt Unterschied. Wiederum ist es um 2 Punkte einfacher, ein kleineres Ziel zu tragen.
Inwiefern wird ein Charakter beim Kampf eingeschränkt? Ich würde sagen, wenn die mögliche Behinderung nicht mindestens auf 0 reduziert wurde, muss der Charakter beide Hände benutzen, um den Körper zu tragen. Ausreichend starke und große Charaktere können einen Bewusstlosen über ihre Schulter tragen und haben eine Hand frei.
Das mag sehr ausgeklügelt klingen, aber in der Praxis ist dies mehr eine Art Faustregel, der ich folge. Man muss auch bestimmte Zauber wie etwa "Lasten heben" mit der Meisterschaft "Gliederpuppe" oder "Bärenstärke" beachten und entsprechend die Regeln daran anpassen.