Ich beschränke mich mal auf 2.
Anvisierter Gegner fängt mich ab: Vorstürmen nutzbar, sofern der Charakter sich mindestens davor die 2 Meter bewegt hat.
Ein z. Bsp. Von der Seite geschwungenes Schwert, das mich frontal zum Bleistift im Bauch trifft, würde mir definitiv den Schwung nehmen OHNE dass sich mir direkt jemand in den Weg gestellt hat. Ergo auch kein Vorstürmen gegen denjenigen nutzbar. Lese ich jedenfalls so auch aus den Regeln und oben angeführten Autorenkommentaren.
In beiden Fällen wäre für mich primär S. 166 GRW ausschlaggebend bzgl. Zurückgelegter Entfernung bzw. Möglichkeit eines seitlich stehenden ob dieser mit den max. 2 Metern als freie Aktion überhaupt abfangen kann.
Und eine aktive Abwehr unterbricht meiner Meinung nach ebenfalls die Option aufs Vorstürmen, weil es halt gerade keine direkt Bewegung zum Zielgegner mehr darstellt. Dieses "egal wie" lese ich aus dem Formulierungszusammenhang als egal ob diese 2 Meter als freie Bewegungsaktion, Laufen oder Sprinten vorgenommen werden.
Und um noch eins draufzusetzten: 😉 OB ein liegender Charakter überhaupt kriechen darf würde ich sogar zum SL Entscheid situationsbezogen erklären. Wenn der (oder die) SL entscheidet, dass man auf dem Buckel gelandet ist wäre selbst kriechen für mich erstmal gestorben. Von Laufen oder Sprinten ganz zu schweigen... Wenn man das "liegend" könnte wären die 6 Ticks zum aufstehen (bzw. 3 als Stehaufmännchen) unnötig, was im Umkehrschluss für mich heißt, dass Liegend nicht nur eine Umschreibung der Kampfmodifikatoren, sondern eine liegende "Tatsache" ist.
LG
Mada