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Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: Lorthar am 05 Jul 2020, 21:37:02

Titel: Untote bannen
Beitrag von: Lorthar am 05 Jul 2020, 21:37:02
Hallo Leute,
ich hätte da eine Frage zu dem Zauber Untote bannen. Da steht, dass wenn der Zauber gelingt und dem Untoten die Zähigkeitsprobe gegen 15 gelingt, erhält das untote Wesen 3W6 Schaden. Allerdings ist nicht spezifiziert um welchen Schaden es sich handelt. Nun, ist es aber möglich, dass man diesen Zauber über die Schule der Lichtmagie lernen. Aber viele Untote sind ja verwundbar gegen Lichtschaden, also wollte ich fragen, wie ihr das handhabt? Ist es für euch Lichtschaden, wenn die Lichtschule diesen Zauber ausführt und bei den anderen Schulen nicht? Oder ist es einfach ein nicht weiter definierter Schadenstyp der halt immer nur 3W6 Schaden macht?
Titel: Re: Untote bannen
Beitrag von: Celeb am 05 Jul 2020, 22:27:45
i.d.R. kann man immer von "normalen" schaden ausgehen, wenn nichts explizit dort steht.

und selbst wenn, bin ich mir gar nicht sicher ob untote regeltechnisch immer eine schwäche gegen lichtschaden haben.
Titel: Re: Untote bannen
Beitrag von: Lorthar am 05 Jul 2020, 22:33:20
Okay. ich mein 3W6 sind beziehungsweise können ja schon relativ viel Schaden haben. Wobei ich immer bei mehreren Würfeln vorsichtig bin, weil Maximum und Minimum an Schaden soweit auseinanderliegen können. Aber ich wollte lieber noch mal nachfragen, eben weil es halt passieren kann, dass ein betroffener Untoter von Lichtschaden besonders berührt wird
Titel: Re: Untote bannen
Beitrag von: Eldarion am 06 Jul 2020, 09:54:49
Außerdem haben Zauber unabhängig von der Magieschule in der sie erlernt wurden die selbe (regeltechnische) Wirkung. Der Zauber mag bei einem Lichtmagier anders aussehen als bei einem Bannmagier, aber der angerichtete Schaden bleibt der gleiche.