Autor Thema: Frage zu Spruch: Geister rufen I  (Gelesen 4406 mal)

Dragulf

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Frage zu Spruch: Geister rufen I
« am: 21 Aug 2016, 12:49:14 »
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage zu dem Spruch: Geister rufen I
Typus: Beschwörung, Geisterwesen, Magische Wesen I
Wirkung: Der Zauberer beschwört ein Wesen der Typen Geisterwesen und Magisches Wesen I, das all seinen Anweisungen folgt.

Frage 1: Kann der Zauberer bei dem Spruch festlegen ob er ein Geistwesen oder ein Magisches Wesen beschwören will oder erscheinen die Wesen willkürlich?
Beispiel: Zauberer versucht einen Geist zu beschwören, es erscheint jedoch ein z.b. Magisches Wesen: Felsling

Frage 2:  Wenn der Beschwörer gezielt in der Lage ist Wesen eines Typus zu beschwören, wie genau ist es ihm möglich das gewünschte Wesen auch erscheinen zu lassen?
Beispiel: Beschwörung eines z.b. Spukes nur in der Nähe von paranormalen Gebieten möglich, oder überall da man sie aus der alles umgebenden Geisterwelt beschwört?
Beschwörung eines z.B. Felsling wenn man nur über ausreichend Felsmaterial verfügt, oder öffnet sich eine Art Portal duch das der Felsling angezogen wird.

Frage 3: Ist es gezielt möglich, wenn man den Namen (persönliche Gegenstände) eines Geistes kennt um diesen zu Beschwören? wenn ja, über welche Entfernung und Zeitraum?
Beispiel: Bei einem Kriminallfall versucht man den Geist eines Verstorbenen zu befragen ob er sich erinnern kann wer ihn getötet hat.
Ist das spieltechnisch nur am Ort des geschehens möglich, oder auch über größere Strecke wenn es den Geisterbeschwörer nicht möglich ist den Ort zu betreten.
Spielt der Zeitraum eine Rolle, so das der Geist vielleicht garnicht mehr rufbar, oder nicht mehr in der Lage ist, fragen zu beantworten?
PS: Natürlich ist eine spieltechnisch schön umgesetzt Beschwörung eine Voraussetzung, genau so wie das Wissen das evtl ein falscher Geist erscheinen könnte.

Dank euch für die Antwort

Yinan

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Re: Frage zu Spruch: Geister rufen I
« Antwort #1 am: 21 Aug 2016, 12:55:19 »
Frage 1: Kann der Zauberer bei dem Spruch festlegen ob er ein Geistwesen oder ein Magisches Wesen beschwören will oder erscheinen die Wesen willkürlich?
Beispiel: Zauberer versucht einen Geist zu beschwören, es erscheint jedoch ein z.b. Magisches Wesen: Felsling
Es ist definitiv immer ein Wesen, das sowohl den Typus "Geisterwesen" als auch "Magisches Wesen I" besitzt.
Ein Felsling ist also bei "Geister rufen I" ausgeschlossen.

Frage 2:  Wenn der Beschwörer gezielt in der Lage ist Wesen eines Typus zu beschwören, wie genau ist es ihm möglich das gewünschte Wesen auch erscheinen zu lassen?
Beispiel: Beschwörung eines z.b. Spukes nur in der Nähe von paranormalen Gebieten möglich, oder überall da man sie aus der alles umgebenden Geisterwelt beschwört?
Es ist letztendlich Gruppenentscheid. Da aber die Geisterwelt quasi direkt neben dem Diesseits ist (mit dem Zauber "Geisterblick" kann man ja auch direkt in die Geisterwelt sehen) würde ich sagen, dass du theoretisch immer ein Wesen beschwören kannst, egal wo du bist (an bestimmten Orten könnte es höchstens leichter sein).

Frage 3: Ist es gezielt möglich, wenn man den Namen (persönliche Gegenstände) eines Geistes kennt um diesen zu Beschwören? wenn ja, über welche Entfernung und Zeitraum?
Beispiel: Bei einem Kriminallfall versucht man den Geist eines Verstorbenen zu befragen ob er sich erinnern kann wer ihn getötet hat.
Ist das spieltechnisch nur am Ort des geschehens möglich, oder auch über größere Strecke wenn es den Geisterbeschwörer nicht möglich ist den Ort zu betreten.
Spielt der Zeitraum eine Rolle, so das der Geist vielleicht garnicht mehr rufbar, oder nicht mehr in der Lage ist, fragen zu beantworten?
PS: Natürlich ist eine spieltechnisch schön umgesetzt Beschwörung eine Voraussetzung, genau so wie das Wissen das evtl ein falscher Geist erscheinen könnte.
Wieder Gruppenentscheid.
Letztendlich ist es glaube ich nicht wirklich vorgesehen, das du jetzt Exakt diesen einen Geist mit dem Namen so und so beschwören kannst, sondern halt nur eventuell eingrenzen kannst ob es ein Spuk, ein Totengeist oder was anderes ist, aber welcher Geist genau ist glaube ich nicht vorgesehen.
Aber wie schon gesagt, Gruppenentscheid. Und wenn du halt wirklich direkt welche beschwören kannst, würde das wohl fast jeden Plot zerstören, bei dem es um die Aufklärung eines Todesfalls geht. Insofern würde ich davon sowieso abraten, es sei denn, der SL hat damit gar keine Probleme und kann das vlt. auch mit direkt einarbeiten.
Wenn nicht anders gesagt, dann befassen sich meine Aussagen zu Regeln niemals mit Realismus oder Simulationismus, sondern nur mit Balancing.
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Re: Frage zu Spruch: Geister rufen I
« Antwort #2 am: 21 Aug 2016, 12:57:27 »
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage zu dem Spruch: Geister rufen I
Typus: Beschwörung, Geisterwesen, Magische Wesen I
Wirkung: Der Zauberer beschwört ein Wesen der Typen Geisterwesen und Magisches Wesen I, das all seinen Anweisungen folgt.

Frage 1: Kann der Zauberer bei dem Spruch festlegen ob er ein Geistwesen oder ein Magisches Wesen beschwören will oder erscheinen die Wesen willkürlich?
Beispiel: Zauberer versucht einen Geist zu beschwören, es erscheint jedoch ein z.b. Magisches Wesen: Felsling

Die Grundprämisse ist falsch. Du kannst mit dem Zauber nur Kreaturen beschwören, die sowohl den Typus Geistwesen als auch den Typus Magisches Wesen I haben. Ansonsten hätte da gestanden "Geistwesen oder Magisches Wesen I".


Zitat
Frage 2:  Wenn der Beschwörer gezielt in der Lage ist Wesen eines Typus zu beschwören, wie genau ist es ihm möglich das gewünschte Wesen auch erscheinen zu lassen?
Beispiel: Beschwörung eines z.b. Spukes nur in der Nähe von paranormalen Gebieten möglich, oder überall da man sie aus der alles umgebenden Geisterwelt beschwört?
Beschwörung eines z.B. Felsling wenn man nur über ausreichend Felsmaterial verfügt, oder öffnet sich eine Art Portal duch das der Felsling angezogen wird.

Das ist nicht geklärt. Beschwörungen sind allgemein ein Feld, das wohl erst mit dem Magieband im nächsten Jahr vollends erklärt wird.


Zitat
Frage 3: Ist es gezielt möglich, wenn man den Namen (persönliche Gegenstände) eines Geistes kennt um diesen zu Beschwören? wenn ja, über welche Entfernung und Zeitraum?
Beispiel: Bei einem Kriminallfall versucht man den Geist eines Verstorbenen zu befragen ob er sich erinnern kann wer ihn getötet hat.
Ist das spieltechnisch nur am Ort des geschehens möglich, oder auch über größere Strecke wenn es den Geisterbeschwörer nicht möglich ist den Ort zu betreten.
Spielt der Zeitraum eine Rolle, so das der Geist vielleicht garnicht mehr rufbar, oder nicht mehr in der Lage ist, fragen zu beantworten?
PS: Natürlich ist eine spieltechnisch schön umgesetzt Beschwörung eine Voraussetzung, genau so wie das Wissen das evtl ein falscher Geist erscheinen könnte.

Wie gesagt, die offiziellen Regeln für Beschwörungen sind noch in Arbeit. Von daher hat deine Gruppe da freie Hand entsprechende Einschränkungen oder Umstände zu erfinden.

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Yinan

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Re: Frage zu Spruch: Geister rufen I
« Antwort #3 am: 21 Aug 2016, 13:03:36 »
In BuU gibt es eine Passage, die ein bestimmtes Vorgehen suggeriert. Ob das nun so gewollt ist oder rein als Fluff da steht, weiß ich nicht:
Zitat von: Bestien und Ungeheuer S. 46
Ein Totengeist ist die blasse, meist grünlich oder bläulich durchscheinende Gestalt eines Verstorbenen. Diese Art von Geistern kommuniziert in der Geistersprache und üblicherweise erscheint ein Totengeist,  wenn  man  ihn  mittels  des  Zaubers  Geister  rufen  herbeiruft.  Dabei  wird  der Totengeist  gerufen,  der  sich  in der spirituellen Domäne am nächsten aufhält. Totengeister verschwinden meist relativ schnell nach ihrer Beschwörung wieder in der spirituellen Domäne, da ihnen der Aufenthalt in der physischen Domäne zuwider ist.
Inwiefern man das jetzt als feste Regeln sehen kann, kann dir nur ein Autor sagen.
Ich persönlich würde es nur als Fluff sehen, da es auch einigen Regeln widersprecht (z.B. dass es kurze Zeit nach ihrer Beschwörung wieder verschwindet, was halt nach den Regeln nicht der Fall ist, da sie da so lange bleiben werden, wie der Zauberer den Zauber kanalisiert).
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Re: Frage zu Spruch: Geister rufen I
« Antwort #4 am: 21 Aug 2016, 13:48:07 »
Vielen Dank für die fixen Antworten.

Dann hat sich das ja quasi Geisterwesen und Magischen Wesen ja schon geklärt, wir hatten das falsch verstanden, dass mit diesem Zauber das Beschwören von Geisterwesen oder Magischen Wesen I möglich sein.
Das Beschwören des Geistes in dem Beispiel des Verstorbenen um den Mörder zu finden soll natürlich kein Plot Killer sein, sondern eher ob es möglich ist genau diesen einen Geist zu rufen.
Ob und wenn ja, welche Informationen der Geist dann dem Geisterbeschwörer preis gibt liegt ja letzten Endes ja bei Meister.
« Letzte Änderung: 21 Aug 2016, 14:24:59 von Dragulf »