"Nicht ins Gesicht" ist keine Aktive Abwehr und daher mit ihr kombinierbar. Allerdings heißt es im blauen Kasten auf S. 138 im GRW zur Aktiven Abwehr:
Der Abenteurer kann sich auch nach Würfeln der Probe des Gegners zu einer Aktiven Abwehr entscheiden, er muss dies nicht vor dem auslösenden Angriff, Zauber oder anderen Effekt ansagen.
Hieraus ergibt sich für mich als Umkehrschluss, dass es nicht grundsätzlich bei allen sofortigen Reaktionen möglich ist, diese nach dem Ergebnis des Angriffs zu nutzen. Daher ist "Nicht ins Gesicht" meiner Ansicht nach nur vor dem Angriff möglich. Das ergibt sich auch aus dem Text zu "Reaktiver Schutz", der extra angibt, dass der Effekt als sofortige Reaktion auch nach einem etwaigen Würfelwurf genutzt werden kann, es also extra erwähnt werden muss.
Aber selbst wenn sie einsetzbar wäre hätte sie nach dem Angriffswurf keinen Effekt mehr auf den Angriff, da es heirdurch zu einer Erschwernis des Angriffs kommt. Ist er bereits gewürfelt und steht das Ergebnis fest, kann der Wurf nicht mehr erschwert werden - er ist bereits geworfen. Die Aktive Abwehr dagegen erhöht explizit die eigene Verteidigung und geschieht zwischen dem endgültigen Vergleich des Angriffs mit der Verteidigung.
Darüber habe ich auch nachgedacht - ich bin mir aber unsicher, ob sich die Umkehrung automatisch als Regel ergibt. Von daher Meinungsfrage im Forum.
Das stimmt, allerdings gibt es meiner Ansicht nach keine anderen Hinweise auf andere Umstände. Es ist eher keine klare Regel sondern aus den Umständen hergeleitet.
Weshalb ist es in Ordnung für dich bei einem Gelegenheitsangriff eine Reaktion einzuschieben (Waffe umgreifen), und erst dann anzugreifen (sofortige Aktion) aber nicht zu sagen ich greife um (Reaktion) und greife anschließend an (sofortige Aktion).
Ist der Unterschied an der Stelle, dass die Reaktion des Umgreifens den Marker auf der Tickleiste nach hinten schiebt und er somit nicht mehr dran ist und erst angreifen kann, wenn er erneut an der Reihe ist? Dann ergibt sich umgekehrt die Frage, ob nicht das Timing für den Gelegenheitsangriff durch die Reaktion verpasst wird.
Eine sofortige Reaktion unterscheidet sich von einer sofortigen Aktion darin, dass sie auch eingesetzt werden kann, wenn man "nicht an der Reihe ist" (GRW S. 158 rechts mittig). Begrenzt werden sie nur von Einschränkungen bei der Reaktion selbst (z.B. Aktive Abwehr nur bei Angriffen) oder von der eigenen Position auf der Tickleiste.
GRW S. 158, Blauer Kasten:
Begrenzung von Reaktionen
Es ist nicht möglich, Reaktionen unbegrenzt zu nutzen und sich so auf der Tickleiste immer weiter vorwärts zu bewegen, etwa indem man sich einer großen Überzahl an Gegnern ständig mit Aktiver Abwehr erwehrt. Stattdessen sind Reaktionen nicht mehr möglich, wenn man sich (vor einer etwaigen Reaktion) mehr als 30 Ticks hinter dem Tick befindet, an dem der aktuell Handelnde seine Handlung begonnen hat. Diese Regelung gilt ohne Einschränkung für alle Reaktionen.
Entsprechend ändert die sofortige Reaktion zum zweihändigen Nutzen der Waffe nichts an der möglichkeit eines Gelegenheitsangriffs, soweit man hierdurch nicht über die 30-Tick-Grenze gerät. Theoretisch kann man die Waffenführung sogar die ganze Zeit wechseln udn sich dadurch über die 30-Tick-Marke bringen, auch wenn es natürlich völlig sinnlos wäre.
Edit: Allerdings verschiebt sich ein danach stattfindender normaler Angriff, der eine sofortige Aktion ist, da diese nur dann ausgeführt werden kann, wenn man nach der Tickleiste dran ist.
Edit2: Das "Umgreifen" findet nicht während des Gelegenheitsangriffs, sondern davor statt. Es sind zwei voneinander völlig unabhängige sofortige Reaktionen. Das "Umgreifen" kann man jederzeit machen, auch ohne einen darauf folgenden Gelegenheitsangriff. Das "Umgreifen" wird also nicht in den Gelegenheitsangriff "reingeschoben", es findet als logische Reihenfolge davor statt. Das gleiche gilt auch bei dem normalen Angriff, allerdings ist dieser ANgriff keine sofortige Reaktion sondern eine sofortige Aktion, weshalb man die 3 Ticks abwarten muss, die das "umgreifen" kostet.