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Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: weltenwonne am 19 Okt 2018, 13:15:22

Titel: Schriftrollen und "in der Hand (ge)halten"
Beitrag von: weltenwonne am 19 Okt 2018, 13:15:22
Ich vermisse leider auch nach dem Erscheinen des Magiebands offizielle Beschreibungen alternativer Formen von Schriftrollen (oder ich habe sie überlesen; dann würde ich mich über einen Hinweis freuen). Damit einher geht eine Unklarheit, die ich habe und die ich gern zur Diskussion stellen würde:

Ich habe viele Ideen für alternative Formen, stolpere aber immer wieder über die Formulierung, dass sie "in der Hand gehalten" werden sollen. Erst mal total sinnvoll, dass sie nicht einfach irgendwo herumliegen dürfen, wenn man sie auslöst. Jedoch frage ich mich, ob diese Formulierung "in der Hand gehalten" ganz bewusst so gewählt wurde, oder ob sie evtl. ungewollt kreative Formen ausschließt, und ob nicht eigentlich nur so etwas wie Berührung / "am Körper" gemeint ist.

Ich kann mir nämlich auch Schriftrollen vorstellen, die
All diese Varianten erscheinen mir stimmig, und bei allen führe ich so etwas wie eine Aktion "Gegenstand verwenden" durch (sie weichen also auch nicht ab, was die Dauer angeht) - aber ich halte sie alle nicht in der Hand.

Vielleicht übersehe ich wieder was offensichtliches; oder was denkt ihr dazu? Soll man sie wirklich in der Hand halten müssen? Oder reicht "Handkontakt" oder Berührung?
Titel: Re: Schriftrollen und "in der Hand (ge)halten"
Beitrag von: SeldomFound am 19 Okt 2018, 13:26:55
Mir gefallen deine Ideen, warum nicht. Solange die eine Methode keinen Vorteil gegenüber anderen hat, sollte es okay sein.

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Titel: Re: Schriftrollen und "in der Hand (ge)halten"
Beitrag von: Quendan am 19 Okt 2018, 13:29:56
Sinn des "in der Hand halten" ist: Du hast eine Hand belegt und kannst sie nicht ohne weiteres gleichzeitig für was anderes nutzen. Wenn das bei deinen alternativen Methoden abgedeckt ist (ergo: regeltechnisch es dieselben Einschränkungen beinhaltet), sehe ich da balancingtechnisch kein Problem.

Alternative Formen von Schriftrollen stehen btw in der Einleitung von Schriftrollen sowie auch schon im GRW: GRW S. 254 oben rechts ab "Der Begriff Schriftrolle ist hierbei als Sammelbegriff zu verstehen ..."
Titel: Re: Schriftrollen und "in der Hand (ge)halten"
Beitrag von: Drakon am 19 Okt 2018, 13:35:53
Die Kollegen mögen mich korrigieren, aber der Hintergrund der Bedingung "In der Hand gehalten" ist eine intendierte Beschränkung in der  Hinsicht, dass du gleichzeitig in der Hand nichts anderes halten kannst und die "Schriftrolle" vorher zur Hand nehmen musst.
Von deinen Beispielen (die mir übrigens alle sehr gut gefallen) gehen eigentlich alle damit konform. Bei dem Räucherwerk müsste man vielleicht noch klarstellen, dass das Gefäss nicht irgendwo in der Nähe rumstehen kann, sondern man es eben aktiv benutzen muss (und dabei eine Hand braucht, z. B. zum Fächeln).

Und es gibt wirklich gar keine Beispiele zu Schriftrollen? Ich dachte bei den Traditionen hätten wir so etwas z.T. gehabt, aber möglicherweise ist das Kürzungen wg. dem layoutbedingten recht strengen Zeichenlimit zum Opfer gefallen.
Titel: Re: Schriftrollen und "in der Hand (ge)halten"
Beitrag von: weltenwonne am 19 Okt 2018, 13:43:54
Danke schon mal! Okay, die Lesart "eine Hand muss gebunden sein" macht es deutlich klarer und runder! Das nehm ich gern so mit (wobei die Frage nach dem Zertreten dann evtl. immer noch offenbleibt, aber das kann ja dann wiederum jede Runde hausregeln, wenn sie es will).

Ich meinte auch nicht, dass es gar keine Beispiele gibt; ich habe im Magieband (nach meiner Erinnerung) nur die Beispiele gefunden, die es schon im Grundregelwerk gab und nicht viele neue (auf die ich persönlich gehofft hatte). Ich habe aber auch nur im Schriftrollen-Kapitel gezielt danach gesucht. Daher die Enttäuschung (ist aber Jammern auf hohem Niveau, weil der Band im Ganzen großartig ist!). Wenn bei den Traditionen da etwas zu finden sind (was ich heute Abend nachforschen werde), nehme ich die Aussage voll inhaltlich zurück! :)