Splittermond Forum
Regeln => Magieregeln => Thema gestartet von: Kitty am 21 Mai 2019, 23:34:09
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Guten Abend,
Wir liegen gerade im Disput darüber, wie viele beschwörbare Wesen ein Zauberer gleichzeitig haben kann.
Ich bin der Meinung, dass man mehrere gleichzeitig besitzen kann. Mein Freund ist der Meinung, dass man nur ein beschwörbares Wesen gleichzeitig besitzen kann, da der Zauber auf dem Zauberer kanalisiert wird.
Wir haben sowohl in den Regelwerken als auch hier im Forum danach gesucht und nichts gefunden, was eine der Aussagen falsifiziert.
Kann man nun nur ein Wesen pro Zauberer, ein Wesen pro Zauber ([Wesen] rufen 0, [Wesen] rufen I, usw.) oder mehrere pro Zauber beschwören?
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1 Wesen pro Zauber pro Magieschule.
Wenn du also Schattenwesen 0 - 2 hast und Lichtwesen 0 - 2 und genug Fokus, dann kannst du damit insgesamt 6 Wesen gleichzeitig beschworen haben (3 Schattenwesen mit den Beschwörungszaubern 0, 1 und 2, sowieso 3 Lichtwesen mit den Beschwörungszaubern 0, 1 und 2).
Selbst wenn du mit z.B. mit Schattenwesen beschwören 1 jetzt 2 unterschiedliche Wesen beschwören könntest (weil du die entsprechende Meisterschaft hast), dürftest du trotzdem nur 1 Wesen mit Schattenwesen beschwören 1 beschwören, da es sich um ein und den selben Zauber handelt. Aber Lichtwesen beschwören 1 ist ein anderer Zauber als Schattenwesen beschwören 1 oder auch als Lichtwesen beschwören 2.
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Es müsste allerdings möglich sein, z. B. den Zauber "Schattenwesen beschwören II" zwei Mal für unterschiedliche Wesen zu lernen (Wesen A und Wesen B). Dann sollte man auch beide Wesen gleichzeitig beschwören können - zuerst den Zauber "Schattenwesen A beschwören" und dann den Zauber "Schattenwesen B beschwören".
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Es müsste allerdings möglich sein, z. B. den Zauber "Schattenwesen beschwören II" zwei Mal für unterschiedliche Wesen zu lernen (Wesen A und Wesen B). Dann sollte man auch beide Wesen gleichzeitig beschwören können - zuerst den Zauber "Schattenwesen A beschwören" und dann den Zauber "Schattenwesen B beschwören".
Nein, das geht nicht. Der Zauber erlaubt dir Wesen aus deinem bekannten Pool bis Stufe X zu beschwören, nicht Wesen X.
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Hui, gut zu wissen. Dann habe ich das bisher tatsächlich falsch verstanden
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Moment mal.
Da steht doch, dass jeder Beschwörungszauber mit einem konkreten Wesen in Verbindung stehen muss, nicht dass du damit ein beliebiges Wesen aus deinem Pool beschwören kannst. Dementsprechend stellt jede Version von zum Beispiel "Schattenwesen beschwören 1" einen eigenen Zauber dar. Und damit müsste man auch mehrere Versionen dieses Zaubers (also z.b. Schattenwesen beschwören I: Schattendiener und Schattenwesen beschwören I: Schattenknecht) gleichzeitig wirken dürfen.
LG
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Moment mal.
Da steht doch, dass jeder Beschwörungszauber mit einem konkreten Wesen in Verbindung stehen muss, nicht dass du damit ein beliebiges Wesen aus deinem Pool beschwören kannst. Dementsprechend stellt jede Version von zum Beispiel "Schattenwesen beschwören 1" einen eigenen Zauber dar. Und damit müsste man auch mehrere Versionen dieses Zaubers (also z.b. Schattenwesen beschwören I: Schattendiener und Schattenwesen beschwören I: Schattenknecht) gleichzeitig wirken dürfen.
LG
Ne es ist eigentlich gemeint, dass man ein Pool an Wesen hat. Alle, die man mit einem Zauber oder der Meisterschaft gelernt hat. Diese kann man dann mit einem passenden Zauber rufen.
Eine Schattenschwinge kann man also mit Schattenwesen rufen III rufen. Aber man könnte sie auch, wenn man sie kennt, mit Wesen rufen V rufen. Somit kann man, wenn man Schattenwesen rufen III und V hat zwei Schattenschwingen rufen. Das ist dann halt echt teuer.
Aber man kann jeden Zauber nur einmal gleichzeitig sprechen. (vgl. Magieband S. 186)
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Vielen Dank noch einmal für die Klarstellung, hatte das in der Vergangenheit tatsächlich genau wie Loki verstanden.
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Ruft man denn dann 2mal die selbe Schattenschwinge? Man "erschafft" sie ja nicht - also sollte sie nicht 2mal existieren dürfen.
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Ruft man denn dann 2mal die selbe Schattenschwinge? Man "erschafft" sie ja nicht - also sollte sie nicht 2mal existieren dürfen.
Ist das irgendwo so genau definiert?
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Dazu gab es schonmal eine Diskussion - finde den Thread grade nicht.
Wenn ich mich recht erinnere war das Ergebnis, dass es nicht definiert ist.
Im Baukasten für beschworene Wesen gibt es jedoch einen kurzen Passus, der vermuten lassen könnte, dass man ein konkretes Wesen immer wieder beschwört.
Und zwar die zusätzliche Fähigkeit Prächtig: „Das Wesen ist ein besonders großer Vertreter seiner Art [...]“. Das ließt sich für mich so, als ob das Wesen was ich gelernt habe zu beschwören ein besonders großer Vertreter etc etc etc ist.
Da steht nicht „der Zauber beschwört lediglich besonders große Vertreter der ausgewählten Art“ oder sonst eine Beschreibung, die darauf schließen lässt das man einfach irgendein derartiges Wesen Beschwört.
Wobei das zugegebener Maßen Haarspalterei ist.
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Ruft man denn dann 2mal die selbe Schattenschwinge? Man "erschafft" sie ja nicht - also sollte sie nicht 2mal existieren dürfen.
Es ist gedacht das man eine Schattenschwinge ruft, nicht Lisa die Schattenschwinge. Wenn man mit 2 verschieden Zaubern also je eine Schattenschwinge ruft kommen z.B.: Lisa und Otto, wer eben gerade "Dienst" hat ^^.
Meines Erachtens spricht aber auch nichts dagegen, das man in seiner runde immer Otto ruft, wenn einem das vom Fluff her besser gefällt.
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Am Magieband steht extra dass es nicht genau festgelegt ist.
Es kann sein dass man eine bestimmte Schattenschwinge ruft, es kann sein dass man eine beliebige Schattenschwinge ruft, es kann sein dass man Schattenmagie einfach nur in die Form einer Schattenschwinge zwingt und damit quasi gar keine konkrete Schattenschwinge hat sondern ein Konstrukt, dass genauso wie eine beschworene Schattenschwinge funktioniert.
Insofern ist der Gruppe da freien Lauf gelassen, womit man auch ohne weiteres 2 mal Schattenschwingen beschwören kann mit unterschiedlichen Zaubern.
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Hm.
Ich fürchte, ich habe es immer noch nicht verstanden. Angenommen, ich habe den Zauber Naturwesen rufen III. In der Zauberbeschreibung steht: "Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann". Das liest sich für mich so, als müsste ich den Zauber so notieren: Naturwesen rufen III (Flimmerfee). Nun wurde aber geschrieben, dass ich aus einem Pool an Wesen wählen darf. Also darf ich mit Naturwesen rufen III alle in Frage kommenden Naturwesen rufen? Also zum Beispiel auch den Hedfarswyd und der Zauber wird doch nicht an ein Wesen "gebunden"? Oder ist es so, dass ich zwar beim Erlernen eines Zaubers ein Wesen bestimmen muss (beispielsweise die Flimmerfee), mit der Meisterschaft Merkmalskenntnis aber beispielsweise auch 10 der "Potenzialpunkte" für den Hedfarswyd investieren und mir fortan Naturwesen rufen III (Flimmerfee, Hedfarswyd) aufschreiben würde, weil mein Pool an beschwörbaren Wesen sich erhöht hat? Und wenn ich noch weitere Potenzialpunkte in den Bräunling investieren würde, müsste ich mir Naturwesen rufen III (Flimmerfee, Hedfarswyd, Bräunling) aufschreiben?
LG
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Du holst dir "Naturwesen rufen III".
Du darfst dir nun eine Wesen beschwören, dass maximal "Beschwörbares Wesen 5" (bzw. 7 mit Meisterschaft) hat. Dieses Wesen kannst du jetzt mit "Naturwesen rufen III" beschwören.
Jetzt holst du dir die Meisterschaft, die dir 10 Punkte gibt für beschwörbare Wesen.
Du entscheidest dich ein Naturwesen zu erschaffen das "Beschwörbares Wesen 4" hat.
Dieses Wesen kannst du jetzt ebenfalls mit "Naturwesen rufen III" beschwören.
Mit den übrigen 6 Punkten nimmst du auch noch 2 Naturwesen mit "Beschwörbares Wesen 3".
Diese beiden Wesen kannst du nun ebenfalls mit "Naturwesen rufen III" beschwören, aber du kannst auch "Naturwesen rufen II" benutzen.
Du hast also ein Pool an möglichen beschwörbaren Wesen. Jedes mal, wenn du dir einen Zauber "[Art]Wesen beschwören X" besorgst, kannst du diesem Pool ein weiteres Wesen hinzufügen, dass du mit dem dir geholten Zauber beschwören könntest.
Diese Wesen in deinem Pool können von allen "[Art]Wesen beschwören X" Zaubern beschworen werden, sofern der Zauber und das Wesen zusammen passen (also nur Naturwesen mit "Naturwesen beschwören" und halt je nach Stufe halt darf das wesen nur einen begrenzten Wert in "Beschwörbares Wesen" haben).
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Hm.
Ich fürchte, ich habe es immer noch nicht verstanden. Angenommen, ich habe den Zauber Naturwesen rufen III. In der Zauberbeschreibung steht: "Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge gerufen werden kann". Das liest sich für mich so, als müsste ich den Zauber so notieren: Naturwesen rufen III (Flimmerfee). Nun wurde aber geschrieben, dass ich aus einem Pool an Wesen wählen darf. Also darf ich mit Naturwesen rufen III alle in Frage kommenden Naturwesen rufen? Also zum Beispiel auch den Hedfarswyd und der Zauber wird doch nicht an ein Wesen "gebunden"? Oder ist es so, dass ich zwar beim Erlernen eines Zaubers ein Wesen bestimmen muss (beispielsweise die Flimmerfee), mit der Meisterschaft Merkmalskenntnis aber beispielsweise auch 10 der "Potenzialpunkte" für den Hedfarswyd investieren und mir fortan Naturwesen rufen III (Flimmerfee, Hedfarswyd) aufschreiben würde, weil mein Pool an beschwörbaren Wesen sich erhöht hat? Und wenn ich noch weitere Potenzialpunkte in den Bräunling investieren würde, müsste ich mir Naturwesen rufen III (Flimmerfee, Hedfarswyd, Bräunling) aufschreiben?
LG
Wie Du schon schreibst trägt der Zauber (übrigens !immer!) den Namen Naturwesen rufen III. Du notierst Dir entsprechend den Zauber so: Naturwesen rufen III.
Die Wirkung des Zaubers, unabhängig von allen anderen Überlegungen, lautet: Der Zauberer ruft ein Wesen des Typus Naturwesen mit dem Merkmal Beschwörbares Wesen 5 oder niedriger. (Anmerkung: durch die passende Meisterschaft kann bei der Wirkung aus dem Merkmal "Beschwörbares Wesen 5" das Merkmal "Beschwörbares Wesen 7" werden.)
Der Rest der Zauberbeschreibung geht darauf ein welche Wesen mit dem Merkmal "Beschwörbares Wesen" dir für eine Beschwörung zur Verfügung stehen. Beachte dabei das dort nicht steht: "Bei Erlernen des Zaubers muss ein passendes Wesen festgelegt werden, das in der Folge mit diesem Zauber gerufen werden kann." Das so gelernte Wesen ist also nicht exklusiv für diesen Zauber bekannt.
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Doch. Genau das steht da. Ich kann nur dieses eine Wesen, dass ich beim Erlernen ausgewählt habe, mit diesem Zauber rufen. Erst wenn ich entsprechende Meisterschaften erworben habe kann ich weitere Wesen mit dem erlernten Zauber rufen.
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Was Gorakar vielleicht meint ist, dass ich dieses konkrete Wesen (beispielsweise eine Flimmerfee) auch durchaus mit einem höherstufigen Naturwesen rufen-Zauber beschwören kann, wenn ich es denn mit dem Kauf eines anderen Zaubers zu meinem "Pool" hinzugefügt habe.
LG
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Dem würde ich nicht widersprechen. So lese ich aber die Frage nicht.