Hallo zusammen,
ich hätte mal ne Frage zu den Kampfgetümmel-Regeln, die sich für mich nicht schlüssig aus den Regeln ergibt, und zu der ich auch nichts passendes gefunden habe. (Sollte ich es aber nur über sehen haben, bitte Link und Thema schließen
)
Ich hatte letztens folgende Situation:Ein Magier beginnt im Kampf einen Zauber zu fokusieren (in dem Fall Felsgeschoss).
Zu diesem Zeitpunkt befindet er sich zu niemandem in Nahkampfdistanz und provoziert auch keine Gegelegenheitsangriffe.
Wärend der Fokusierung tritt ein Gegner an ihn heran, kreift im Nahkampf an und verursacht Schaden. Der Magier besteht die folgende Entschlossenheitsprobe und wirkt den Zauber zu Ende.
Das Ziel des Zaubers wird der Gegner, der zuvor herangetreten war. Beide befinden sich zu einander in Nahkampfdistanz,
sonst aber niemand.
Meine Frage ist jetzt: Bekommt der Magier Abzüge für Zauber ins Kampfgetümmel und falls ja, wie werden die Begründet?
Die Begründung für die Abzüge ist nach GRW, dass man verhindern will andere als das eigentliche Ziel zu treffen. Dies ist für mich in der geschilderten Situation jedoch nicht nachvollziehbar, wenn man davon ausgeht, dass der Zauber vom Magier strahlenförmig aus geht. (Da bin ich mir bei Felsgeschoss zwar nicht ganz sicher, bei Flammenstrahl würde ich es aber voraussetzen.)
Wen soll er denn sonst noch treffen?
"Sich selbst" halte ich an dieser Stelle für etwas unsinnig, schließlich läuft ein Nahkämpfer auch nicht ständig Gefahr, sich selbst seine Axt in den Fuß zu hacken, bzw. sich im Handgemenge selbst ein Feilchen zu verpassen.