Ich mache jetzt mal die Erklärung für nicht-Relikte.
Nach Regeln sind Gegenstandsqualität und Artefaktqualität beides eigene Regelbegriffe und sie werden nirgendwo als zusammengehörig bezeichnet, also sind es wohl Regelbegriffe für unterschiedliche Dinge.
Diese Information habe ich hergenommen aus dem Absatz Artefaktqualität auf Seite 254 des GRW wo beide kursiv sind, also Regelbegriffe, und nicht zusammenstehen und nicht als zusammengehörend beschrieben werden.
Dementsprechend hast du bei einer normalen Erschaffung von solchen Objekten einmal den Aufschlag durch Gegenstandsqualität und einmal den Aufschlag durch Artefaktqualität, was man aus den jeweiligen auch getrennt vorhandenen Listen entnehmen kann (auch wenn der Inhalt der Listen gleich ist).
Dementsprechend ist der Aufschlag auf den Preis des Gegenstandes für 2 Qualitätsstufen 30L und für 2 Artefaktstufen ebenfalls 30L, zusammen ein Aufschlag von 60L auf den Grundpreis der Rüstung die dein Beispiel war.
Wenn ich es richtig lese kann es allerdings bei Marke Eigenbau etwas komplizierter werden.
Solltest du es nur kaufen und komplexe Regeln nicht mögen, dann ließ am besten nicht weiter.
Denn Herstellung des Gegenstandes und Verzauberung zum Artefakt sind 2 getrennte Dinge. Erst erstellt man ihn, was Basispreis + Qualitätsstufen sind (potentiell noch Material dazu) und dann auf 1/3 reduziert. Dann nimmt man den fertigen Gegenstand als Basispreis für die Erschaffung des Strukturgebers und addiert hier die Kosten für Qualitätsstufen, von dem addierten Wert nimmt man 1/3 auch hier um den Materialpreis zu bestimmen.
Es läuft im Endeffekt auf 2/3 der Kosten des Basisgegenstandes mit seinen Qualitätsstufen + 1/3 der Kosten der Artefaktstufen hinaus.
Ich hoffe, ich habe in diesem Absatz einen Denkfehler, sehe ihn aber nicht.
EDIT: Wenn ich es richtig lese habe ich damit genau das gleiche gesagt wie Yinan