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Nachrichten - ps555

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Magieregeln / Re: Allverständnis (S.223)
« am: 22 Aug 2014, 22:33:14 »
Obwohl der Thread schon etwas älter ist, würde ich gerne nochmal zur Frage von SeldomFound einige ergänzende Frage stellen.
Und zwar war die Antwort ja, dass es keinen Zusatznutzen gibt bei einfacher Kombination.

Meinem Verständnis nach, erschiene mir aber der Zusatznutzen aus den beschriebenen Wirkungsweisen sinnvoll:

Folgende Situation: ich treffe Leute, deren Sprache und Schrift ich nicht kenne.
Ich will kommunizieren. Nun hoffe ich, dass sie lesen und schreiben können und mache folgendes:
1. ich zaubere Sprachverständnis. => ich kann nun ihre Sprache verstehen, aber nicht sprechen (Variante davon: mit Erfolgsgrad "Feinheiten")
2. ich zaubere nun Schriftverständnis mitsamt Erfolgsgrad (Schreiben)

Da ich nun durch den 1. Zauber die Sprache verstehe, müsste ich mit dem zweiten Zauber einen damit geschriebenen Text lesen können oder reicht das Verständnis durch den Sprachzauber trotzdem nicht?
Reicht es, wenn ich die die Variante mit Erfolgsgrad spreche?
Kann ich dann auch in der Sprache etwas schreiben mit dem zweiten Zauber oder geht das nicht, weil Zauber 1 nur den "Inputkanal" (aus meiner Sicht) öffnet?

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Für die Meisterschaft "Kreative Ablenkung" finde ich irgendwie keinen Kontext.
Für welche Situation ist die gedacht und was für ein Bonus soll da auf +5 steigen?
Ablenkung ist dabei kursiv, ich finde aber keinen speziellen Mechanismus "Ablenkung", der gemeint sein könnte.
Ist damit die Taschendiebstahl-Ablenkung gemeint? Dort gibt es nur einen Malus. Wenn der auf 5 steigt, wäre das zwar nett, aber würde das Probenduell mit dem Opfer nicht betreffen.
Oder ist damit die Meisterschaft (Redegewandtheit) Ablenken gemeint? (darauf komme ich, weil Ablenkung kursiv gedruckt ist und Ablenken der einzige Regelbegriff ist, der so ähnlich lautet)


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Zu diesem älteren Thema habe ich jetzt doch noch eine Frage:
wenn ich die "Evil Overlord" (tm)-Rede als Option wähle: muss ich dann wirklich in gefährliche Kampfreichweite gehen?

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Charaktererschaffung / Ressourcen Stand/Vermögen/Zuflucht
« am: 15 Jul 2014, 16:45:46 »
Hallo zusammen,

aus dem Regelwerk und den Infos hier im Forum habe ich schon einiges zum Thema Ressourcen entnommen. Mir ist jedoch noch nicht ganz klar, was speziell in den Ressourcen Vermögen und Stand enthalten ist. Die Ressource "Vermögen" deckt ja die Unterkunft ab. Also wenn ich unterwegs ein angemessenes Zimmer im Wirtshaus beziehe, wird da nicht groß über den Preis geredet. Wie ist das jedoch mit dem eigenen "zu Hause"?

Im Regelwerk steht bei der Ressource Vermögen:
"Waffen und Immobilien werden so nicht finanziert".
Natürlich hat man völlig unabhängig eine Startwaffe.

...und bei der Ressource Zuflucht:
"Üblicherweise werden die Wohnverhältnisse eines Abenteurers durch seinen Lebensstil festgelegt, hängen also entweder von seinem Vermögen oder von seinem Stand ab." (S.79)
Nun gehört meiner Vorstellung nach zum Lebensstil eines wohlhabenden Adeligen normalerweise eine passende Residenz.

Daraus schließe ich, dass ein Charakter auch immer zu Beginn "Wohnverhältnisse" passend zu diesen beiden Kernressourcen hat (so wie auch die Startwaffe nicht aus Vermögen finanziert werden muss) und die Zuflucht nur dann nötig ist, wenn man einen Zweitwohnsitz möchte (das Ferienhaus an der Küste, das geheime Versteck 2 Straßen weiter o.ä.)

Ein übermäßig (3) vermögender Baron (3) hat also bereits ein Herrenhaus mit Garten und Personal (die bleiben aber am Haus und reisen nicht mit) und somit noch zwei weitere Ressourcenpunkte, um sich z.B. ein Frettchen und einen Leibdiener "leisten" zu können.

Ist das so gedacht oder anders?

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