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Kampfregeln / Re: Ausweichen I bis III kumulativ?!?
« am: 09 Mai 2019, 13:49:35 »
Ich denke auch, dass das Tragen von gerade Metallrüstungen sich auch bei Behinderung 0 negativ auf bestimmte Fertigkeiten auswirken sollte.
Bei Heimlichkeit kommt es ja nicht nur auf ungehinderte Beweglichkeit an, sondern auch auf Fragen der Sicht- und Hörbarkeit.
Dunkle und leise Kleidung bringt einen leicht positiven Umstand bei Heimlichkeit. Warum sollte potentiell klirrende und Licht reflektierende Metallrüstung nicht einen leicht bis stark negativen Umstand bedeuten.
Bei Schwimmen ist zu Behinderung und Rüstung gar nix gesagt. Zwar kann man mit Rüstung schneller abtauchen, aber nur schwer auftauchen oder sich über wasser halten. Ich denke bei schwimmen wär ein Malus in höhe der Last der getrageneb Kleidung/Rüstung (zuzüglich der Last ggf. Getragener Waffen und Rucksäcke) angemessen. Bei 30 kg Rüstung/Gepäck schwimmt es sich halt schlechter als in Badehose, auch wenn Regeltechnisch in beiden Fällen die Behinderung 0 sein kann.
Bei Heimlichkeit kommt es ja nicht nur auf ungehinderte Beweglichkeit an, sondern auch auf Fragen der Sicht- und Hörbarkeit.
Dunkle und leise Kleidung bringt einen leicht positiven Umstand bei Heimlichkeit. Warum sollte potentiell klirrende und Licht reflektierende Metallrüstung nicht einen leicht bis stark negativen Umstand bedeuten.
Bei Schwimmen ist zu Behinderung und Rüstung gar nix gesagt. Zwar kann man mit Rüstung schneller abtauchen, aber nur schwer auftauchen oder sich über wasser halten. Ich denke bei schwimmen wär ein Malus in höhe der Last der getrageneb Kleidung/Rüstung (zuzüglich der Last ggf. Getragener Waffen und Rucksäcke) angemessen. Bei 30 kg Rüstung/Gepäck schwimmt es sich halt schlechter als in Badehose, auch wenn Regeltechnisch in beiden Fällen die Behinderung 0 sein kann.