Da hast Du Recht, ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Ich stimme Dir zu, dass grundsätzlich ein Schwerpunkt einer Kampffertigkeit zugeordnet sein muss und das an sich auch für Schilde gilt. Und beim Einsatz eines Schildes kann man eine Kampffertigkeit seiner Wahl nutzen, also idR immer diejenige, welche am meisten Wert hat.
Allerdings wäre es meiner Ansicht nach unnötig einschränkend, wenn ein Schild durch diesen Schwerpunkt nur durch den Einsatz einer bestimmten Waffenfertigkeit den Bonus erhält.
Relevant wäre es nur in zwei Fällen:
1. Die bei Personalisierung des Schildes stärkste Kampffertigkeit wird durch eine andere überholt.
2. Der Abenteurer hat unterschiedliche allgemeine Meisterschaften in mehreren Kampffertigkeiten.
Zu 1.: Würde man sagen, dass Schilde den Personalisierungsbonus nur für eine anfänglich gewählte Kampffertigkeit erhalten, würde dieser Bonus im ersten Fall einfach völlig nutzlos werden. Die Steigerung der überholenden Kampffertigkeit hätte damit einen Nachteil in Höhe der Personalisierungskosten für den Char, was ich grundsätzlich nicht wünschenswert finde. Erfahrungspunkte einzusetzen sollte mAn niemals solche Nachteile haben.
Zu 2.: Meiner Ansicht nach ist das Spielen von Chars, die sich breiter auffächern, grundsätzlich schwächer als von spezialisierten Chars. Hier auch noch den Personalisierungsbonus auch für spezialisierte Kämper stärker zu machen fände ich aus Balancingsicht unnötig. Die Vielseitigkeit etwas besser zu machen finde ich aus Sicht der Spielbarkeit von eher grenzwertigen Chars begrüßenswert.
Ich finde durchaus, dass der Wortlaut RAW gegen meinen Vorschlag spricht. Es ist zwar nur für Waffen geschrieben, aber eine analoge Anwendung (insbesondere mit Sicht darauf, dass Schwerpunkte immer Fertigkeitsgebunden sind) auf Schilden scheint mir ohne weiteres möglich.
Ob es RAI auch so gewollt ist kann ich nicht wirklich herleiten. Aber ich finde die oben genannten Gründe würden hier eine Ausnahme auch begründen.
Edit: Ich gehe bei diesen Gedanken davon aus, dass man einen gegenstand nachträglich "umpersonalisieren" kann, das ergibt sich für mich aus dem zweiten Absatz auf S. 99 MSK oben links. Absatz 3 regelt meines Erachtens nach nur, dass nicht mehrere Personalisierungsboni gestapelt werden können.