Ich würde die Voraussetzung als gegeben sehen. Unter "Betäubungsschaden" steht im GRW
Für eine Gesundheitsstufe, in die ein Kämpfer durch Betäubungsschaden rutscht, werden die Wundabzüge nicht beachtet
D. h. für mich die Gesundheitsstufe hat sich verändert, es gibt nur eben keine Abzüge auf Proben dadurch. Betäubungsschaden ist den Regeln nach ohnehin schon so schwach und da bei "Feigling" nicht geschrieben steht, dass es sich hier anders verhält als bei echtem Schaden, würde ich die Angelegenheit in dieser Hinsicht wie normalen Schaden behandeln.