Hierzu GRW, S. 148:
Wenn der Verfolger den Verfolgten erreicht und es zu einem Kampf kommt, endet die Verfolgungsjagd und der Kampf beginnt ganz normal: Beide Beteiligten würfeln Initiative, und von diesem Zeitpunkt an werden Bewegung und Handlungen im Ticksystem abgehandelt.
Sollte einer der beiden schon zuvor eine Kampfhandlung ausführen wollen, so bricht ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Verfolgungsjagd ab. Derjenige, der die erste Kampfhandlung ausgeführt hat, startet bei Feld 0 der Tickleiste, alle anderen würfeln normal die Initiative aus. Die Position der Beteiligten und ihre Distanz zu einander ergibt sich aus der Differenz der Fortschrittspunkt.
Von diesem Zeitpunkt an werden Bewegung und Handlungen im Ticksystem abgehandelt.
Das heißt, sobald die Albin den Verfolgten einholt, wird Initiative gewürfelt. Da sie zum Einholen genauso viele FP braucht, wie der Verfolgte, können wir davon ausgehen, dass beide in Nahkampfreichweite beginnen und das heißt, ja, die Albin kann mit störenden Angriffen versuchen, den Gegner daran hindern, wegzulaufen.
Zum anderen Problem:
Regeltechnisch braucht sie aber eine Meisterschaft, um mit einem Nahkampfangriff jemanden umreißen zu können. Der Spielleiter mag aber entscheiden, ob sie eine Positionsveränderung oder einen Zustand auf den Gegner auch andersweitig herbei führen darf.
Wenn man sich zum Beispiel vorstellt, dass die Meisterschaft "Umklammern" eine Reihe von trainierten Griffen darstellt, bei der man noch eine Hand oder andere Optionen wie Zauberei offen halten kann, mag ein untrainierter Versuch dann eher so aussehen, dass das Ziel mit beiden Händen umklammert werden muss, und der untrainierte Ringer nichts mehr anderes machen kann. Regeltechnisch würde es sich dabei um eine kontinuierliche Aktion handeln, die Gelegenheitsangriffe produziert, mit Schaden unterbrochen werden kann und die Albin währenddessen keine andere Handlung mehr erlaubt.
Dabei handelt es sich natürlich um eine Hausregel. RAW könnte man bestenfalls den Grundsatz vorhalten, dass der SL nach gesunden Menschenverstand und für den Spielspaß entscheiden soll.