Autor Thema: Regelklarstellung: Patzerregeln bei Aktiver Abwehr mit einer Waffenferigkeit  (Gelesen 4571 mal)

Gromzek

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Hallo Forum!
Ich habe eine Frage zu Patzern bei der aktiven Abwehr mit Nahkampfwaffen.

Gundsätzlich gelten bei der Aktiven Abwehr ja die auf S. 138 im GRW beschriebenen Regeln: Werden bei einer Aktiven Abwehr 5 oder mehr negative EGs erzielt, gelten je nach Fertigkeit die dort beschriebenen Folgen. Dies bedeutet auch, das man mit einem Fertigkeitswert von 8 kein verheerendes Ergebnis mehr erreichen kann. Somit kann ab einem Fertigkeitswert von 8 in Akrobatik, Entschlossenheit und Zähigkeit nicht mehr "gepatzt" werden (ablenkende Waffen und Mali auf Proben einmal außen vor gelassen).

Wie verhält sich dies jetzt bei der AA mit Nahkampfferigkeiten. Auf S. 138 ist ein Wurf auf der Patzertabelle fällig wenn 5 negative EGs erzielt werden. Auf S. 172 steht zu Patzern, das immer bei einem gewürfelten Patzer mit einer Nahkampffertigkeit (gewürfelte 2 oder 3) auf der Patzertabelle gewürfelt werden muss, egal wie viele negative EGs erreicht wurden.

Jetzt zu meiner Frage. Gelten bei der AA mit einer Waffe oder einem Schild die Regeln von S. 138 oder 172. Wenn immer bei einer 2 oder 3 auf die Patzertabelle gewürfelt werden muss, ist die AA mit Schild oder Waffe die einzige AA, bei der ab einem gewissen Niveau noch gepatzt werden kann, was mir inkonsistent vor kommt.

SeldomFound

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Ich glaube, du hast Recht, Gromzek. Wahrscheinlich gelten die Auswirkungen der Patzertabelle wirklich nur, wenn man 5 negative EG bei der aktiven Abwehr erzielt.
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Cherubael

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Nun... Die Regeln für Patzer auf S18 sagen aus, dass bei einer 2 oder 3 die Probe immer fehlschlägt. In einem Kampf muss man zusätzlich auf der Patzertabelle werfen, unabhängig, ob der Wirf verheerend war oder nicht. Ich denke also, dass jede Aktive Abwehr im Rahmen eines Kampfes zur Patzertabelle führt, egal, welche Fertigkeit genutzt wurde. Wie das allerdings bei zum Beispiel Entschlossenheit mit beschädigte Waffe zusammen passt, keine Ahnung.

Ich denke, ein eventuelles verheerendes Ergebnis tritt zusätzlich auf. Man kann also ab einem Fertigkeitswert von 8 kein verheerendes Ergebnis mehr haben, aber immernoch patzen.
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Jeong Jeong

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Nun... Die Regeln für Patzer auf S18 sagen aus, dass bei einer 2 oder 3 die Probe immer fehlschlägt. In einem Kampf muss man zusätzlich auf der Patzertabelle werfen, unabhängig, ob der Wirf verheerend war oder nicht.

Nur S. 18 formuliert das so allgemein. Im Kampfkapitel auf S. 172 sind die Regeln dann spezifischer und sprechen nur noch von "einer Probe auf eine Kampffertigkeit" und Kampffertigkeiten sind nur Handgemenge und die sechs Waffenfertigkeiten (siehe S. 95).

Gromzek

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Die Frage bleibt bestehen, welche Regelstelle soll gelten wenn es um die aktive Abweht mit einer Kampffertigkeit geht?

universaldilettant

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Alle drei Regelteile gelten.
Der Unterschied liegt wirklich darin, dass die AA mit Ausweichen keine Patzertabelle hat. Alle verheerenden Würfe (-5EG) haben die Auswirken wie auf S.138. Aber auch alle Patzer in Kampffertigkeiten unabhängig von der Anzahl der EG müssen ebenfalls auf der Patzertabelle gewürfelt werden.
Das steht auch so auf S.172. Zusätzlich steht dort, dass durch die AA kein Patzer herbeigeführt werden kann. Das heißt nichts weiter, dass durch die AA die Differenz zwischen Angreifer (der z.B. 15 hat) und Verdeitiger (der 27 + 3 durch AA) auf -5EG steigen kann und  der angreifende trotzdem keinen verheerenden Misserfolg hat.
Auf S. 95 steht, was Kampffertigkeiten sind. Ausweichen und Widerstände sind keine Kampffertigkeiten.

--> Ja, ab einem Fertigkeitswert von 8 durch Ausweichen kann man mit einer Aktiven Abwehr keine verheerenden Misserfolge (-5EG) generieren, mit dem Kampftalent durch die Patzerregel hingegen schon.

Die Frage ist, ob das mit dem Ausweichen intendiert ist.

Finubar

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Irgend einen Vorteil muss man den Ausweichern doch noch gelassen haben ... ;-)
Ein Tag ohne Lächeln ist ein Verlorener ... ;-)