Splittermond Forum
Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: SeldomFound am 20 Okt 2018, 12:41:26
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Ich möchte hier kurz an die Autoren (oder kundigen Lesern) die Frage stellen, was man alles als Geschoss bzw. als Pfeil für entsprechende Zauber gilt. Konkret gilt es um folgende Situationen:
1. Gelten improvisierte Objekte wie Tierleichen, lebende, aber bewegungslose/freiwillige, Personen oder generell Artilleriegeschosse als "Geschosse" für entsprechende Zauber, wenn sie entsprechend abgefeuert/geworfen werden?
(Ja, das ist eine alberne Frage, aber die Antwort muss es nicht sein!)
2. Zählen die Geschosse von Feuerwaffe auch als "Pfeile" für die Zauber?
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Wurfwaffen und Projektile von Schusswaffen fallen darunter.
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Das beantwortet die Frage nur halb, oder?
Tierleichen / Personen also nicht, Wurfwaffen und Pfeile gelten als Geschosse. Aber was ist mit Frage zwei? Gilt die Munition aus dem Drachenrohr o.Ä. (verstehe ich dich hier richtig, Seldom?) als Pfeile?
Ich sage, nein. Sie sind Geschosse, können also nicht mit Pfeilzaubern verstärkt werden.
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Damit sind alle Projektile von Schusswaffen gemeint, also ja zu Armbrustbolzen, Kugeln eines Balesters oder Kugel einer Schwarzpulverwaffe, nein zu Leichenteilen oder Belagerungswaffen.
Wurfwaffen fallen, auch wenn der Quendan grade im Vorab-Messestress etwas anderes geschrieben hat, nicht darunter. Dafür haben diese ja die Meisterschaft "zauberhafte Wurfwaffe" (S. 79 - Die Magie).
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Wurfwaffen fallen, auch wenn der Quendan grade im Vorab-Messestress etwas anderes geschrieben hat, nicht darunter. Dafür haben diese ja die Meisterschaft "zauberhafte Wurfwaffe" (S. 79 - Die Magie).
Ooops - das sollte in der Regel-Redax vielleicht nochmal abgestimmt werden. Zum GRW-Zauber Geschoss verzaubern (http://www.splitterwiki.de/wiki/Geschoss_verzaubern) etwa hatte Noldorion mit Verweis aufs GRW und Bestätigung von Quendan noch geschrieben:
Es gehen auch Wurfwaffen.
Der Zauberer kann Kampfzauber des Typus Schaden bis Grad 2 an Geschosse (Pfeile, Bolzen oder Wurfwaffen) binden.
Anders formuliert: Der Terminus Geschoss sollte regeltechnisch vielleicht genauer definiert werden :)
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Nur kurz zur Bestätigung: Adrian hat natürlich völlig Recht, da hatte ich nur kurz was falsch im Kopf. :)