Autor Thema: Verständnisfrage Streiftreffer  (Gelesen 3049 mal)

Schattenspringer

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Verständnisfrage Streiftreffer
« am: 19 Aug 2014, 06:26:51 »
Ich habe mir gerade den Passus zum Streiftreffer durch gelesen und stolperte über die Formulierung
Zitat von: GRW Seite 161, blauer Kasten rechts
Alternativ, oder wenn der Angriff sowieso keinen Schaden verursacht, erleidet er stattdessen für jedes angesagte Manöver 2 Punkte Betäubungsschaden.

Verstehe ich es richtig, dass der Angreifer Betäubungsschaden erleidet? Das macht für mich iwie keinen Sinn...ich hätte eher vermutet, dass er statt dessen Betäubungsschaden verursacht.

Vielleicht kann mal jemand den Knoten in meinem Kopf lösen?!

Noldorion

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Re: Verständnisfrage Streiftreffer
« Antwort #1 am: 19 Aug 2014, 07:27:15 »
Das ist schon richtig - das ist das Risiko bei einem Manöver. Ansonsten würde man einfach fünf Manöver gleichzeitig ansagen und hoffen, dass man trifft - wenn nicht, richtet man ja immer noch Schaden an.

Wenn dem Angreifer das Manöver misslingt, er aber ohne Manöver getroffen hätte (er also die Zusatz-EG nicht erzielt), geht das Manöver schief, aber der Schlag trifft dennoch. In diesem Fall hat der Angreifer die Wahl:

Entweder trifft der Schlag schwächer, also der normale Schaden des Manövers (voller Schaden oder halber Schaden) wird reduziert.

Oder der Schlag trifft mit dem normalem Schaden, den das Manöver angerichtet hätte (voller Schaden oder halber Schaden), dafür verausgabt sich der Kämpfer, was in 2 Punkten Betäubungsschaden resultiert.

Wenn das Manöver aber gar keinen Schaden angerichtet hätte, richtet auch der Streiftreffer keinen Schaden an. In diesem Fall steht die Option, den Schaden zu reduzieren, natürlich nicht zur Verfügung. Daher verausgabt sich der Kämpfer in so einem Fall immer.

(Der Zustand "Erschöpft", obwohl möglicherweise von der Begrifflichkeit passender, wäre einfach zu krass als Strafe für misslungene Manöver.)

Beispiel 1:
Ein Kämpfer greift einen Gegner (VTD 20) mit Knochenbrecher an. Er würfelt ein Ergebnis von 22. Das reicht, um den Gegner zu treffen, reicht aber nicht für den EG des Manövers. Er hat jetzt die Wahl: Entweder richtet er den normalen Schaden der Waffe an und reduziert diesen um 2 Punkte (für 1 angesagtes Manöver). Oder er richtet den vollen Schaden an, erhält aber 2 Punkte Betäubungsschaden für die Anstrengung. In keinem Fall jedoch richtet er den Zustand Verwundet an, da alle Sondereffekte des Manövers verfallen.

Beispiel 2:
Ein Kämpfer greift einen Gegner (KW 20) mit Umreißen an. Er würfelt ein Ergebnis von 22. Das reicht, um den Gegner zu treffen, reicht aber nicht für den EG des Manövers. Er hat jetzt die Wahl: Entweder richtet er den halben Schaden der Waffe an (da Umreißen nur halben Schaden anrichtet) und reduziert diesen um 2 Punkte (für 1 angesagtes Manöver). Oder er richtet den unreduzierten halben Schaden an, erhält aber 2 Punkte Betäubungsschaden für die Anstrengung. In keinem Fall jedoch geht der Gegner zu Boden.

Beispiel 3:
Ein Kämpfer greift einen Gegner (VTD 20) mit Entwaffnen an. Er würfelt ein Ergebnis von 22. Das reicht, um den Gegner zu treffen, reicht aber nicht für den EG des Manövers. Da Entwaffnen ohnehin keinen Schaden anrichtet, richtet also auch der Streiftreffer keinen Schaden an. Der Angreifer erleidet 2 Punkte Betäubungsschaden für die Anstrengung, der Gegner behält die Waffe.

Warum gehen misslungene Meisterschaftsmanöver nicht komplett fehl?
Weil sie das unattraktiv gegenüber freien Manövern (gerade dem wuchtigen Angriff) machen würde, gerade gegen nicht deutlich unterlegene Gegner. Man würde seine Meisterschaftsmanöver nur gegen ungefährliche Gegner auspacken, nicht dann, wenn man sie eigentlich wirklich braucht, da die Gefahr zu groß ist, dass der Angriff ganz fehlschlägt.

Warum gibt es dann überhaupt Strafen für misslungene Manöver?
Um aberwitzige Kombinationen (HAMMERSCHLAGSCHMETTERSCHLAGKNOCHENBRECHERICHRICHTEMITDERDOPPELAXT5W6+3ANAAAARRRRRR!*) angemessen riskant zu machen. Ansonsten würde man immer das Maximum ansagen.

Bedeutet das nicht, dass Manöver, die gar keinen Schaden anrichten, unbeliebt werden?
Schon möglich. Mir fallen aber auf Anhieb nur zwei solche Manöver ein: Entwaffnen und Schildbrecher. Beide behalten meines Erachtens ihre Daseinsberechtigung, da sie sehr speziell sind und mit einem Erfolg massiv das Kampfgeschehen beeinflussen können - und im Falle von Entwaffnen ohnehin vor allem dann eingesetzt werden, wenn man den Gegner nicht verletzen will.


*Arbeitstitel für eine Schwelle-4-Meisterschaft im Kampfband.
« Letzte Änderung: 19 Aug 2014, 07:31:12 von Noldorion »

Schattenspringer

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Re: Verständnisfrage Streiftreffer
« Antwort #2 am: 19 Aug 2014, 09:16:22 »
Vielen vielen Dank schon mal für deine ausführliche Antwort Noldorion.

Werde mir das heute Abend nochmal genauer ansehen wenn ich den Kopf dafür frei habe.

derPyromane

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Re: Verständnisfrage Streiftreffer
« Antwort #3 am: 19 Aug 2014, 16:04:42 »
Das hilft schon sehr. Ich werde mir das im Detail noch mal durchlesen. Bisher haben wir immer mit "Ganz oder gar nicht" gespielt. Die Rechnerei war uns im Kampf dann doch zu viel.
We all serve one master – one king.
His name is Gaming!
Forever may he reign!

Schattenspringer

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Re: Verständnisfrage Streiftreffer
« Antwort #4 am: 20 Aug 2014, 18:14:34 »
Zitat
Entweder trifft der Schlag schwächer, also der normale Schaden des Manövers (voller Schaden oder halber Schaden) wird reduziert.

Oder der Schlag trifft mit dem normalem Schaden, den das Manöver angerichtet hätte (voller Schaden oder halber Schaden), dafür verausgabt sich der Kämpfer, was in 2 Punkten Betäubungsschaden resultiert.

Wenn das Manöver aber gar keinen Schaden angerichtet hätte, richtet auch der Streiftreffer keinen Schaden an. In diesem Fall steht die Option, den Schaden zu reduzieren, natürlich nicht zur Verfügung. Daher verausgabt sich der Kämpfer in so einem Fall immer.

Mit dieser Erläuterung habe ich den Regeltext auch verstanden. Finde deine obige Beschreibung griffiger und werde mir diese ins PDF Dokument kopieren.