Autor Thema: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!  (Gelesen 3501 mal)

SeldomFound

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Ich habe mich vor kurzem wieder mit den Kampfregeln auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass man die Regeln auf S. 160 im GRW so interpretieren kann, dass die Bewegungshandlung zum Aufstehen keinen Gelegenheitsangriff provoziert.

Ich gehe dabei von folgender Logik aus:

1. Bewegungshandlungen lösen explizit unter zwei Bedingungen einen Gelegenheitsangriff aus

a) Wenn man sich aus der Nahkampfdistanz eines Gegners herausbewegen möchte.

b) Wenn man sich an einem für den Nahkampf bewaffneten Gegner vorbeibewegen will.

2. Ein Bewegungshandlung, um sich in Nahkampfdistanz zu begeben und dort zu verbleiben, löst KEINEN Gelegenheitsangriff aus.


Da man sich beim Aufstehen nicht aus der Nahkampfdistanz bewegt oder versucht an den Gegner vorbeizukommen, sondern innerhalb der Nahkampfdistanz bleibt, behaupte ich, dass die Bewegungshandlung Aufstehen keinen Gelegenheitsangriff provoziert.


Gegenargument: Der Beginn jeder kontinuierliche Handlungen, wenn nicht explizt anders angegeben, lösen Gelegenheitsangriffe aus.

Antwort: Aufstehen fällt unter Punkt 2 der Ausnahme für Gelegenheitsangriff: Eine Bewegungshandlung, die innerhalb der Nahkampfreichweite des Gegners endet und dort auch verbleibt.


Anmerkung: Es ist natürlich nur eine Interpretation des Regeltextes. Wenn ich einen wichtigen Punkt übersehen habe, korrigiert mich bitte.
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chrix

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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #1 am: 01 Mär 2017, 12:13:29 »
Die Interpretation empfinde ich als nachvollziehbar und ich würde sie vom Balancing sogar besser finden (Liegend ist auch so noch nachteilig genug)

Aber ich befürchte, dass gleich einer der Autoren um die Ecke kommt und deiner Interpretation widerspricht. Schließlich ist die andere Interpretation die gängige hier im Forum und war bislang unwidersprochen.  :-\

Jeong Jeong

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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #2 am: 01 Mär 2017, 12:19:58 »
Ich ging bisher immer davon aus, dass Aufstehen nur Gelegenheitsangriffe auslöst, weil man eine kontinuierliche Handlung in Nahkampfreichweite beginnt (was du als "Gegenargument" nennst). Dass Aufstehen als eine Bewegungshandlung, die in Nahkampfreichweite verbleibt, nicht auch noch einen Gelegenheitsangriff auslöst (deine "Antwort"), ist für mich da kein Ausschlusskriterium. Wenn man streng nach dem Wortlaut geht, dann fällt Aufstehen nicht einmal unter letztere Regelung, da es keine Bewegungshandlung ist, mit der man sich in Nahkampfreichweite begibt (man ist im Zweifelsfall ja schon in Nahkampfreichweite).

Interessanter finde ich in diesem Zusammenhang immer, dass Stehaufmännchen die Gelegenheitsangriffe komplett negiert. Das habe ich schon mal vor längerer Zeit in einem anderen Thread zu dem Thema geschrieben:

Der Denkfehler ist, das du übersehen hast, das "Aufstehen" eine Bewegungshandlung ist, auch noch eine kontinuierliche, die 3-6 Ticks benötigt.

Kleine Anmerkung (auch wenn die Erklärung ja sonst vollumfänglich richtig war), mit der Meisterschaft Stehaufmännchen, mit der Aufstehen nur noch 3 Ticks dauert, wird Aufstehen zur sofortigen Aktion und kann daher auch nicht mehr abgebrochen werden.

Zur Ergänzung: Um genau zu sein provziert Aufstehen mit Stehaufmännchen nicht einmal mehr Gelegenheitsangriffe. Denn Gelegenheitsangriffe werden nur provoziert, wenn man mit einer Bewegungshandlung von einem Gegner weg oder an ihm vorbei will oder wenn man in Nahkampfdistanz zu einem Gegner eine kontinuierliche Aktion beginnt. Das Stehaufmännchen-Aufstehen fällt unter nichts davon. :)

Der Beitrag hat thank-you-Bestätigungen von Autoren, was fast so gut wie ein Autorenkommentar ist. ;D

SeldomFound

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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #3 am: 01 Mär 2017, 13:33:04 »
Ein "Thank You" kann aus vielen Gründen gegeben werden, aber ich nehme an, dass du Recht hast.

Allerdings findet man unter dem zweiten Punkt, bezüglich der Provokation von Gelegenheitsangriffen beim Vorbeigehen, folgende Formulierung:

Zitat
Nutzung einer Bewegungshandlung, um sich an einem mit einer Nahkampfwaffe bewaffneten oder unbewaffnet kämpfenden Gegner in Nahkampfdistanz vorbei zu bewegen (außer die Bewegung endet geplant und regulär in Nahkampfdistanz zu ihm).

Ich meine, man könnte hier argumentieren, dass die hervorgehobene Ausnahme auch beim Aufstehen gilt.
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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #4 am: 01 Mär 2017, 13:38:42 »
Falscher Umkehrschluss.
Auch eine freie Handlung als Bewegungshandlung löst Gelegenheitsangriffe aus, wenn sie DIESE Bedingungen erfüllt.
Hingegen löst JEDE kontinuierliche Aktion in Nahkampfreichweite, auch wenn sie keine Bewegungshandlung ist, Gelegenheitsangriffe aus.


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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #5 am: 01 Mär 2017, 14:01:31 »
Falscher Umkehrschluss.
Auch eine freie Handlung als Bewegungshandlung löst Gelegenheitsangriffe aus, wenn sie DIESE Bedingungen erfüllt.
Hingegen löst JEDE kontinuierliche Aktion in Nahkampfreichweite, auch wenn sie keine Bewegungshandlung ist, Gelegenheitsangriffe aus.


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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #6 am: 01 Mär 2017, 14:37:50 »
Falscher Umkehrschluss.
Auch eine freie Handlung als Bewegungshandlung löst Gelegenheitsangriffe aus, wenn sie DIESE Bedingungen erfüllt.
Hingegen löst JEDE kontinuierliche Aktion in Nahkampfreichweite, auch wenn sie keine Bewegungshandlung ist, Gelegenheitsangriffe aus.


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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #7 am: 01 Mär 2017, 14:56:09 »
Falscher Umkehrschluss.
Auch eine freie Handlung als Bewegungshandlung löst Gelegenheitsangriffe aus, wenn sie DIESE Bedingungen erfüllt.
Hingegen löst JEDE kontinuierliche Aktion in Nahkampfreichweite, auch wenn sie keine Bewegungshandlung ist, Gelegenheitsangriffe aus.


Ein paar Ausnahmen gibt es schon

Exakt.

Der Kasten auf S. 160 hat drei losgelöste mögliche Bedingungen, die Gelegenheitsangriffe provozieren. Eine davon ist die von dir genannte Bewegung hin zum Gegner. Und nur darauf bezieht sich die im selben Bulletpoint genannte Einschränkungen. Diese bezieht sich natürlich nicht auf den Folgepunkt, der ein eigener Bulletpoint ist.

Aufstehen löst deswegen einen GA aus, weil es eine kontinuierliche Handlung ist. Nicht weil es eine Bewegungshandlung ist. Mit Stehaufmännchen löst es keinen GA aus, da es dann keinen der drei Trigger erfüllt.

Jede andere Lesweise des Textes ist auch eher abenteuerlich in meinen Augen bzw. vermischt unterschiedliche Punkte miteinander, die klar abgetrennt zueinander erläutert werden.

Insofern ein klares Nein hierzu:



Zitat
Allerdings findet man unter dem zweiten Punkt, bezüglich der Provokation von Gelegenheitsangriffen beim Vorbeigehen, folgende Formulierung:

Zitat

    Nutzung einer Bewegungshandlung, um sich an einem mit einer Nahkampfwaffe bewaffneten oder unbewaffnet kämpfenden Gegner in Nahkampfdistanz vorbei zu bewegen (außer die Bewegung endet geplant und regulär in Nahkampfdistanz zu ihm).


Ich meine, man könnte hier argumentieren, dass die hervorgehobene Ausnahme auch beim Aufstehen gilt.

Nein, das kann man mE nicht so argumentieren. Das steht in Punkt 2 und bezieht sich auf diesen. Es steht nicht allgemein in dem Kasten oder wird als allgemeine Ausnahme erwähnt. Von daher Zustimmung zu TrollsTime: Falscher Umkehrschluss.

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Re: Aufstehen im Kampf löst kein Gelegenheitsangriff aus!
« Antwort #8 am: 01 Mär 2017, 15:07:49 »
Allerdings danke für das Aufwerfen der Frage.
Ist ja nicht so, dass diese Frage in anderen Runden nicht aufgetaucht wäre.
Wie oft habe ich schon gesagt: "Witzig, das Thema hatten wir diese Woche im Forum und die Antwort lautete XY!"
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