Letztens ergab sich wieder eine spannende Regeldiskussion, diesmal ausgelöst durch die Formulierung des Zaubers "Unzerstörbar" (GRW249).
Die Formulierung dort spricht von einem "unbelebten Objekt", macht aber keinerlei Beschränkungen in Bezug auf Größe und Last. Als dann die Idee aufkam, ein ganzes Haus mit diesem Zauber zu schützen, kam es zu heftiger Diskussion.
Eine Seite vertrat die Sicht, dass ein Haus kein Objekt im Sinne des Zaubers sei, weil es aus vielen Einzelobjekten zusammengesetzt sei (Wände, Türen, Fenster, etc.).
Dem wurde entgegnet, dass das für so ziemlich jeden erdenklichen Gegenstand zuträfe, so dass der Zauber kaum Anwendung finden könnte. Beispielsweise wäre ein Buch auch nichts anderes als ein Zusammenschluss aus Buchdeckeln und einzelnen Seiten.
Dadurch kam die Frage auf, was in diesem Zusammenhang eigentlich ein Objekt sei.
Wie handhabt ihr das?
Gruß,
Cerren
Um mal auf die Grundfrage eingehen wie
wir das handhaben:
Im weitesten Sinne wird bei uns Objekt bezeichnet was man gerade mal so nach tragen/mitführen könnte, also was man auch als Gegenstand beschreiben könnte (also z.B. die Tür/das Fenster in einem Raum).
Ein ganzer Raum, die Burg, das Schiff, der See etc., das sind für mich zwar "unbelebte Objekte" welche ich in der Kategorie "Zone/Bereich" abhandeln würde , aber ich würde bei den "anderen unbelebten Gegenständen" nie darauf kommen sie "ein Objekt" zu nennen. Ich denke das RAW dies nicht anders definiert ist und RAI sicher so gemeint ist, nur die Definition eurer Gruppe was alles zu dieser Kategorie "unbelebtes Objekt" gehört.