Ich habe ein wenig den Eindruck man könnte mich missverstanden haben
Mir geht es nicht um Verbote von Magie sondern nur bis wohin die Anwendung allgemein akzeptiert wird.
Natürlich ist mir klar, dass Lorakis nicht das selbe Verständnis von persönlicher Freiheit hat wie wir heute - versteht sich von selbst.
Aber trotzdem denke ich das es nicht allgemein akzeptiert ist, wild mit Beherrschungsmagie um sich zu werfen und jeden einfach so zu beeinflussen.
Und ich glaube, dass du nicht ganz verstanden hast, was ich zum Ausdruck bringen möchte. Daher passt deine Erwähnung von Beherrschungsmagie als Beispiel ganz gut. Ich versuche, meinen Gedankengang zu konkretisieren
Ich bin der Auffassung, dass
jegliche Magie akzeptiert wird, ungeachtet der Magieschule,
solange dadurch keine strafwürdige Tat begangen wird. Das gilt auch für die Beherrschungsmagie. Der Zauber "Einstellung verbessern" ist genauso wenig illegal wie ein entsprechender Manipulationsversuch mittels Rhetorik und Eloquenz illegal wäre oder das Ausschenken von Alkohol, um den Gesprächspartner gewogen zu machen. Alle diese Handlungen sind gleichbedeutend, haben das gleiche Ergebnis zur Folge und werden lediglich auf unterschiedlichen Wegen begangen. Es spielt in Lorakis keine Rolle, dass eine davon mittels Magie begangen wurde, weil Magie nichts darstellt, was man gesondert betrachten oder bewerten müsste.
Das ist der entscheidende Punkt für mich, und ich denke, dass die lorakische Bevölkerung genau so denkt. Darum ist "Einstellung verbessern" weder verboten noch besonders verpönt. Beziehungsweise: Es ist genauso verpönt wie die silberzüngige Rhetorik eines windigen Händlers verpönt ist.
Warum heißt es aber dann, dass Beherrschungsmagie in vielen Regionen verpönt wäre? - Ganz einfach, weil dabei natürlich niemand an die kleinen harmlosen Manipulationen denkt, sondern an die mächtigen Zauber, die beispielsweise andere Leute mental versklaven und sie zwingen, Dinge zu tun, die sich sonst wohl nicht tun würden. Und
das stellt natürlich ein Verbrechen dar, genauso wie es ein Verbrechen wäre, wenn man das mittels einer alchimistischen Droge herbeiführen würde. Aber es geht hierbei nicht darum, dass das
mit Magie gemacht wurde, sondern darum, dass jemand eine andere Person
versklavt hat. Auch hier wieder geht es um das Verbrechen der Versklavung, nicht um das Mittel der Wahl (also: Magie). Diese "finsteren" Zauber, die eine klare Straftat darstellen, bringen natürlich gleich die gesamte Magieschule in Verruf, die aber eigentlich nicht nur aus strafwürdigen Zaubern besteht. Es ist eine klassische Pars-pro-toto-Betrachtung: Weil 1 Politiker der Korruption überführt wurde, gelten in den Augen der Bevölkerung damit gleich alle Politiker als potenzielle Betrüger.
So, das klärt die Frage für alle Sachverhalte, bei denen die Magie nur
einen weiteren Weg darstellt, etwas herbeizuführen, das sich auch auf anderem Wege herbeiführen lässt. Aber es gibt definitiv auch Situationen, die sich
ausschließlich mittels Magie herbeiführen lassen und nicht auf nichtmagischem Weg: Beschwörung von Wesenheiten aus anderen Domänen, Erhebung von Leichen zu Untoten, Verfluchung einer Person etc. Und hier ist deine Frage natürlich absolut berechtigt und verdient gesonderte Betrachtung.
Ich sehe das so:
Bei
Beschwörungen gilt wahrscheinlich überall der Beschwörer als verantwortlich für die Taten seiner beschworenen Kreatur. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kreatur auf seine Anweisung handelt oder durch eigenen Antrieb. Begeht die Kreatur eine Straftat, dann wird die Kreatur zur Rechenschaft gezeogen (sofern das möglich ist), aber in jedem Fall wird der Beschwörer ebenfalls bestraft. Ob in gleichem Maße, höher oder niedriger hängt von dem konkreten Sachverhalt ab.
Bei der
Erhebung von Untoten werden wahrscheinlich alle Kulturen mit sehr wenigen Ausnahmen (z. B. Esmoda) zum Ergebnis kommen, dass das eine Störung der Totenruhe darstellt und eine solche Handlung unter Strafe stellen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt wieder vom konkrenten Sachverhalt und von der betroffenen Kultur (und insbesondere ihren dominanten Religionen) ab.
Verfluchungen sind per Definition schädlich für das Ziel und dürften somit nahezu überall eine Straftat darstellen (wobei die Strafen dafür varriieren dürften).
Diese drei Beispiele decken natürlich nicht die volle Bandbreite ab, aber auch hier wird wahrscheinlich klar, dass die Frage der Akzeptanz an die Strafwürdigkeit der jeweiligen Handlung gekoppelt ist. Und wenn du als SL tatsächlich mal voll im Nebel stehst und nicht weißt, ob die Tat XY strafwürdig sein dürfte oder nicht, dann lass einfach den Zufall entscheiden und erfinde ein obskures Gesetz aus dem 1. Jahrhundert nach dem Mondfall, das nie widerrufen wurde.
Gruß,
Cerren