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Magieregeln / Re: "Nebel rufen" vs Dunkelsicht
« am: Heute um 07:04:56 »
Hallo Tau,
Ja, nach meiner Auffassung. GRW S. 239:
Die Sichtweite ist nicht wegen der Lichtverhältnisse um 5 Meter begrenzt, sondern sie sind zusätzlich, unabhängig von den Lichtverhältnissen auf 5 Meter begrenzt.
P.S.: Die Entfernung von 5 Metern spielt hier keine Rolle, der Wirkungsbereich ist 25 Meter. Damit ist ein Grabbeisser, der 8 Meter entfernt ist, voll im Wirkungsbereich, und seine Dunkelsicht bringt ihm hier nichts. Gegen die Veränderung der Lichtverhältnisse hilft Dunkelsicht natürlich.
Also bringen hier Zauber wie Nebelsicht etwas, das Merkmal Dunkelsicht hingegen nicht.
Diese Auslegung folgt dem Prinzip: Es geht rein um die beschriebenen Effekte, nicht um eine Interpretation der Wirkungsweise.
Sonst würden Lichtzauber auch die Heimlichkeit senken, und so weiter.
Ja, nach meiner Auffassung. GRW S. 239:
Zitat
Der Zauber erschafft eine dichte Nebelwolke, in der die Sichtweite auf 5 Meter begrenzt ist und die Lichtverhältnisse um 1 Stufe verschlechtert sind(Hervorhebungen durch mich).
Die Sichtweite ist nicht wegen der Lichtverhältnisse um 5 Meter begrenzt, sondern sie sind zusätzlich, unabhängig von den Lichtverhältnissen auf 5 Meter begrenzt.
P.S.: Die Entfernung von 5 Metern spielt hier keine Rolle, der Wirkungsbereich ist 25 Meter. Damit ist ein Grabbeisser, der 8 Meter entfernt ist, voll im Wirkungsbereich, und seine Dunkelsicht bringt ihm hier nichts. Gegen die Veränderung der Lichtverhältnisse hilft Dunkelsicht natürlich.
Also bringen hier Zauber wie Nebelsicht etwas, das Merkmal Dunkelsicht hingegen nicht.
Diese Auslegung folgt dem Prinzip: Es geht rein um die beschriebenen Effekte, nicht um eine Interpretation der Wirkungsweise.
Sonst würden Lichtzauber auch die Heimlichkeit senken, und so weiter.