Aufgrund eines
Beispiels im Topic "Zauberpatzer - Auswirkungen" stellen sich für mich ein paar Fragen, die ich im GRW nicht eindeutig beantwortet sehe und würde mich über Antworten (siehe letzter Absatz dieses Beitrages) freuen, wie die Regelautoren es beabsichtigt haben.
Dein Gnomenmagier sollte übrigens einfach den Entschlossenheits-Großmeister nicht nur knebeln und fesseln, sondern ihm auch Augen und Ohren zubinden. Denn wenn dieser sich eines Angriffes nicht bewusst ist, kann er auch gar keine Aktive Abwehr machen (S. 138, Kasten in der linken Spalte, ganz unten).
Ist das so, dass man keine Entschlossenheit-Proben mehr ablegen darf um den GW zu erhöhen, sobald einem Gehör und Sicht genommen werden?
Ich würde eigentlich annehmen, dass mir gerade dann, wenn ich an einen Stuhl gefesselt wurde und dann kommt ein "netter" Herr mit Runen auf der Robe der mir die Augen verbindet, extrem bewusst ist, dass der höchstwahrscheinlich gleich irgend einen fiesen Zauber wirken will und ich mich voll darauf konzentriere ihn nicht in meinen Kopf zu lassen. Etwas anderes ist es, wenn ich schon eine Stunde mit verbundenen Augen und Ohren herumsitze und nicht weiß, dass jemand gerade vor mir steht, vielleicht meist du es ja so. Trotzdem ist für mich nach wie vor nicht geklärt, wann ich mir eines (magischen) Angriffs bewusst bin und wann nicht, wann also eine AA möglich ist und wann explizit nicht.
---
Wenn man sich des Angriffs bewusst ist, kann man sich wehren. Eines konkreten Angriffs. Nicht pauschal und immer und vermutet.
Logisch. Die Frage ist aber eben, wann man sich eines (magischen) Angriffs bewusst ist und wann nicht.
Da kann der man in Robe halt im Zweifel mal ein paar Minuten warten nach dem Verbinden. Der andere kann nicht dauerhaft und immer seinen GRW boosten. Sondern eben nur bei einem konkreten und wahrgenommenen Angriff.
Das schrieb ich ja. Wenn der Magier zuwartet, dann ist das meines Erachtens nach etwas anderes als wenn er gleich nach dem Augen verbinden zu zaubern beginnt.
Ich finde auch, dass die Regeln das klar sagen. Kann dir aber auch versichern, dass das ebenso RAI ist.
Was die Regeln aber eben nicht eindeutig sagen ist, was „sich eines Angriffs bewusst sein“ inkludiert bzw. ausschließt:
Um eine Aktive Abwehr auszuführen, muss man sich des auslösenden Effekts bewusst sein: Einem heimlich gewirkten Beherrschungszauber oder einem Schuss aus dem Hinterhalt kann man keine Aktive Abwehr entgegensetzen.
Also konkret gefragt:
Reicht es beispielsweise aus, einem (bewegungsunfähig) Gefesselten die Ohren (nicht aber die Augen) zuzustopfen und hinter ihn zu treten um ihm die Möglichkeit einer Entschlossenheit-AA zu nehmen? Oder gilt das nur, wenn dem Opfer nicht klar ist (er nicht weiß), dass jemand momentan hinter ihm steht und einen Spruch auf ihn wirkt?
Und kann man eine AA machen, wenn man den Zaubernden zwar hört aber nicht sieht? Man weiß also zB sicher, dass jemand da ist, hat ihn aber nicht direkt vor Augen.